Hallo Henry ...
... rückwirkend greift das Gesetz eh nicht, sondern zum Stichtag 25.05., deswegen muss auch niemand die alten Archive löschen. Immerhin....
Ansonsten Henry, dein Wort in Gottes Ohr. Das Problem werden die Abmahnanwälte sein, die versuchen werden, den privaten Fotografen abzuzocken, der in Ermangelung einer Rechtsschutzversicherung eventuell einfach zahlen wird. Ob die Rechtsgrundlage dann die Abmahnung rechtfertigt oder nicht ist dann ein ganz anderer Punkt.
Ich werde mich persönlich komplett erstmal mit Veröffentlichungen von Bildern mit Personen im Hintergrung zurück halten und abwarten was passiert.
Mal sehen, was für einen Unsinn die EU noch produziert, vielleicht dürfen demnächst auch Blumen nur fotografiert werden, wenn der Gärtner zugestimmt hat....
Gruß Claas