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CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Hier habe ich diese beiden Objektive und möchte eins für Nikon (VF) "umrüsten".
Das Pentacon hat BV und bedarf wohl nur eines Adapterringes, bei dem Sonnar kleben die Lamellen, die Anzahl dürfte wie beim Pentacon bei 15 liegen. Also keine Handarbeit für mich :) .
Irgend ein hilfreicher Entscheidungstipp?
Gerd
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Das Sonnar hat 6 Lamellen. Es ist schärfer als das Pentacon.
Beim Pentacon kannst du das Endstück entfernen, es ist mittels Überwurfring fixiert. Dadurch wird eine Anpassung an Nikon (unendlich) eventuell erleichtert.
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Zitat:
Zitat von
praktinafan
Das Sonnar hat 6 Lamellen. Es ist schärfer als das Pentacon.
Beim Pentacon kannst du das Endstück entfernen, es ist mittels Überwurfring fixiert. Dadurch wird eine Anpassung an Nikon (unendlich) eventuell erleichtert.
Danke, die Anzahl beim Sonnar konnte ich natürlich nicht feststellen , da sie kleben.
Den Überwurfring beim Pentacon hatte ich schon ab. Daher auch meine Überlegung einer einfacheren Anpassung an Nikon ;).
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Zitat:
Zitat von
cdgh
Danke, die Anzahl beim Sonnar konnte ich natürlich nicht feststellen , da sie kleben.
Den Überwurfring beim Pentacon hatte ich schon ab. Daher auch meine Überlegung einer einfacheren Anpassung an Nikon ;).
Der Entscheidungstipp wäre, das Pentacon umzufriemeln. Die Reinigung der Blendenlamellen beim MC Sonnar willst Du Dir nicht wirklich geben... glaub es mir.
Ich habe das einmal gemacht.. der helle Wahnsinn. Raus bekommst Du die Blendenlamellen locker, weil das Sonnar ein eigenes Blendenmodul hat, das man zwischen den Linsen herausoperieren kann..
Reinigen ist absolut easy.
ABER ... und nun kommt es.
Die Lamellen da wieder "reinzuprügeln" ist eine wahnsinnige Arbeit, da diese in zwei Ringen mit Löchern laufen, die nicht fixiert sind, sondern einer dieser Ringe frei dreht.
Dies bedeutet es ist eigentlich nur möglich, die Lamellen in einem Ansaug-Vakuum anzuheften oder zu fixieren mit einer auswaschbaren, also wasserlößlichen Substanz.
Ich habe seinerzeit das bei den älteren Canon Modellen 350D, 400D und 5D zur Sensorreinigung benutzte Diskofilm Zeugs nach 1.000 Versuchen es so zu schaffen eingesetzt und den Ring geklebt. .
Dies klebt und fixiert die beiden Ringe gegeneinander und gestattet es, die Lamellen einzusetzen, das Blendenmodul danach wieder zusammenzubauen und nach einer langen Wässerung des Moduls im komplettierten Zustand löste sich der Diskofilm dann auf und das Blendenmodul funktionierte wieder einwandfrei und war dann sauber.
Arbeitszeit etwa einen Tag, bis ich den Trick raus hatte. Das war nur sportlicher Ehrgeiz, wirtschaftlich der Overkill.
Der Zusammenbau ist so heikel, weil neben den Lamellen, selbst wenn diese sauber angelegt sind, jede Bewegung, (die aber notwendig ist für den Wiedereinbau in das Modul) die Lamellen wieder durcheinander - wirbelt. Ich weiß nicht mehr, wieviele Anläufe ich genommen hab, das wieder zusammen zu fügen. Ich rate niemandem, der es nicht schonmal gemacht hat, dies zu versuchen.
LG
Henry
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Zitat:
Zitat von
hinnerker
Der Entscheidungstipp wäre, das Pentacon umzufriemeln. Die Reinigung der Blendenlamellen beim MC Sonnar willst Du Dir nicht wirklich geben... glaub es mir.
Ich habe das einmal gemacht.. der helle Wahnsinn. Raus bekommst Du die Blendenlamellen locker, weil das Sonnar ein eigenes Blendenmodul hat, das man zwischen den Linsen herausoperieren kann..
Reinigen ist absolut easy.
ABER ... .............
LG
Henry
Genau wegen dem Aber hatte ich das auch nicht vor. Es käme nur ein "Einschicken" in Frage.
Also -> das Pentacon :)
LG
Gerd
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Wer sein CZ 135/3,5 doch mal putzen will und des Englischen mächtig ist, sollte hier mal reinschauen:
http://www.andrew.brown.dsl.pipex.co...les/czj135svc/
Gruß
Stefan
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Bitte, bitte, bitte, mich nicht falsch verstehen ................
Eine Canon EOS 1000D ist um 350€ zu haben. Da kann man viele alte Objektive adaptieren.
Aber Nikon? Nein, das ist verlorenen Liebesmühe !!!
Ich mag Nikon! Aber für Altglas lohnt sich die Mühe nicht.
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
der Thread ist zwar schon älter:
eine Frage an cdgh:
wurde das MC Sonnar nun eingeschickt ? Was hat es gekostet, die Lamellen wieder flott zu kriegen ?
Ich habe seit gestern hier ein Sonnar 4/300 in einem ziemlich erbärmlichen Zustand, weil jahrlang die Blendenlamellen gespannt gelagert wurden. Als ich den Blendenring betätigte, ging das alles nur einmal auf und zu und dann schien eine Seite zu verklemmen und die Blendenöffnung wurde oval. Jetzt ist das Objektiv fest. Aber mehr als 100 bis 120 Euro will ich da nicht mehr hinein investieren. Ein höherer Kostenvoranschlag würde zur Folge haben, dass der Händler es zurücknehmen müßte. Der Kauf erfolgte schon nur unter dieser Bedingung.
Ich finde es irgendwie komisch, dass gerade das Zeiss Sonnar in dieser Beziehung so auffällig ist, denn das Lamellenproblem steht am Pentacon 2.8/135 und dem Pentacon 4/300 in dieser Schärfe nicht, wohl aber an den CZJ-Sonnar-Objektiven aller Brennweiten. Die Pentacon-Objektive wurden in Görlitz und einige wenige Chargen in Dresden gefertigt, die Zeiss-Objektive dagegen nur in Jena. Lt. Aussage der ehemaligen Mitarbeiter beider Fertigungen wurden niemals in Jena gefertigte Objektive als Pentacon-Objektive verkauft, umgedreht aber in Görlitz gefertigte Pentacon-Objektive als Zeiss-Objektive gelabelt. Das läßt durchaus Rückschlüsse auf die exzellente Qualität der Öbjektive aus Görlitz zu.
Gruss
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Moin,
schau mal in den Bereich Pflege und Reparatur.. dort ist eine Liste von Leuten angepinnt, die entsprechend gute Arbeit preiswert anbieten.
http://www.digicamclub.de/showthread...raturwerkstatt
Da wären zunächst Meister Olbrich in Görlitz und Philipp Urban zu nennen. Herr Urban hat schon einige meiner alten Sonnare für etwa 30-40 Euro inkl Porto wieder dauerhaft flott gemacht. Meister Olbrich ist teuerer, aber als ehemaliger Mitarbeiter bei der Produktion der CZJ/Pentacon Linsen ebenfalls sehr erfahren und sicherlich die erste Anlaufstelle, wenn es um vertracktere Probleme wie die Blende geht.
LG
Henry
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
mir kam heute morgen der Verstand zurück - das Sonnar ist auf dem Weg retoure zum Händler. Man kann ja nicht mit zwei solchen Fliegerbomben ausrücken und das Pentacon 4/300 ist auf neuwertig gebracht worden. Das muss es erstmal tun und nun erneut nochmal fast 400 Euro (Kaufpreis und Reparatur insumme, das Objektiv war wirklich von sehr schlechter Kondition) in ein Zeiss Sonnar zu stecken, nachdem das Pentacon 4/300 gerademal restauriert war, das war mir dann doch nicht gerechtfertigt.
Gruss
petsch
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
eventuell ist mir der Unterschied von Garantie oder Gewährleistung nicht klar, aber was für eine Garantie kann ein Händler auf ein Objektiv geben, dass 30 Jahre alt ist, dem auch keine Werkstattrechnung über einen erfolgten Service beiliegt oder sonstwie etwas dran ist, was den momentanen Zustand dokumentiert.
Hier mal:
http://shop.ebay.de/?_from=R40&_trks...All-Categories
das Widerrufsrecht von 31 Tagen hat m.E. mit Garantie nichts zu tun, es ist doch eine Festlegung der EU - oder sehe ich das falsch ?
Garantie kann doch eigentlich auch nur der Hersteller geben und den gibt es ja nicht mehr, bzw. nach 30 Jahren dürfte wohl auch die kulanteste Garantie erloschen sein sein, oder ?
