Mit entsprechender Genehmigung ja.
Der Eigentümer des jeweiligen Geländes bzw. Objektes muss es halt erlauben und natürlich darf es nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Mit entsprechender Genehmigung ja.
Der Eigentümer des jeweiligen Geländes bzw. Objektes muss es halt erlauben und natürlich darf es nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Beste Grüße,
Kai

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