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Thema: Interessantes Urteil zum Thema Urheberrecht(sverletzung)

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  1. #11
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Um den Irrsinn mal gedanklich nachvollziehbar zu machen, erlaube ich mir unter Quellenangabe des Autors Michael Graf aus der Petition auf Change.org sinngemäß zu zitieren und zu ergänzen

    Auf einen Inhalt zu verlinken, der ohne mein Wissen gegen das Urheberrecht verstößt, gleicht in etwa dem Verbreiten der Information, dass in Musterstraße 1 in Musterhausen eine Kunstausstellung stattfindet. Wenn diese Kunstausstellung nun ein urheberrechtlich geschütztes, aber eben nicht authorisiertes Werk zur Schau stellt, soll ich für diesen Verstoß mithaften, obgleich ich diese Ausstellung vermutlich nie selbst besucht habe oder besuchen werde, geschweige denn etwas von der Authorisierung der Bilder wissen kann.
    Schon ein Werbebanner eines Sponsors zur Mitfinanzierung der Forenkosten und der Eintrag eines Users in den Forenkalender auf das bevorstehende Ereignis könnte IMHO so eine Mithaftung auslösen, wenn ich selbst nicht die Ausstellung im Vorfelde besuche...

    Absurd, oder etwa nicht?

    Da fragt man sich wirklich nach dem logischen Verstand solcher Richter und dem, was sie mit solchen "aberwitzigen" Kriterien für Rechtsauslegungen in die Welt setzen.
    Geändert von hinnerker (11.12.2016 um 09:14 Uhr)
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


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