Was ich dann noch kenne, ist eine 6monatige Werkstatt-Garantie auf erbrachte Reparaturleistungen (aber nur auf diese), wenn diese auf einer Werkstattrechnung explizit als solche aufgeführt und die Garantieerklärung auf der Rechnung ebenso explizit aufgeführt worden ist. Liegt keine Rechnung und keine Werkstatterklärung vor, ist auch kein Garantieanspruch an die Werkstatt vorhanden, oder ?
Angenommen, man kauft das Sonnar (hypothetisch, ich kaufe es natürlich nicht, ich habe eines) und nach vier Monaten klemmen die Lamellen - bei den Sonnaren ist das ja nicht so selten. Was ist die "Garantie" rein von der Gesetzeslage dann wert ?
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Das findest du in Wikipedia zu dem Thema Garantie/Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garanti...3.A4hrleistung
Auszug daraus
Zitat:
Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung [Bearbeiten]
Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
- Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
- Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe
Gewährleistung. Sie beträgt nach
§ 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per
AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen.
Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Quelle: wikipedia.de
Das Widerrufsrecht hat, wie du schon vermutest, überhaupt nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Das Widerrufsrecht müssen gewerbliche Verkäufer dem privaten Kunden aus Verbraucherschutzrechtlichen Gründen gewähren. Es berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, ohne Angabe von Gründen, und hat somit mit der Qualität oder Beschaffenheit der Ware nichts zu tun.
LG Jochen
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
In deinem Beispiel hab ich mal in die AGB des Verkäufers geschaut. So wie ich das sehe gewährt er keine Garantie im eigentlichen Sinne, sondern lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die von ihm für gebrauchte Gegenstände auf das zulässige Mindestmaß von einem Jahr gekürzt wurde.
EDIT: Hier hatten wir das Thema Garantie vs. Gewährleistung auch mal angeschnitten
http://www.digicamclub.de/showthread...l=1#post126736
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Ich habe mich mal bei unserer Anwältin schlau gemacht, da kriege ich ich auch mal ne Auskunft für null - die Gewährleistung ist aber auch hinfällig, da dieser Händler keine Rechnungen mit schickt. In dem Falle ist das so. Voraussetzung ist eine Rechnung, auf der als letztes drauf steht - Gebrauchtgerät 12 Monate Gewährleistung So wie z.B. ein Händler aus Neuwied, bei dem ich eben ein AiS 2.8/135 gekauft habe
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Auf die Gewährleistung hat man als privater einen gesetzlichen Anspruch. Das tut nix zur Sache ob Rechnung oder nicht. Den Anspruch hat man sogar, wenn er die in seinem Angebot bzw. den AGB nicht anbietet. Als gewerblicher kommt er da nicht drum herum.
EDIT: Oder meinst du damit die Verkürzung auf 12 Monate?
Edit 2: Ich häng das mal besser auch noch an.
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
ich meine eher die gesamte Beweislage, die sich ergibt oder auch nicht, wenn keine Rechnung da ist. Es ist ja schon schwierig, wenn drauf steht (als Beispiel) "Gebrauchtgerät Pentacon MF 4/300" und nichts weiter. Korrekt müßte drauf stehen: "Gebrauchtgerät Pentacon MF 4/300 + Gerätenummer", weil im Falle der Gewährleistung der Kunde nachweisen muss, dass das Gerät den Mangel schon hatte und er nicht benannt worden war. Ist aber keine Gerätenummer aufgeführt, dann geht das schlecht.
Ich habe es ja gerade hinter mir. Das Gerät war angeblich in einem Superzustand und entsprechend hochpreisig, aber das Gegenteil war der Fall. Einmal verwendet und das Objektiv war unbrauchbar. Der Verkäufer reagierte weder auf Mails noch per Telefon. Am Ende hatte ich 78 Euro Reparaturkosten an der Backe und ich bin nicht in der Lage zu beweisen, dass genau das Objektiv es war, was ich kaufte. zu allem Überfluß zeigte das Foto in der Auktion auch nur ein "Beispielbild", wie es nun heißt.
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Zitat:
Zitat von
petsch
....weil im Falle der Gewährleistung der Kunde nachweisen muss, dass das Gerät den Mangel schon hatte und er nicht benannt worden war. Ist aber keine Gerätenummer aufgeführt, dann geht das schlecht.
Ich habe es ja gerade hinter mir. Das Gerät war angeblich in einem Superzustand und entsprechend hochpreisig, aber das Gegenteil war der Fall. Einmal verwendet und das Objektiv war unbrauchbar. Der Verkäufer reagierte weder auf Mails noch per Telefon. Am Ende hatte ich 78 Euro Reparaturkosten an der Backe und ich bin nicht in der Lage zu beweisen, dass genau das Objektiv es war, was ich kaufte. zu allem Überfluß zeigte das Foto in der Auktion auch nur ein "Beispielbild", wie es nun heißt.
