Ich bin mir ziemlich sicher dass man das Kaufrecht einklagen könnte, es gibt Gerichtsurteile bei denen ein Verkäufer einen falsch gepreisten Artikel im Laden zu diesem Preis abgeben musste.
Ob es das wert ist ist eine andere Sache.
Altglasphase:
5+6 laufen munter weiter während 7 und 8 gerade beginnen. 9 läuft auch nebenher
http://www.flickr.com/photos/96812928@N04/
Eben. Beispiel: (siehe Rechnung) - geliefert wurden 2 EF - Objektive (ohne IS). Nach langem Hickhack (Rückholung nach Hongkong) wollte der Verkäufer zuerst 100 € Nachzahlung, später dann, als die Objektive wieder im Hauptlager waren, nochmal 500€.
Ich habe dann dankend verzichtet.
LG Martin
Ich habe ja gesagt "einklagen", also den rechtlichen Weg.
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