wenn das so ist, dann müssten doch auch die auf der Auktionsplattform gespeicherten Bestätigungsmails über den Kauf und die Zahlungsinformationen des Händlers als Beweis gelten können - oder nicht ?
Was anderes habe ich nicht.

Mir geht es ja auch nicht drum, den Händler zu verknacken; ich hatte ihm ja sogar kulant eine Kostenteilung vorgeschlagen - jeder 39 Euro. Aber auch das war zuviel.

Ob der allerdings Bücher führt ?? Ein Bekannter von mir ist da mal hingegangen und wollte die Lage peilen und rief mich dann an.
(Vergiß es! Das sieht dort aus wie auf einer Müllhalde, kein System erkennbar und inmitten des ganzen Gerümpels und dem Dreck springt da einer rum und spießt Zettelchen auf einen Nagel. Das ist kein Geschäft, das ist bestenfalls Flohmarkt ...)

Naja danke, ich probiere das mal.