Also das ist Unsinn..
Wenn man es drauf anlegt, muss der gewerbliche Verkäufer im ersten halben Jahr für Sachmängel haften !! Es wird hier vom Gesetzgeber vermutet und unterstellt, das der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Erst nach Ablauf des halben Jahres ist es an Dir, nachzuweisen, das ein versteckter Mangel vorlag.
Bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du alle Chancen der Welt, da er das Objektiv letztlich auch irgendwo eingekauft hat und somit in seinen Abrechnungs - Büchern wiederzufinden ist. Es reicht in der Regel, das Du einen Zeugen für den Kauf bei ihm hast. Dies kann das Inserat sein, selbst wenn es nicht explizit das gelieferte Objektiv zeigt. Auch ein ehemaliger Liefernachweis tut seinen Dienst.
Ich empfehle, sich die entsprechenden Passagen zur Sachmängelhaftung und Gewährleistung auf Wikipedia anzusehen, unbedingt auch den Passus über die Beweislast. ..
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
wenn das so ist, dann müssten doch auch die auf der Auktionsplattform gespeicherten Bestätigungsmails über den Kauf und die Zahlungsinformationen des Händlers als Beweis gelten können - oder nicht ?
Was anderes habe ich nicht.
Mir geht es ja auch nicht drum, den Händler zu verknacken; ich hatte ihm ja sogar kulant eine Kostenteilung vorgeschlagen - jeder 39 Euro. Aber auch das war zuviel.
Ob der allerdings Bücher führt ?? Ein Bekannter von mir ist da mal hingegangen und wollte die Lage peilen und rief mich dann an.
(Vergiß es! Das sieht dort aus wie auf einer Müllhalde, kein System erkennbar und inmitten des ganzen Gerümpels und dem Dreck springt da einer rum und spießt Zettelchen auf einen Nagel. Das ist kein Geschäft, das ist bestenfalls Flohmarkt ...)
Naja danke, ich probiere das mal.
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Zitat:
Zitat von
petsch
wenn das so ist, dann müssten doch auch die auf der Auktionsplattform gespeicherten Bestätigungsmails über den Kauf und die Zahlungsinformationen des Händlers als Beweis gelten können - oder nicht ?
Was anderes habe ich nicht.
....
Klar langen die Bestätigungsmails der Plattform. Damit bist Du doch als Käufer der Ware identifiziert und zusammen mit Deinem Zahlungsbeleg ist Dein Anspruch gegenüber dem gewerblichen Anbieter zweifelsfrei erwachsen. Auch muss er Dir ja eine entsprechende Widerrufsbelehrung im Zuge der Verkaufsabwicklung zugesandt haben, denn ansonsten hat er noch ein viel größeres Problem. Gemäß der einschlägigen Paragraphen des BGB aus dem Fernabsatzgesetz muss er Dir seine AGB/Widerrufsbelehrung zugesandt haben, ansonsten hast Du sogar ein "never ending" - Rückgaberecht !!!
LG
Henry
P.s.: Dies ist keine Rechtsberatung, nur mehrfach selbst erlebte Praxiserfahrung nach Anwaltsbeauftragungen in tausenderlei jur. Sachverhalten in meinem ehemaligen Tätigkeitsbereich. Dieser "Disclaimer" muss leider im öffentichen Raum eines Forums geschrieben werden..
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Da, da muß ich doch meine Mails mal durchforsten und mal sehen ob bei Ih...Bääh was gespeichert ist. Normalerweise ist das so.
Henry, Danke
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Obwohl ich, ehrlich gesagt, nicht weiß, welche Anspüche du hast, wenn du das Objektiv bereits bei der Reparatur hattest.
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Es ist doch ein Schaden in Höhe der Mängelbeseitigungskosten am Objektiv vorhanden gewesen, den der VK nicht beheben wollte und auch die Rücknahme verweigerte, wenn ich das recht verstanden habe. Damit wäre unter Umständen eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung überflüssig geworden.
http://www.rub-rr.de/?q=node/27
Das wäre natürlich hier im Einzelfall auf Nachweisbarkeit zu prüfen, ehe man die "Trommel" rührt, aber seit der Schuldrechtsreform 2002 sind dem Käufer insgesamt schon einige neue Rechte erwachsen gegenüber den gewerblichen Verkäufern. Das Hauptproblem liegt aber wie immer in einer lückenlosen Dokumentation der jeweiligen Behauptungen, wobei hier die Fristsetzung/bzw. Ablehnung der Reparatur oder Rücknahme, so sie denn stattgefunden hat, in schriftlicher oder juristisch nachweisbarer Form vorliegt. Ein Telefonat reicht hier mit Sicherheit nicht aus, denn die Erfordernisse hierbei sind hoch..wird doch eine Ersatzvornahme ohne entsprechende Fristsetzungen vom BGH ausdrücklich verneint und nur unter den strengen Gründen für zulässig erklärt.
