Zitat Zitat von cdgh Beitrag anzeigen
Mit Denunziantentum hat das für mich nichts zu tun.
§ 263 StGB ist da ja eindeutig.

Das hatte ich damit auch nicht gemeint.
Wer jedoch hier mitliest, von dem nehme ich an, dass er auf einen solchen blöden Trick nicht hereinfällt.
In der jetzt bestehenden Beschreibung steht ja auch, dass es sich um ein 35mm Telezoom handelt.
Das ist ein solcher Blödsinn, dass ich darauf nur mit Ironie antworten kann.
Sorry, wenn es anders rüberkam.
Da ja alle der Meinung sind, man solle solchen "Geschäftsleuten" das Handwerk legen, hätte ich da einen Vorschlag:
wie wäre es mit einer Meldung beim Verbraucherschutz?
Eine eigene Anzeige gem. § 263 StGB wäre auch möglich.
Allerdings nur von Betroffenen und da könne wir uns schlecht dazuzählen.