Zitat Zitat von praktinafan Beitrag anzeigen
...Solange du dich auf öffentlichen Wegen bewegst, kannst du Dinge knipsen, soviel du willst (außer, es sind Werke, die urheberrechtlich geschützt sind und nicht dauerhaft installiert sind)...
Das "dauerhaft" gibt mir zu denken. Ist ne Baustelle dauerhaft - vermutlich nicht. Eine Bauruine die 10 Jahre steht? Muß man bei Gebäude-Aufnahmen erst warten ob das Ding 50 Jahre alt wird, um "dauerhaft" zu sein.
Wirklich dauerhaft ist ja eigentlich nichts vom Menschen geschaffenes.
Naja, Rechtsanwälte müßen auch noch was zum Arbeiten haben :-/