Nicht ich komme darauf, sondern Menschen, die sich damit auseinander gesetzt haben.
https://www.rechtambild.de/2018/05/f...-unangebracht/
Und zum Thema "berechtigtes Interesse" (worauf wir in der Schule am meisten hoffen), hier:
https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung
Zitat:
"Wenn weder Einwilligung noch Vertrag als Rechtsgrundlage möglich sind, bleibt Fotografen noch die Möglichkeit, sich auf „berechtigte Interessen“ zu berufen. Leider verzichtet die Verordnung darauf, näher zu definieren, was als berechtigtes Interesse anerkannt wird. Hieraus folgt eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit, bis die Gerichte hierzu gefestigte Kriterien entwickelt haben. Einen ersten Anhaltspunkt gibt Erwägungsgrund 47 zur DSGVO: aus ihm geht hervor, dass sogar Zwecke der Direktwerbung als „berechtigte Interessen“ anerkannt werden können. Dies spricht für eine sehr weite Auslegung, welche die Schrecken der Auswirkungen des Datenschutzes auf die Freiheit der Fotografie etwas relativiert."