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Thema: Ebay-Ärger

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von classicglasfan
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    Da ich heute auch zum ersten Mal mit meinem Fang bei ebay nicht zufrieden bin, wollte ich euch mal fragen, ob es lohnt sich darüber zu ärgern oder noch etwas zu unternehmen.
    Ich habe dieses Distagon 2.8/28 gekauft, was für mich auf den Bildern soweit in Ordnung aussieht und nur mit "Gut erhalten, kleine Gebrauchsspuren " beschrieben ist. Heute ist es angekommen und bei genauerer Betrachtung musste ich einen ca. 4mm langen Kratzer knapp 1cm außerhalb der Mitte der Frontlinse feststellen. Das Objektiv war mehrfach gepolstert verpackt und mit beiden Deckeln geliefert worden. Der Karton war auch nicht beschädigt - Transportschaden lässt sich also ausschließen.
    Wenn man es weiß, kann man auf dem linken unteren Bild des Angebots den Kratzer vermuten. Es hätte genauso gut auch ein Fussel sein können. (sind ja ein paar auf dem Objektiv) Ein Hinweis auf den Kratzer ist im Text nicht zu finden, wäre für mich aber ein Grund gewesen das Objektiv nicht zu kaufen, weil man ja nicht weiß, ob er sich negativ auswirkt. Da es draußen schon dunkel war und ich testen wollte, ob man einen Einfluss des Kratzers sieht, habe ich aus etwa 1m Abstand eine weiße Wand fotografiert, mal mit Offenblende, mal mit Blende 8, mal mit und mal ohne Gegenlicht. Ich konnte aber nichts Negatives auf den Testbildern erkennen, keine Spiegelungen oder Striche oder irgendetwas Ungewöhnliches.
    Lohnt es sich, dafür noch Zeit und Portokosten zu investieren?
    Im Endeffekt kann es sein, dass der Kratzer nicht als Mangel anerkannt wird "Das war doch auf dem Bild zu sehen" oder es wird zurückgenommen und ich kann ein anderes kaufen, was dann nochmal Portokosten verursacht und effektiv keine besseren Bilder macht. Da überlege ich, ob ich den Kratzer lieber in der Bewertung erwähne und mit der "kleinen Gebrauchsspur" lebe.
    Gruß, André
    __________________________________________________ __________________________________

    (Im Moment nur sporadisch online)


  2. #2
    leo0815de
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    Moin Andrè,

    da es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt hast Du ein Rückgaberecht.
    Da der Preis über 40,- € liegt bekommst Du auch die Rücksendekosten erstattet.
    Ich würde mich nicht deswegen ärgern.
    Normaler Weise passiert so etwas gewerblichen Anbietern nicht, die können sich keine negativen Bewertungen erlauben.

  3. Folgender Benutzer sagt "Danke", leo0815de :


  4. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von jock-l
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    Artikel ist nicht wie beschrieben, also Rücksendung und Rückabwicklung ankündigen (da gibt es einen entspr. Link, wenn man auf der Verkaufsplattform angemeldet ist und seine gekauften Artikel in der Übersicht sieht...), im Kleingedruckten geben die überwiegend gewerblichen Anbieter bereits Hinweise wie das stattfindet...
    Ungeduld ist keine Schwäche ...

  5. Folgender Benutzer sagt "Danke", jock-l :


  6. #4
    Spitzenkommentierer Avatar von cyberpunky
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    ... und auch als privater Anbieter wird man mittlerweile von ebay gezwungen den Artikel zurueckzunehmen auch wenn er coellig in Ordnung ist und man dir Rueckgabe ausgeschlossen hat. Man bleibt sogar noch auf den Versandkosten haengen und wenn der Kaeufer die Rueckgabe anachliessend nicht bestaetigt und den Fall schliesst auch noch auf den eBay Kosten.


