Und dazu kommt noch die generelle Ausschlussklausel für elektronische Geräte, wo eine Digitalkamera dazu zählen sollte.
Hallo Mirko,
also so wie ich das verstanden habe, sind mit digitalen Produkten z.b. Dienstleistungen gemeint, E-Books, SN von Software usw...., also Dinge die "körperlich" nicht vorhanden sind, und mit den digitalen Produkten sind nicht elektronische Geräte gemeint.
LG Thomas
"Klar war die Ausrüstung teuer und ich mache keine besseren Bilder dadurch...aber ich habe jetzt mehr Spaß an meinen schlechten Bildern... " (Heiko Kanzler)