Wer es noch nicht gesehen hat, hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a...-a-943215.html. Ich finde es klasse. Irgendwie ein Grenzfall zwischen Fotografie und Film.
Wer es noch nicht gesehen hat, hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a...-a-943215.html. Ich finde es klasse. Irgendwie ein Grenzfall zwischen Fotografie und Film.
Geändert von Waalf (15.01.2014 um 12:00 Uhr)
Ganz grosses Kino!
Wirklich klasse gemacht, das nenne ich echte Kreativität im Bereich Fotografie.
LG
Der Leitfaden für Grossformat im Format 4x5
https://pascal.leupin.casa besucht mich doch mal...
www.flickr.com/photos/kabraxis/ Flickr
Altglas Phase ?Alle abgeschlossen !
Ich fange dann mal wieder von vorne an ;-)
Da hast du recht, tolle Bildwirkung, intensiver Eindruck, immersive Wirkung.
Gut, dass er nicht in Nünberg gedreht hat und mich beim innigen Nasebohren erwischt hat.
Mit anderen Worten: das sind schon teilweise recht "intime" Bilder, diese Großaufnahmen vollkommen unbekannter Menschen. Nicht jeder Gesichtsausdruck wirkt glücklich. Wie sieht es da eigentlich mit den Persönlichkeistrechten aus?
Also wie ich dass von den internationalen "Street-Fotografen" immer wieder lese ist es wohl in UK sowie USA erlaubt in öffentlichen Plätzen auch intime Fotos von fremden Personen zu machen ohne irgendwelche rechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Altglasphase:
5+6 laufen munter weiter während 7 und 8 gerade beginnen. 9 läuft auch nebenher
http://www.flickr.com/photos/96812928@N04/
Möglicherweise gibt es da Probleme wegen den Persöhnlichkeitsrechten. Ich weiß nicht, wie das in diesem Fall aussieht. Nur, wie hätte er das anders machen sollen? Gerade das nicht Gestellte macht das Ganze doch so faszinierend.
Machen darf man solche portraitartigen Fotos im öffentlichen Raum auch in Deutschland. Veröffentlichen darf man sie ohne Einverständnis der Abgebildeten aber nur im Ausnahmefall.
Zitat aus dem Kunsturheberrechtsgesetz, §23:
- (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
- (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Das heißt im Einzelfall müsste ein Gericht entscheiden, ob das Rechtsgut der Kunstfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten höher zu bewerten ist. Bei dieser Bewertung dürfte es neben dem künstlerischen Aspekt (der hier sicher gegeben ist) auch eine Rolle spielen, ob die Abgebildeten in "unverfänglichen" Alltagssituationen abgebildet sind (wie hier) oder durch die Darstellung in ihrer Würde beeinträchtig werden (Beispiel: Beim Nasebohren erwischt).
P.S.: Da diese und ähnliche Fragen immer wieder auftauchen wäre es vielleicht hilfreich, einen eigenen Thread zum Thema Fotorecht einzurichten und alle Beiträge zum Thema dorthin zu verschieben oder zu verlinken. Wenn am Ende eine brauchbare Sammlung von Hinweisen zusammenkäme, könnte man einen Disclaimer (ohne Gewähr...) darübersetzen und es irgendwo oben im Forum anpinnen.