Kann ich unterschreiben. Was ich auf der Zulassungsstelle früher an Lebenszeit verbraucht habe :-(( Da ist da heute wirklich eine andere Welt.
Hier macht der Zoll mal beide Augen zu und mal beide Hände auf ;-((
Grüße
Dieter
Kann ich unterschreiben. Was ich auf der Zulassungsstelle früher an Lebenszeit verbraucht habe :-(( Da ist da heute wirklich eine andere Welt.
Hier macht der Zoll mal beide Augen zu und mal beide Hände auf ;-((
Grüße
Dieter
Nochmal kurz zusammengefasst:
Für den Zoll maßgebend ist der Gesamtpreis (Kaufpreis inklusive Versandkosten).
Liegt der Gesamtpreis
- unter 22 Euro - zahlt man nichts
- zwischen 22 und 150 Euro - zahlt man 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtpreis
- über 150 Euro - zahlt man erst 6,7 % ZOLL PLUS 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf alles (also knapp 27 % auf den Gesamtpreis)
Ich habe schon alle Varianten durchprobiert. Mein letztes Objektiv: 180 Euro Kaufpreis + 40 Euro Versand = 220 Euro + 59,34 Euro beim Zoll = 279,34 Euro.
Aus den USA kaufe ich vorsichtshalber nichts mehr. Eine Bekannte musste neulich für T-Shirts zusätzlich noch Strafzölle zahlen.
Geändert von netomag (23.07.2018 um 14:29 Uhr)
Gruß, Lars
*tempus fugit*
Nein, das ist sachlich und mathematisch falsch dargestellt. Nicht "EUSt + Zoll", sondern genau umgedreht.
Man kann auch nicht einfach solche Prozentwerte addieren, Das führt in die Irre.
Ist im Postverkehr aus einem Drittland der Warenwert (i.d.R. der entrichtete Kaufpreis plus
Versandkosten plus evtl. Gebühren plus evtl. Versicherungen) >150EUR, wird zunächst auf diesen Warenwert
der Zoll berechnet. Der Wert nach Verzollung ist dann der Ausgangswert für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.
Beispielrechnung bei einem Objektiv genau an der Freigrenze von 150,00EUR incl. Versand:
6,7% auf 150EUR sind 10,05EUR
Der Wert nach der Verzollung beträgt also 160,05EUR.
Dieser Betrag liegt dann der Berechnung der EUSt zugrunde: 19% von 160,05 sind 30,41EUR.
Wer dieses Objektiv bei einem Zollsatz von 6,7% in die EU nach D einführt zahlt also
summa summarum 190,46EUR, darin enthalten 10,05EUR Zoll und 30,41EUR EUSt.
Grüße!
Stimmt. Hatte den Zollbeleg nicht zur Hand. Habe es oben korrigiert. Macht zusammengerechnet 26,973 % die man beim Zoll zahlen muss.
Gruß, Lars
*tempus fugit*
Den Ärger und Groll über "umsonst zum Zollamt gefahren" kann ich menschlich sehr gut nachempfinden.
Nicht nachvollziehen (!) kann ich die große Negativität bis hin zu offenen Beleidigungen, mit der hier teilweise argumentiert wird.
Ihr seid doch alle stolz, dass ZEISS vernünftige Optiken in sehr guter Qualität herstellt?
Nun gibt/gab es offensichtlich irgendwo auf der Welt gefälschte Nachbauten von Zeiss-Optiken.
(Wer von Euch möchte einer solchen Fälschung gern und freiwillig auf den Leim gehen???)
Anders lässt sich nicht erklären, warum die Firma ZEISS sich hier schützen möchte.
Eine Möglichkeit, sich zu schützen, ist eben so ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme.
Nun gab es in diesem konkreten Fall des TO mal einen wachen und aufmerksamen kleinen Mitarbeiter in einem Zollamt,
der sich trotz des, von einem Menschen nicht wirklich zu überblickenden, Wustes von tausenden zu beachtenden Dingen
daran erinnert hat, irgendwo mal etwas von einer ZEISS Grenzbeschlagnahme gelesen zu haben. Dieser Mensch verdient
Hochachtung, denn er hat seine Arbeit richtig gemacht, und einen (ganz kleinen) Beitrag zu einer besseren
Welt, in der ZEISS-Produkte eben nicht gefälscht werden würden, geleistet.
