Ergebnis 1 bis 10 von 24

Thema: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von fbjochen
    Registriert seit
    21.09.2009
    Ort
    Bad Urach
    Alter
    45
    Beiträge
    1.489
    Bilder
    1
    Danke abgeben
    46
    Erhielt 134 Danke für 40 Beiträge

    Standard AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

    Auf die Gewährleistung hat man als privater einen gesetzlichen Anspruch. Das tut nix zur Sache ob Rechnung oder nicht. Den Anspruch hat man sogar, wenn er die in seinem Angebot bzw. den AGB nicht anbietet. Als gewerblicher kommt er da nicht drum herum.

    EDIT: Oder meinst du damit die Verkürzung auf 12 Monate?

    Edit 2: Ich häng das mal besser auch noch an.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
    Geändert von fbjochen (21.04.2011 um 00:43 Uhr) Grund: Keine Rechtsberatung
    I schwätz schwäbisch! Ond du?

    Erfahrungs- und Testberichte findet ihr in unserer übersichtlichen Excell-Tabelle KLICK
    Für die Recherche von Objektivdaten findet ihr hier eine Linkliste KLICK
    Wer eine
    Reparaturwerkstatt für Altglas sucht, findet hier eine Adressliste KLICK


    Body: Canon EOS 6D und Sony Nex 5
    AF Objektive: Canon 70-300
    MF Objektive: Vivitar 3,5/17mm, Vivitar 2,0/28mm, Tokina 2,8/28mm, Lydith 3,5/30mm, Rikenon 2,8/35mm, Canon FD 1,2/50mm, Nikkor-S 1,4/50mm, Yashica ML 1,9/50mm, Summicron 2,0/50mm,
    Focotar 4,5/50mm, Yashica DS-M 1,7/55mm,
    Carl Zeiss Biotar 1,5/75mm, Tokina AT-X 2,5/90mm, Trioplan 2,8/100mm, Rolleinar 2,8/105mm, Carl Zeiss Sonnar 4,0/135mm, Orestegor 4,0/200mm

  2. #2
    petsch
    Gast

    Standard AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

    ich meine eher die gesamte Beweislage, die sich ergibt oder auch nicht, wenn keine Rechnung da ist. Es ist ja schon schwierig, wenn drauf steht (als Beispiel) "Gebrauchtgerät Pentacon MF 4/300" und nichts weiter. Korrekt müßte drauf stehen: "Gebrauchtgerät Pentacon MF 4/300 + Gerätenummer", weil im Falle der Gewährleistung der Kunde nachweisen muss, dass das Gerät den Mangel schon hatte und er nicht benannt worden war. Ist aber keine Gerätenummer aufgeführt, dann geht das schlecht.
    Ich habe es ja gerade hinter mir. Das Gerät war angeblich in einem Superzustand und entsprechend hochpreisig, aber das Gegenteil war der Fall. Einmal verwendet und das Objektiv war unbrauchbar. Der Verkäufer reagierte weder auf Mails noch per Telefon. Am Ende hatte ich 78 Euro Reparaturkosten an der Backe und ich bin nicht in der Lage zu beweisen, dass genau das Objektiv es war, was ich kaufte. zu allem Überfluß zeigte das Foto in der Auktion auch nur ein "Beispielbild", wie es nun heißt.

  3. #3
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.574
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.687
    Erhielt 10.459 Danke für 3.564 Beiträge

    Standard AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

    Zitat Zitat von petsch Beitrag anzeigen
    ....weil im Falle der Gewährleistung der Kunde nachweisen muss, dass das Gerät den Mangel schon hatte und er nicht benannt worden war. Ist aber keine Gerätenummer aufgeführt, dann geht das schlecht.
    Ich habe es ja gerade hinter mir. Das Gerät war angeblich in einem Superzustand und entsprechend hochpreisig, aber das Gegenteil war der Fall. Einmal verwendet und das Objektiv war unbrauchbar. Der Verkäufer reagierte weder auf Mails noch per Telefon. Am Ende hatte ich 78 Euro Reparaturkosten an der Backe und ich bin nicht in der Lage zu beweisen, dass genau das Objektiv es war, was ich kaufte. zu allem Überfluß zeigte das Foto in der Auktion auch nur ein "Beispielbild", wie es nun heißt.
    Also das ist Unsinn..