Ob und wieweit eine solche Entscheidung hier auf den Fall zutrifft, muss ein Anwalt klären.. ob das dann noch in der Relation zum Reparaturwert der Sache steht, ist eine andere Frage.
LG
Henry
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
ich nehme aber auch an, in Unkenntnis der Dinge mehrere Fehler zu meinem Nachteil gemacht zu haben.
Ich habe ihm außerhalb des IBÄ-Systems an seine Mailadresse direkt den Mangel mitgeteilt (weil ich zu faul war, mich durch das Auktionssystem zu klicken) und das Objektiv zur Reparatur geschickt ohne seine Antwort abzuwarten. Seine Antwort war dann gar keine Antwort. Außerdem meint meine Anwältin ist das Hauptproblem, dass er nicht die Ware abbildet, die er echt anbietet, sondern nur ein Beispielfoto und das nirgendwo in seinem Angebot eine Objektivnummer auftaucht, keine Rechnung für das Objektiv mit einer Nummer vorhanden ist und er immer wieder den nahezu gleichen Objektivtyp verkauft. Er kann doch ohne Weiteres behaupten, das wären nicht seine Objektive, sondern die Käufer hätten seine sehr gute Ware gegen bereits vorhandene schlechtere ausgetauscht.
Sagen wir es mal so, es war kein großer Betrag. Wenn ich mit der Frau abendessen gehe, wird es definitiv teurer.
Aber man lernt halt selbst mit 60 nicht aus...
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AW: CZ Sonnar 3,5/135 <-> Pentacon 2,8/135
Zitat:
Zitat von
petsch
....
Er kann doch ohne Weiteres behaupten, das wären nicht seine Objektive, sondern die Käufer hätten seine sehr gute Ware gegen bereits vorhandene schlechtere ausgetauscht.
Sagen wir es mal so, es war kein großer Betrag. Wenn ich mit der Frau abendessen gehe, wird es definitiv teurer.
Aber man lernt halt selbst mit 60 nicht aus...
Und wie es so ist, behaupten kann er vieles... für die Behauptung, das Objektiv sei nicht von ihm, muss er den Beweis führen, wohingegen Du zweifelsfrei über die Kaufabwicklung den Kauf eines solchen Objektivs schon mit der Überweisung des Kaufbetrages auf die Ebay Auktionsnummer bei ihm beweisen kannst.
Bestreiten ist da kein guter Ratgeber für ihn und er wäre auch in einer schlechten Position, denn ich vermute dringend, da würde sich nämlich die "Nichtangabe der Seriennummer" und die fehlende Übersendung einer Rechnung ganz schnell "rächen"... denn auch er kann im Streitfall ja eben nicht behaupten, dies sei nicht das verkaufte Objektiv, weil er eben die Seriennummer nicht angegeben hat, die es zweifelsfrei identifizieren würde. So würde letztlich seine eigene Argumentation auf ihn selbst zurückfallen.
Zudem:
Ein Kaufmann, der keine vollständige Rechnungslegung betreibt?
Das wäre sicherlich interessant für einen Menge öffentlicher Institutionen (Finanzamt, Arbeitsamt bei Existenzgründung, IHK).... grins.
Kann sich eigentlich jeder selbst ausmalen, der schon mal Selbstständig war. Ich kenne eigentlich niemanden, der sich das bei klarem Verstand im Streitfall selbst antun würde. Solche Typen bauen immer darauf, das der Weg zur Rechterlangung angesichts der Kaufsumme eben zu mühseelig ist.
Aber mit Deinem Rechtsbeistand würde ich nochmal reden.. da ist einiges an Argumentation schlicht falsch oder eher "hausbackenes" Juristenverständnis oder erkennbar darauf gerichtet, wegen eines solch geringen Streitwertes nicht aktiv zu werden.
Einerlei, die Sache selbst ist es sicher nicht wert, sich da lange drüber aufzuregen und ich wollte auch nur verdeutlichen, das selbst in solchen Situationen doch einiges an Rechten vorhanden ist, man nur genauer "sortieren" muss, wie man den Faden findet.
LG
Henry