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#5
05.06.2014 16:37
Mal ganz grundsätzlich: Solche allgemeinen Diskussionen sind m.E. im Forum besser aufgehoben als in der Galerie. Dort gibt es im Übrigen auch schon Threads zu genau diesem Thema - die Suchfunktion hilft weiter, Stichwort z.B. "Recht am eigenen Bild" --> führt unter anderem zu diesem Thread mit weiterführenden Informationen: http://www.digicamclub.de/showthread.php?t=18733
Das ist so nicht richtig. Fotografieren ist im öffentlichen Raum in Deutschland grundsätzlich erlaubt, auch das Fotografieren von Personen. Die Einschränkungen nach §23 KunstUrhG gelten nur für das Veröffentlichen. Das alleinige Fotografieren von Personen ohne Veröffentlichung ist nach § 201a StGB nur verboten im privaten oder ansonsten gegen Einblick besonders geschützen Raum - klassische Beispiele sind der eigene Garten oder eine öffentliche Sauna.
Zitat von 4ku
Ansonsten gibt es kein gesetzliche Regelung, die das Fotografieren im öffentlichen Raum untersagt. Es gilt nur der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, auf den sich eine fotografierte Person indirekt beziehen könnte. Solange ein Foto aber im öffentlichen Raum erstellt wurde und nicht die Würde des Abgebildeten verletzt, dürfte es sehr schwer werden, daraus einen konkreten Rechtsanspruch abzuleiten.
Noch einmal: Wenn ich irgendwo in Deutschland im öffentlichen Raum Personen in Alltagssituationen fotografiere, bewege ich mich zunächst einmal im legalen Bereich, da kann mich niemand "erwischen". Es ist allenfalls ein Gebot der Höflichkeit, dass man das Fotografieren bleiben lässt oder ggf. auch mal ein Foto wieder löscht, wenn es die betroffenen Personen ausdrücklich wünschen.
Zitat von 4ku
Das allerdings ist richtig.
Zitat von 4ku
Ob der Betroffene (die Frau ist in diesem Zusammenhang zumindest rein rechtlich betrachtet nicht relevant, da sie nicht zu erkennen ist) damit einverstanden war, von mir fotografiert zu werden, könntest Du erst mal mich fragen, bevor Du spekulierst. Ich bin alles andere als ein geübter Streetlife-Fotograf aber häufig lässt sich das grundsätzliche Einverständnis schon mit ein paar Blicken und Gesten abklären. In bestimmten Fällen kann es auch mal sinnvoll sein, jemanden auf ein Bier einzuladen...
Zitat von 4ku
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#4
05.06.2014 15:44
Wer in Deutschland Streetlife fotografiert, sollte sich unbedingt informieren. Gleiches gilt für die Publikation solcher Bilder. Es kann sonst richtig teuer werden, wenn die anwaltliche Abmahnung im Briefkasten liegt.
Grundsätzlich ist bei uns alles, und zwar bereits die Aufnahme, verboten. Ausnahmsweise darf die Kamera noch bei Veranstaltungen, bei Panoramaaufnahmen (Menschen als Beiwerk) und bei den Promis benutzt werden, um Personen abzulichten.
Also entweder fragen oder sich nicht erwischen lassen und auf keinen Fall ohne Zustimmung im Internet publizieren.
Nach meiner Auffassung sollte der öffentliche Raum frei für die Fotografie bleiben und nur ausnahmsweise entblößende, entstellende o.ä. Aufnahmen einem Verbot unterliegen.
Ob der Betroffene dieser Aufnahme zustimmen würde, mag sich jeder selbst fragen...
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#3
09.09.2012 11:33
Nette Szene
Sicher hast Du Dir auch die schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung eingeholt.
Ok
Just a joke
Ich mag solche streetlife pics
Einfach nur das normale Leben festgehalten.
feines pic
grz. mudshark -
#2
09.09.2012 09:08
Schöne Streetlifeszene, klasse umgesetzt mit der Unschärfe der Glitzerwelt im Hintergrund

LG
Thomas -
#1
08.09.2012 19:50
Klasse !


Glitzer und Elend der Großstadt in trefflicher Weise umgesetzt ...




Kommentare zu Paris bei Nacht (5)