Zitat Zitat von Meiner Einer Beitrag anzeigen
Wieso wehren die sich gegen die zweijährige Garantie, die seit 1998 Europäisches Recht ist? Siehe auch (vor allem das Datum beachten!) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7837912.html . Darauf würde ich noch einmal eindringlich hinweisen.
Vorsicht: Nicht Gewährleistung und Garantie durcheinanderbringen.

Bei der Gewährleistung haben ich einen gesetzl. Anspruch von 2 Jahren. Die Gewährleistung zieht aber nur bei Mängeln, die schon beim Kauf der Ware bestanden. Die Beweislast liegt dabei in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer (nur bei gewerbl. an privat) und geht danach auf den Käufer über. Bei der gesetzl. Regelung bekommt man also schon im 7ten Monat Probleme.

Bei der Garantie ist es egal, wann ein Mangel an der Ware auftritt. Ich habe innerhalb der Garantiezeit immer ein Recht auf Ersatz. Es gibt aber keinen gesetzl. Anspruch auf Garantie, diese ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellers.

Quelle Wikipedia
- Garantie
- Gewährleistung