Ach ja, und die Einstufung als gewerblicher Händler kann auch einer Privatperson passieren:

Zitat Zitat von welt.de
Gewerblich oder nicht? So lautet die Gretchenfrage für Onlinehändler. Doch die Rechtsunsicherheit nimmt zu. So erlebte eine Onlinetrödlerin, die von einem Anwalt wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden war, vor dem Landgericht Berlin eine böse Überraschung: Die Frau wurde als gewerbliche Anbieterin eingestuft, nachdem sie 93 Artikel in einem Monat verkauft hatte. Die Mutter von vier Kindern hatte in einem Ebay-Shop hauptsächlich Altkleider und gebrauchten Hausrat angeboten (Az.: LG Berlin, 103 O 75/06).
Da kann sich im Streitfall auch mal der Blick in die Bewertungen des Verkäufers pro Monat lohnen.