    Entschuldigt die Tippfehler, war vom Handy ...
    Geändert von cyberpunky (08.04.2016 um 12:31 Uhr)

  7. #5
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von cyberpunky Beitrag anzeigen
    ... und auch als privater Anbieter wird man mittlerweile von ebay gezwungen den Artikel zurueckzunehmen auch wenn er coellig in Ordnung ist und man dir Rueckgabe ausgeschlossen hat. Man bleibt sogar noch auf den Versandkosten haengen und wenn der Kaeufer die Rueckgabe anachliessend nicht bestaetigt und den Fall schliesst auch noch auf den eBay Kosten.
    Kannst Du diese Aussage irgendwie belegen?

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  8. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von cyberpunky
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    ja, ist mir selber zweimal passiert :

    Erster Fall : (Rückgabe verweigert)

    Ich habe ein gebrauchtes Pentax 50/1.4 PK verkauft, das äußerlich einige Kratzer am Gehäuse und eine Delle im Filtergewinde hatte. Die Gläser waren in Ordnung, die "Macken" hatte ich erwähnt,
    Ein Filter ging auch noch drauf und den habe ich auch drauf gelassen damit man ein funktionierendes Gewinde für Streulichtblende etc. nutzen konnte. Die Durchsicht war klar, auch beim durchleuchten,
    hinreichend gute Bilder haben das belegt. Ich habe das Objektiv selber eine ganze Zeit benutzt, da mein Adapter aber nur an APS-C funktionierte und es nicht besser als mein Takumar war habe ich es
    verkauft per Sofortkauf, Versand mit DHL versichert. Laut DHL am nächsten Tag persöhnlich an den Kunden zugestellt. Rückgabe war bei eBay in der Auktion ausgeschlossen und auch per Auktions-Text
    noch einmal erwähnt.
    Nach 14 Tagen bekomme ich von eBay eine Rückgabeanforderung und eine eMail des Kunden, der sich als Rechtsanwalt ausgibt und sofort mit dem Staatsanwalt droht wenn ich es nicht zurücknehme, da es
    defekt wäre : "Im inneren sind Staubpartikel zu finden" und das Objektiv hätte Kratzer.
    Ja, äusserlich waren da Kratzer am Gehäuse, die waren erwähnt und auch abgebildet. Normalerweise hätte ich es auch zurückgenommen, aber nicht nach 14 Tagen und unter Androhung von Anzeige und Staatsanwalt und das ich verpflichtet wäre etc. bla bla. Ich habe dann geantwortet das ich eine Rücknahme im Angebot bereits ausgeschlossen hatte und ja auch schon 14 Tage verstrichen sind in der das
    Objektiv vom Käufer begutachtet und genutzt wurde und er mich über die von ihm gefundenen und mir nicht bekannten Mängel nicht zeitnah informiert hat.
    Das Resultat war dann eine negative Bewertung, meine erste seit 12 Jahren eBay.
    Ich habe dann eBay angerufen und die Sachlage geschildert. Interessierte die überhaupt nicht, haben den Fall aufgenommen und das war es dann. Meine Negative habe ich immer noch.

    Zweiter Fall: (Rücknahme durchgeführt)
    Verkauf eines tadellosen Canon FD 50/1.4 (siehe Angebot hier im DCC), verschickt versichert mit DHL, nächsten Tag zugestellt, am nächsten Morgen Rücknahmeanfrage :

    "XXXX hat uns mitgeteilt, dass mit Canon Lens FD 50mm 1:1,4 Objektiv Manuellfokus etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken. Nächste Schritte:

    Sehen Sie sich die Einzelheiten zur Anfrage an und antworten Sie dem Käufer bis 08. Mrz. 2016. Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.

    Beachten Sie bitte, dass Sie ein Rücksendeetikett bereitstellen sollten, wenn Sie die Rückgabe akzeptieren. Sie können dazu entweder ein Rücksendeetikett bei eBay kaufen oder dem Käufer ein eigenes Etikett zusenden.

