"Wenn die Ware von der Beschreibung abweicht, etc." heißt im Klartext, dass eine eindeutige Zustandsbeschreibung der Ware vorliegen muß, wie das z.B. meist bei Ebay der Fall ist. Kaufe ich ohne Kaufvertrag (!) - und bei Ebay abgeschlossene Käufe gelten rechtlich als solche - in dem der Zustand der Ware eindeutig beschrieben, bzw. zugesichert wird, ist eine Haftung seitens PayPal logischerweise ausgeschlossen.

Und "digitale Produkte" sind, wie schon einer meiner Vorredner sagte, keine "körperlichen" Waren, die per Post- oder Paketdienst versendet werden können - und haben nichts mit "elektronischen Produkten" (wie z.B. Digitalkameras, etc.) zu tun.

Just my 2 cents,
Sabine

Edit: Fällt mir gerade noch ein dazu, da ich oben las ... "Bilder" können in einem Verkaufsangebot zwar eingeschlossen werden, aber als unterstützendender Bestandteil - man kann sein Angebot (incl. etwaiger Mängel) allerdings nicht darauf begründen, daß sie darauf abgebildet wären. D.h., eine eindeutige BeSCHREIBUNG ist dadurch nicht ersetzbar und "gekauft wie gesehen" gilt (aus gutem Grund) nicht für das Besichtigen beigefügter Fotos, sondern nur für den greifbaren Artikel.