ich meine eher die gesamte Beweislage, die sich ergibt oder auch nicht, wenn keine Rechnung da ist. Es ist ja schon schwierig, wenn drauf steht (als Beispiel) "Gebrauchtgerät Pentacon MF 4/300" und nichts weiter. Korrekt müßte drauf stehen: "Gebrauchtgerät Pentacon MF 4/300 + Gerätenummer", weil im Falle der Gewährleistung der Kunde nachweisen muss, dass das Gerät den Mangel schon hatte und er nicht benannt worden war. Ist aber keine Gerätenummer aufgeführt, dann geht das schlecht.
Ich habe es ja gerade hinter mir. Das Gerät war angeblich in einem Superzustand und entsprechend hochpreisig, aber das Gegenteil war der Fall. Einmal verwendet und das Objektiv war unbrauchbar. Der Verkäufer reagierte weder auf Mails noch per Telefon. Am Ende hatte ich 78 Euro Reparaturkosten an der Backe und ich bin nicht in der Lage zu beweisen, dass genau das Objektiv es war, was ich kaufte. zu allem Überfluß zeigte das Foto in der Auktion auch nur ein "Beispielbild", wie es nun heißt.