    " ... und aus dem eBay Workflow
    "
    Rücksendung: Verkäufer trägt die Kosten
    Grund für Rückgabe: Der Artikel funktioniert nicht oder ist defekt
    Kommentare: Hallo, das Objektiv funktioniert leider nicht!!! Ich habe es soeben erhalten und Ausgepackt. Die Focussierung funktioniert nicht. Das ist sehr schade. Ich werde Ihnen den Artikel zurücksenden und erwarte die Rücküberweisung der Kaufsumme! Beste Grüße XXXX

    "

    Also Rücknahme akzeptiert, Objektiv kam 3 Tage später zurück, war völlig in Ordnung, Meine Antwort an den Käufer :

    Hallo das Objektiv ist sicher wieder angekommen, aber ich weiss nicht was sie falch gemacht haben. Es funktioniert ganz normal. Was machen wir jetzt ?



    Antwort des Käufers :

    Hallo,


    vielen Dank für Ihre Antwort,

    ich weiß nicht ob sich beim Versand wieder etwas verändert oder die Technik verschoben hat, aber bei mir hat es definitiv nicht funktioniert.
    Auch war, und ist denke ich ein riesiges Staubkorn welches eigentlich nicht zu übersehen ist auf der Frontlinse.

    Ich bitte Sie höflichst mir den Betrag wieder zurück zu überweisen. Ich möchte das Objektiv definitiv icht.


    Beste Grüße


    XXX

    Also Betrag überwiesen, aber er macht das Ticket nicht zu und ich habe die Gebühren nicht zurückbekommen plus Verlust des Portos etc.

    Ich hab die Nase voll von eBay ! Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wenn ich etwas übersehe und der Artikel wirklich nicht so ist wie beschrieben nehme ich ihn selbstverständlich zurück,
    aber in beiden Fällen waren die Artikel in Ordnung und von mir bis kurz vorm Verkauf selbst genutzt ! Ich betreibe ja keinen Versandhandel sondern nutze genau wie viele hier alte manuelle
    Objektive an modernen Kameras und daraus resultierend gibt es immer mal neue alte und andere werden verkauft um Platz zu schaffen.

  9. #7
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von cyberpunky Beitrag anzeigen
    ja, ist mir selber zweimal passiert :

    Erster Fall : (Rückgabe verweigert)

    Ich habe ein gebrauchtes Pentax 50/1.4 PK verkauft, das äußerlich einige Kratzer am Gehäuse und eine Delle im Filtergewinde hatte. Die Gläser waren in Ordnung, die "Macken" hatte ich erwähnt,
    Ein Filter ging auch noch drauf und den habe ich auch drauf gelassen damit man ein funktionierendes Gewinde für Streulichtblende etc. nutzen konnte. Die Durchsicht war klar, auch beim durchleuchten,
    hinreichend gute Bilder haben das belegt. Ich habe das Objektiv selber eine ganze Zeit benutzt, da mein Adapter aber nur an APS-C funktionierte und es nicht besser als mein Takumar war habe ich es
    verkauft per Sofortkauf, Versand mit DHL versichert. Laut DHL am nächsten Tag persöhnlich an den Kunden zugestellt. Rückgabe war bei eBay in der Auktion ausgeschlossen und auch per Auktions-Text
    noch einmal erwähnt.
    Nach 14 Tagen bekomme ich von eBay eine Rückgabeanforderung und eine eMail des Kunden, der sich als Rechtsanwalt ausgibt und sofort mit dem Staatsanwalt droht wenn ich es nicht zurücknehme, da es
    defekt wäre : "Im inneren sind Staubpartikel zu finden" und das Objektiv hätte Kratzer.
    Ja, äusserlich waren da Kratzer am Gehäuse, die waren erwähnt und auch abgebildet. Normalerweise hätte ich es auch zurückgenommen, aber nicht nach 14 Tagen und unter Androhung von Anzeige und Staatsanwalt und das ich verpflichtet wäre etc. bla bla. Ich habe dann geantwortet das ich eine Rücknahme im Angebot bereits ausgeschlossen hatte und ja auch schon 14 Tage verstrichen sind in der das
    Objektiv vom Käufer begutachtet und genutzt wurde und er mich über die von ihm gefundenen und mir nicht bekannten Mängel nicht zeitnah informiert hat.
    Das Resultat war dann eine negative Bewertung, meine erste seit 12 Jahren eBay.
    Ich habe dann eBay angerufen und die Sachlage geschildert. Interessierte die überhaupt nicht, haben den Fall aufgenommen und das war es dann. Meine Negative habe ich immer noch.

