Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es hier aufkocht.
Der Verkäufer steht erstmal vor dem Problem, seinen "Schaden" nachzuweisen. Da er hier - soweit es aus diesem Bericht hervorgeht - einen "imaginären" Schaden ansetzt, der zudem nicht durch den Käufer, sondern durch das Verhalten von Amazon entstand, ist es
1. albern, hier den Käufer belangen zu wollen und
2. noch völlig unbewiesen, ob ein Schaden in der Höhe überhaupt entstanden ist.
Im Verhalten des Verkäufers sehe ich eigentlich einen albernen Einschüchterungsversuch, den es mit einem korrekt beratenden Anwalt überhaupt nicht gegeben hätte.
Dem Anwalt ist es egal... denn auch wenn sein Mandant einen Prozess verliert, bekommt er sein Geld dann von diesem..
Aus meiner Sicht wird da überhaupt nix nach kommen, ausser das sich Anwälte eine goldene Nase verdienen, Gerichte wieder einmal mit Nonsens belastet werden usw.
Und einen Angriff gegen Amazon wird sich ein Verkäufer der so bescheuert ist, sicherlich nicht erlauben, obgleich dies sein "natürlicher" Prozessgegner sein müsste.
Schließlich hat nicht der Verkäufer sein Konto zugezogen, sondern Amazon..![]()