Zitat Zitat von Waveguide Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten.

Frag mich bei solchen Gesetzen, wie sich z.B. Hochzeitsfotografen etc. verhalten sollen... Und wie ist es beim "Venezianischen Maskenzauber", wenn aus Versehen andere Personen draufkommen. Mitbekommen habe ich, dass man nur belangt werden kann, wenn man "hilflose" Personen fotografiert. "Hilflos" ist auch ein dehnbarer Begriff...

Wie ist es mit dem Fotografieren der Prinzengarde beim Faschingsumzug, wenn da etliche Minderjährige mit dabei sind??

LG
Waveguide
Da es eine öffentliche Veranstaltung ist, ist das fotografieren der Masse als solches gestattet. Man darf nur keine einzelnen Personen gezielt aus der Masse rausgreifen..

Hilflos bedeutet in diesem Kontext Personen, die ihren Willen dir gegenüber nicht deutlich machen können.

Beim Faschingsumzug handelt es sich wieder um eine öffentliche Veranstaltung s.o.


Außerdem ist jeder Paragraph nur so lange dehnbar, bisweilen keine Präzedensfälle vorliegen. Danach ist die Dehnbarkeit, wenn man so will, eher eingeschränkt.