    Zweiter Fall: (Rücknahme durchgeführt)
    Verkauf eines tadellosen Canon FD 50/1.4 (siehe Angebot hier im DCC), verschickt versichert mit DHL, nächsten Tag zugestellt, am nächsten Morgen Rücknahmeanfrage :

    "XXXX hat uns mitgeteilt, dass mit Canon Lens FD 50mm 1:1,4 Objektiv Manuellfokus etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken. Nächste Schritte:

    Sehen Sie sich die Einzelheiten zur Anfrage an und antworten Sie dem Käufer bis 08. Mrz. 2016. Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.

    Beachten Sie bitte, dass Sie ein Rücksendeetikett bereitstellen sollten, wenn Sie die Rückgabe akzeptieren. Sie können dazu entweder ein Rücksendeetikett bei eBay kaufen oder dem Käufer ein eigenes Etikett zusenden.

    " ... und aus dem eBay Workflow
    "
    Rücksendung: Verkäufer trägt die Kosten
    Grund für Rückgabe: Der Artikel funktioniert nicht oder ist defekt
    Kommentare: Hallo, das Objektiv funktioniert leider nicht!!! Ich habe es soeben erhalten und Ausgepackt. Die Focussierung funktioniert nicht. Das ist sehr schade. Ich werde Ihnen den Artikel zurücksenden und erwarte die Rücküberweisung der Kaufsumme! Beste Grüße XXXX

    "

    Also Rücknahme akzeptiert, Objektiv kam 3 Tage später zurück, war völlig in Ordnung, Meine Antwort an den Käufer :

    Hallo das Objektiv ist sicher wieder angekommen, aber ich weiss nicht was sie falch gemacht haben. Es funktioniert ganz normal. Was machen wir jetzt ?



    Antwort des Käufers :

    Hallo,


    vielen Dank für Ihre Antwort,

    ich weiß nicht ob sich beim Versand wieder etwas verändert oder die Technik verschoben hat, aber bei mir hat es definitiv nicht funktioniert.
    Auch war, und ist denke ich ein riesiges Staubkorn welches eigentlich nicht zu übersehen ist auf der Frontlinse.

    Ich bitte Sie höflichst mir den Betrag wieder zurück zu überweisen. Ich möchte das Objektiv definitiv icht.


    Beste Grüße



    XXX

    Also Betrag überwiesen, aber er macht das Ticket nicht zu und ich habe die Gebühren nicht zurückbekommen plus Verlust des Portos etc.

    Ich hab die Nase voll von eBay ! Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wenn ich etwas übersehe und der Artikel wirklich nicht so ist wie beschrieben nehme ich ihn selbstverständlich zurück,
    aber in beiden Fällen waren die Artikel in Ordnung und von mir bis kurz vorm Verkauf selbst genutzt ! Ich betreibe ja keinen Versandhandel sondern nutze genau wie viele hier alte manuelle
    Objektive an modernen Kameras und daraus resultierend gibt es immer mal neue alte und andere werden verkauft um Platz zu schaffen.
    Ich kann hier nicht erkennen, das Ebay hier irgendeine Rücknahme "erzwungen" hat. Können die auch nicht, wenn im Beschreibungstext der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung unter Privatleuten (Käufer und Verkäufer) vereinbart wurde.
    Dies sollte man zwingend tun, denn das ist die geltende Rechtslage.