    Wenn man es drauf anlegt, muss der gewerbliche Verkäufer im ersten halben Jahr für Sachmängel haften !! Es wird hier vom Gesetzgeber vermutet und unterstellt, das der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Erst nach Ablauf des halben Jahres ist es an Dir, nachzuweisen, das ein versteckter Mangel vorlag.

    Bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du alle Chancen der Welt, da er das Objektiv letztlich auch irgendwo eingekauft hat und somit in seinen Abrechnungs - Büchern wiederzufinden ist. Es reicht in der Regel, das Du einen Zeugen für den Kauf bei ihm hast. Dies kann das Inserat sein, selbst wenn es nicht explizit das gelieferte Objektiv zeigt. Auch ein ehemaliger Liefernachweis tut seinen Dienst.

    Ich empfehle, sich die entsprechenden Passagen zur Sachmängelhaftung und Gewährleistung auf Wikipedia anzusehen, unbedingt auch den Passus über die Beweislast. ..

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  4. #4
    petsch
    Gast

    Standard AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

    wenn das so ist, dann müssten doch auch die auf der Auktionsplattform gespeicherten Bestätigungsmails über den Kauf und die Zahlungsinformationen des Händlers als Beweis gelten können - oder nicht ?
    Was anderes habe ich nicht.

    Mir geht es ja auch nicht drum, den Händler zu verknacken; ich hatte ihm ja sogar kulant eine Kostenteilung vorgeschlagen - jeder 39 Euro. Aber auch das war zuviel.

    Ob der allerdings Bücher führt ?? Ein Bekannter von mir ist da mal hingegangen und wollte die Lage peilen und rief mich dann an.
    (Vergiß es! Das sieht dort aus wie auf einer Müllhalde, kein System erkennbar und inmitten des ganzen Gerümpels und dem Dreck springt da einer rum und spießt Zettelchen auf einen Nagel. Das ist kein Geschäft, das ist bestenfalls Flohmarkt ...)

    Naja danke, ich probiere das mal.

  5. #5
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.574
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.687
    Erhielt 10.459 Danke für 3.564 Beiträge

    Standard AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

    Zitat Zitat von petsch Beitrag anzeigen
    wenn das so ist, dann müssten doch auch die auf der Auktionsplattform gespeicherten Bestätigungsmails über den Kauf und die Zahlungsinformationen des Händlers als Beweis gelten können - oder nicht ?
    Was anderes habe ich nicht.
    ....
    Klar langen die Bestätigungsmails der Plattform. Damit bist Du doch als Käufer der Ware identifiziert und zusammen mit Deinem Zahlungsbeleg ist Dein Anspruch gegenüber dem gewerblichen Anbieter zweifelsfrei erwachsen. Auch muss er Dir ja eine entsprechende Widerrufsbelehrung im Zuge der Verkaufsabwicklung zugesandt haben, denn ansonsten hat er noch ein viel größeres Problem. Gemäß der einschlägigen Paragraphen des BGB aus dem Fernabsatzgesetz muss er Dir seine AGB/Widerrufsbelehrung zugesandt haben, ansonsten hast Du sogar ein "never ending" - Rückgaberecht !!!

    LG
    Henry

    P.s.: Dies ist keine Rechtsberatung, nur mehrfach selbst erlebte Praxiserfahrung nach Anwaltsbeauftragungen in tausenderlei jur. Sachverhalten in meinem ehemaligen Tätigkeitsbereich. Dieser "Disclaimer" muss leider im öffentichen Raum eines Forums geschrieben werden..
    Geändert von hinnerker (21.04.2011 um 06:09 Uhr)
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  6. #6
    petsch
    Gast

    Standard AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135

    Da, da muß ich doch meine Mails mal durchforsten und mal sehen ob bei Ih...Bääh was gespeichert ist. Normalerweise ist das so.

    Henry, Danke

Ähnliche Themen

  1. Zeiss Sonnar 180mm (Pentacon Six) Reparatur
    Von rabo im Forum Objektiv und Kamera Restauration/Reparatur
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.01.2022, 19:10
  2. Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 24.11.2015, 19:58
  3. Carl Zeiss Pentacon Six Sonnar 2.8 / 180 (N43) auf M42 umbaubar
    Von Pixel-Catcher im Forum Tipps zu Pflege, Reparatur/Restauration und Umbau
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 11.09.2015, 11:34

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •