ich nehme aber auch an, in Unkenntnis der Dinge mehrere Fehler zu meinem Nachteil gemacht zu haben.

Ich habe ihm außerhalb des IBÄ-Systems an seine Mailadresse direkt den Mangel mitgeteilt (weil ich zu faul war, mich durch das Auktionssystem zu klicken) und das Objektiv zur Reparatur geschickt ohne seine Antwort abzuwarten. Seine Antwort war dann gar keine Antwort. Außerdem meint meine Anwältin ist das Hauptproblem, dass er nicht die Ware abbildet, die er echt anbietet, sondern nur ein Beispielfoto und das nirgendwo in seinem Angebot eine Objektivnummer auftaucht, keine Rechnung für das Objektiv mit einer Nummer vorhanden ist und er immer wieder den nahezu gleichen Objektivtyp verkauft. Er kann doch ohne Weiteres behaupten, das wären nicht seine Objektive, sondern die Käufer hätten seine sehr gute Ware gegen bereits vorhandene schlechtere ausgetauscht.

Sagen wir es mal so, es war kein großer Betrag. Wenn ich mit der Frau abendessen gehe, wird es definitiv teurer.
Aber man lernt halt selbst mit 60 nicht aus...