Das nicht Herausheben aus der Menge gilt für solche Sachen wie Demo's oder andere Massenaufläufe, in denen eine Einzelperson aus der Menge explizit hervorgehoben wird. Beispielsweise auf einer Mai-Demo Dich erkennbar aus dem Kontext einer größeren Gruppe heraus zu stellen, womöglich noch mit einer
Fahne, die eine Zugehörigkeit zu einer Partei aufzeigt, wäre vollständig unzulässig.
In Rakl's Beispiel wäre es unzulässig, Menschen, die als Zuschauer am Wegesrand dieser Laufveranstaltung als Zuschauer stehen, im Portrait zu veröffentlichen. Dagegen aber muss der zufällig ins Bild geratene, als Teil einer größeren Gruppe abgebildet, es hinnehmen, wenn er sich in der Öffentlichkeit aufhält und es sich erkennbar nicht in der Berichterstattung um ihn als Einzelperson "dreht".
Man sollte es nicht überfrachten, denn beispielsweise ist bei den meisten Veranstaltungen eher ein Eigeninteresse an der Verbreitung der Bilder zu Werbezwecken für die Veranstaltung zu sehen. Auch sind in den wohl allermeisten Fällen die Personen eher mit Stolz erfüllt, in einer Teilnahme an einer Veranstaltung gezeigt zu werden, als das da mit irgendeinem Problem zu rechnen wäre. Schon weil letztlich jeder, der an einem solchen Lauf teilnimmt, sogar damit rechnet, auf dem Siegerpodest landen zu können.
Da wird einfach viel zu viel theoretisiert, weil man im Netz und insbesondere aus der Berichterstattung im fotografischen Bereich in Rechtsfragen auch viel "Blödsinn" hört. Es ist im Grunde gar nicht kompliziert, sondern eher "verworren" und durch "Kaugummiartige Auslegung des Rechtes" von Gerichten halt in vielfach anders gelagerten Fällen schwer zu "durchschauen", weil die Sachverhalte die zu den Urteilen führen, immer Rechtsgüterabwägungen sind und auf den Einzelfall bezogen somit immer unterschiedlich ausfallen, weil die Randbedingungen und schutzwürdigen Details ebenso vielschichtig sind. Deshalb finde ich eine amerikanische Regelung (von der ich aber nur gehört habe), die es in anderen Bereichen gibt oder geben soll, gut.
Dort kann bei Auftreten eines Problems unter Fristsetzung direkt von den betroffenen Personen aufgefordert werden, Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Hierbei ist eine entsprechende Reaktionszeit zu gewähren (ist ja nicht jeder immer erreichbar). Erst nach Ablauf dieser Fristen (und da kann sich ja jeder Publisher selbst überlegen, ob er es darauf ankommen lassen will), wäre es möglich im Falle einer Weigerung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gleichwohl führt das in diesem "Mini-Beispiel" von Rakl sicher zu weit, hier diese theoretischen Aspekte zu diskutieren. Fakt ist, er darf die Personen zeigen, wenn diese erkennbar in dem Kontext stehen.
Wenn ich derart ängstlich wäre, könnte ich mir massenweise Bilder von Veranstaltungen einfach schenken. Bad Pyrmonter Hutmodenschau, an der nur Laien mitwirken, Theateraufführungen, wo Laien auf der Bühne stehen, die Mitarbeiter einer Sparkasse bei der Überreichung von Medaillien oder Urkunden, Amateurbands etc.. die Liste wäre endlos.
Daraus wird schon ersichtlich, das in den allermeisten Fällen die Akteure bei "Auftritten" in der Öffentlichkeit in "exponierter Stellung" im Geschehenskontext konkludent davon ausgehen, abgelichtet zu werden. Nur weil der "vorsichtige und ängstliche" Amateur-Fotograf zumeist in genau diesen Fällen sich alles mögliche durchliest, aber die dahinter stehenden juristischen Abwägungen kaum kennen kann, bedeutet dies nicht, alles zu unterlassen, von dem man sich nicht sicher ist.
LG
Henry