Der Urheber des Topics auf den verlinkt wurde, hat das Recht eine Löschung von Verweisen in einem Kaufvertrag zu verlangen. Ob nun alle User die an dem Topic beteiligt waren von diesem Recht Gebrauch machen können, ist abhängig vom Informationsgehalt ihrer Beiträge in diesem Topic.
Ähnlich wird auch entschieden wenn ein User seine Beiträge in einem Forum löschen lassen will, der Administrator sich aber dagegen weigert. Der entscheidente Faktor ist immer der Informationsgehalt, bzw. Mehrwertgehalt.
Der Administrator selbst kann nur auf die AGB´s des Forums Bezug nehmen. Ist dort die Verlinkung von Einzelbeiträgen zur wirtschaftlichen Bereicherung untersagt stehen auch da die Chancen gut auf Durchsetzbarkeit.
Wird der Urheber erst NACH Zustandekommens eines Kaufvertrages auf seine unrechtmäßig verwendeten Materialen aufmerksam, ist gar ein Schadensanspruch möglich.
Bei direkter Verwendung oder Verlinkung von Bildmaterial kann das richtig teuer werden.
Sobald ein wirtschaftlicher Faktor mit einspielt, also man auf irgendeine Art und Weise mit dem Werk eines anderen einen finanziellen Gewinn generiert, ist es auch egal ob einen Quellennennung erfolgt ist, hier muss eine direkte Erlaubnis erteilt worden sein.
Es gibt ein paar interessante Gerichtsurteile dazu, aber ich müsste sie erst herraussuchen - ist schon eine Weile her als ich mich darin eingelesen habe.