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Thema: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

  1. #1
    Moderator Avatar von Padiej
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    Standard Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Hallo!

    Es gibt die Streetfotografie - aber was ist damit gemeint?

    Einfach Straßen fotografieren?
    Sollen Autos drauf sein?
    Menschen?

    Meiner Erfahrung nach habe ich unter Streetfotografie folgenden Wissenstand:

    Szene soll nicht gestellt sein, sondern richtig real
    die Qualität der Bilder ist nicht so wichtig, eher das Motiv, die Szene
    es soll eine Geschichte im Bild erkennbar sein, bzw. Emotion
    Brennweite eher Weitwinkel

    Dreamcams sind die Rangefinder - da sie leiser sind

    aber wie sieht es mit den Rechten aus - kann man die Menschen einfach so ablichten und dann ins WWW stellen ?

    Viele Fragen habe ich zu diesem Thema - wer kennt sich da aus?

    mfg Peter
    LG PETER (Freund manueller Objektive)
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    www.flickr.com/photos/padiej


  2. #2
    Hercules
    Gast

    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Kenn mich auf diesem Gebiet nicht aus, aber ich glaube es ist das einfangen von Scenen auf der Strasse gemeint. Vor allem Leute in verschiedene Situationen.

  3. #3
    Heiko
    Gast

    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Zitat Zitat von Padiej Beitrag anzeigen
    ...aber wie sieht es mit den Rechten aus - kann man die Menschen einfach so ablichten und dann ins WWW stellen ?
    Auch wenn diverse Fotoseite von solchen Bilder überquellen: NEIN, das darf man nicht. Es ist einfach zu schwer zu entscheiden, wann das Recht am eigenen Bild eben einer Veröffentlichung entgegensteht.

    Wer es nachlesen will: http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...enen-bild.html

  4. #4
    Moderator Avatar von Padiej
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    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Nicht so einfach - und gerade Streetfotografie lebt von Gesichtern - also sehe ich es so - "wo kein Kläger, da kein Richter" -
    wenn ich aber keine kommerziellen Interessen verfolge ....

    Danke für den Link - der ist sehr nützlich, denn es wäre blöd, wenn man aufgrund von Freizeitfotografie vor dem Richter kommt.

    mfg Peter
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  5. #5
    Kennt sich aus Avatar von rattenstark
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    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Puh, warum ist alles, was Recht betrifft, bloß immer so kompliziert? *seufz*

    Ich glaube, ich knipse lieber Blümchen... *ggg*



    Alex
    Kulinarischer Tipp: Milchreis schmeckt am Besten,
    wenn man ihn kurz vorm Servieren durch ein saftiges Steak ersetzt.

  6. #6
    Heiko
    Gast

    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Zitat Zitat von Padiej Beitrag anzeigen
    Nicht so einfach - und gerade Streetfotografie lebt von Gesichtern - also sehe ich es so - "wo kein Kläger, da kein Richter" -
    wenn ich aber keine kommerziellen Interessen verfolge ....

    Danke für den Link - der ist sehr nützlich, denn es wäre blöd, wenn man aufgrund von Freizeitfotografie vor dem Richter kommt.

    mfg Peter
    Sobald die Bilder im Netz sind, sind sie nicht mehr zu löschen und können eine tickende Zeitbombe darstellen. Ich halte es da auch lieber mit den Blümchen, denn das Hobby ist schon teuer genug...

  7. #7
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    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Zitat Zitat von Padiej Beitrag anzeigen
    Es gibt die Streetfotografie - aber was ist damit gemeint?
    [...]
    Viele Fragen habe ich zu diesem Thema - wer kennt sich da aus?
    Hallo Peter,
    hier gibt es einige Videos von und mit Fotografen zum Thema Streetfotografie.
    Besonders das Video von/mit Meyerowitz ist sehr interessant. Der stellt sich direkt vor die Leute mit seiner Leica und knipst sie. So etwas würde ich mich hier in Deutschland nie trauen. Wir haben bei den derzeitigen Gesetzen und dem Überangebot von Anwälten da leider nicht die Möglichkeiten...

    Gruß,
    Dirk

  8. #8
    Heiko
    Gast

    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Zitat Zitat von djo Beitrag anzeigen
    Wir haben bei den derzeitigen Gesetzen und dem Überangebot von Anwälten da leider nicht die Möglichkeiten...
    Hallo Dirk,

    der Unterschied vom Hobbyfotografen zum Profi ist eben auch die Kenntnis und Einhaltung der Rechtslage, verbunden mit einer wesentlich besseren Selbstkontrolle. Die im Video gezeigten Bilder der Schnappschüsse zeigen kaum Personen erkennbar. Und bei den 2-3 Bildern wo es doch so ist, weißt Du nicht, ob da ohne laufende Kamera dann eben doch eine Erlaubnis zum veröffentlichen eingeholt wurde.

    Ein paar Touristen die eben notgedrungen auf Stadtfotos drauf sind, halten mich sicher auch nicht ab, die Bilder z.B. auf meiner HP zu zeigen. Solche Fotos aber bei Agenturen zu verkaufen, wäre ohne Einwilligungerklärung der abgebildeten Personen unmöglich.

  9. #9
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    Ihr sprecht ein wirklich blödes Problem an.
    Zu "Street" gehören nun mal nicht nur Straßen sondern auch Menschen.
    Und die Rechtslage ist eher ungünstig. :(
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
    >> Einführung | Meine "Uralt" (Stand 2015) Linsenliste | Noch eine Linsenliste | RetroCamera.de (Blog) | Altglasphase : 10
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  10. #10
    Moderator Avatar von Padiej
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    Standard AW: Streetfotografie - was gehört da dazu ???

    So toll diese Sparte auch ist, sie ist rechtlich gesehen nur für den Eigengebrauch gedacht - ansonsten müsste man alle Kennzeichen und Gesichter unkenntlich machen - welch Blödsinn.

    Egal, das eine oder andere Streetpicture von mir wird sicher auf flickr landen,...........

    Mein Büro ist neben einer Anwaltskanzlei - da hab ich nicht weit, wenn ich geklagt werde ;-)
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