Übrigens hatte der Mitarbeiter des Zolls an dieser Stelle auch keinerlei Ermessensspielraum.
Anders als zum Beispiel die Polizei, welche immer in jedem Moment neu abwägt, welches Verbrechen als
nächstes verfolgt wird, und sich dabei für das höchste zu schützende Gut entscheidet, dabei die kleineren Übertretungen
eben regelmäßig nicht ahndet (sogenanntes "Opportunitätsprinzip"), unterliegt der Zoll als Finanzbehörde dem
"Legalitätsprinzip".
Das heißt, alle den Arbeitsbereich des Zolls betreffenden Dinge sind immer und ohne jede Ausnahme der Rechtslage entsprechend
abzuhandeln. Es ist nicht opportun, ja sogar illegal für einen Mitarbeiter, etwa "kleine Fische" laufen zu lassen, nur weil selbstverständlich
auch "große Fische" gibt. Das dürfen die nicht. Ist gesetzlich einfach nicht vorgesehen.
Vielleicht soviel meine 2 cent dazu. ;-)
EDIT: Hätte nicht gedacht, das ausgerechnet ich nochmal in eine Lage kommen würde, ausgerechnet diesen Staat zu verteidigen.![]()
Ich finde, das ist ein guter Denkansatz, um sich nicht unnötig zu ärgern.
Gut, der Zöllner des TO hatte keine Ahnung von Altglas und gibt den Ball weiter an Zeiss, die den Antrag gestellt haben. Das ist eine Verzögerung, aber er macht nur seine Arbeit korrekt. Das ist wahr.
Und wenn man mal sieht, mit welchem Ramsch und Sperrmüll der Zoll täglich konfrontiert ist, möchte ich mit den Beamten dort nicht tauschen... Gebrauchte Kleidung, gefälschte Turnschuhe, selbstgemachte Konservendosen... und dazu jede Menge "Schulterzucken", haarstäubende Geschichten und "nix verstehen".
Gruß, Lars
*tempus fugit*
Es handelt sich um ein ALTES Zeiss Objektiv, was aktuell gar nicht mehr verfügbar ist bei Zeiss.... Welches Interesse sollten die an einer Beschlagnahme haben?
Das wird wohl nicht das Image zerstören...
Grüße Claas
Über den Umfang der Grenzbeschlagnahme weiss ich nix.
Aber: Warum sollte ZEISS nicht Tradition und Werte pflegen, und nicht auch >100 Jahre alte Plagiate bekämpfen?
Man könnte, statt zu spekulieren, einfach mal konkret bei ZEISS nachfragen.
Die zur Beschlagnahme ausgeschriebenen Dinge müssen irgendwo offen und vollständig
(und sei es durch einen Aushang im Bürgeramt Buxtehude ;-)) kommuniziert worden sein.
Das gebietet die Rechtssicherheit. Die Zusammenstellung sollte auf Anfrage auch für Jeden
verfügbar sein. Per E-Mail?
So, jetzt macht mal. Das ist alles nicht mein Thema.
Hat mich nur wirklich menschlich geärgert, dass hier völlig unreflektiert auf einem Menschen herumgehackt wurde,
der einfach nur vollkommen korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen seine Arbeit macht.
Wenn man bei Ebay-Kleinanzeigen.de privat ein gebrauchtes Objektiv kauft, geht das so, wie sich die Parteien einigen, in den "privaten Handel". Keine Gebühren, keine Steuern, nix außer Versandkosten.
Kaufe ich das tupfengleiche gebrauchte Objektiv nicht in D sondern in Japan, macht der Staat ein Faß auf. Ich sag ja nix gegen neue Ware... da hätte ich noch Verständnis.
... aber mit welchem Recht verdingt sich der Staat (in diesem Beispiel) mit Gebühren, Steuern und Abgaben? Hallo - gehts noch?
Das sind doch Unsitten und Gebräuche aus dem Mittelalter, mit Schlagbäumen, Zoll ....
VG Ekkehard