    Aus Deinen Zeilen entnehme ich nur, das Ebay mit Standardphrasen aus dem Textbaukasten geantwortet hat, also automatisch. Man hat es Dir - im von Dir geposteten Textauszug - freigestellt, bei Ebay eine Rücksendemarke zu kaufen, wenn Du die Rücksendung akzeptieren solltest... (man beachte hier die "Möglichkeitsform").

    Das ist also keine zwingende Ebay Geschichte... kann es auch gar nicht.

    Das sich Dein Käufer als Rechtsanwalt ausgibt, ist mehr als albern und er kann überhaupt nicht - wäre er ein Rechtsanwalt wüsste der das - mit dem Staatsanwalt drohen.

    Zum einen handelt es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung bei einem Kaufvertrag, bei der keine "Staatsanwalt" überhaupt mit solchen Bagatellen befasst werden kann (der ermittelt nur im Namen des Volkes, wenn es für viele Personen relevant wäre).
    Zudem würde ein "drohender" Rechtsanwalt schon wegen "Nötigung" so etwas von "einen auf den Kopf bekommen", das Ihm hören und Sehen vergeht.

    Es liegt hier einzig daran, dass Du Dich selbst unter Druck gesetzt hast, was wohl auch seitens des Käufers beabsichtigt war. Eine rechtliche Grundlage für eine Rückgabe hab ich aus dem hier geposteten nirgendwo finden können.
    Zudem wäre es höchst unwahrscheinlich, dass der Käufer mit seinem Begehren vor irgendeinem Gericht der Welt "durchgedrungen" wäre... wenn die Rücknahme bei einem Verkauf unter Privatleuten ausgeschlossen gewesen wäre im Auktionstext.

    Eine negative Bewertung muss man immer "einkalkulieren" wenn man Dinge verkauft, die alt sind und Macken haben... man weiß schließlich nicht, was in der Erwartung eines zukünftigen Käufers steht, der oftmals - trotz etlicher Hinweise auf Macken - von Neuware ausgeht oder sich die Ware "schön denkt", trotz einer gewissenhaften Beschreibung.

    Es ist oft gerade diese Furcht vor einer Negativbewertung, die viele Privatverkäufer davon abhält, sich einer Rückgabe zu widersetzen.

    Ich selbst habe bei rund 800-1000 Ebay Käufen und Verkäufen bislang nur zwei echte Problemfälle gehabt, mich aber nie um die Auseinandersetzung gedrückt und sogar in beiden Fällen über Ebay die "Rache-Negativ-Bewertungen" wieder aus meinem Profil herausbekommen. Dabei ging es allerdings um Käufe, bei denen sich der Verkäufer meine Negativ-Bewertungen redlich verdient hatte, trotzdem aber seinerseits dann "Negativ" abgab.

    Ebay jedenfalls kann - egal was da nun an Mitteilungen an den Verkäufer abgesetzt wird - auf gar keinen Fall den Gewährleistungsausschluss in seinen Auktionen aushebeln durch irgendwelche Maßnahmen... es ist schlichtes Recht.

    Wenn Ebay dies tun sollte, muss es in irgendwelchen AGBs niedergelegt sein... mir ist aber keine solche Textfundstelle über den Weg gelaufen, mit denen Ebay versucht dies zu unterlaufen.

    LG
    Henry
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  10. #8
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    Zitat Zitat von classicglasfan Beitrag anzeigen
    ..., wollte ich euch mal fragen, ob es lohnt sich darüber zu ärgern oder noch etwas zu unternehmen...
    Hallo Andre

    ICH würde den Verkäufer erstmal kurz per Mail kontaktieren. Die sind sicherlich kulant, wenn du das Problem schilderst und gleich per
    Foto belegst. Dazu noch das Bild von der Angebotsseite beigefügt und auf den vermeintlichen Fussel hinweisen, welcher sich als Kratzer
    entpuppt hat - die lassen sicher mit sich reden.
    Mit besten Grüßen
    Rico

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