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Thema: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

  1. #1
    Ist oft mit dabei Avatar von Chrisly
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    Standard Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Hab heut meine Freundin überredet mit mir in den Zoo zu fahren damit ich die Tiere tot fotografieren kann.. War nen echt schöner Tag..

    Auf dem Rückweg dann hab ich ein Schlagloch erwischt und die Signalleuchte der Motorselbstdiagnose ist angesprungen.. Ich gleich rechts rann.. ADAC angerufen weil Motor hat echt lustige geräusche gemacht.. Ich hatte sowas schon mal gehört aber wollte es nicht glauben bzw habe meine Gedanken ignoriert... Aber nach dem der liebe Herr vom ADAC sein Diagnose Notebook angeschlossen hat und im Fehlerspeicher stand "Keine Kompression mehr im zweiten und vierten Zylinder" wusste ich dann echt bescheid..AUA..

    2800km vor der großen Inspektion ist der Steuerriemen übergesprungen.. Details will ich nicht erläutern, sonst kommen mir die Tränen..

    Das Auto ist nen 206 von Peugeot und Chekheftgepflegt.. die letzte Inspektion wurde bei 80.000 gemacht, nu hat er 94.xxxkm.

    Ich habe das Auto im Okt. o7 gebraucht beim Händler gekauft.. Nur weiß ich nicht genau ob ich eine Gebrauchtwagen Garantie habe oder nur eine Gewährleistung?! Und unter welchen Umständen muss der Händler die Kosten übernehmen?? Oder bleib ich jetzt selbst drauf sitzen??

    Vllt kann mir ja einer moralischen Beistand leisten weil die schönen Fotos kompensieren meinen Motorschaden nicht...

  2. #2
    wolfi
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    hm, das liest sich nicht gut...
    die "komischen" geräusche stammen von der "mechanischen ventilrückdrückung durch die kolben"...
    und da keine kompression auf zwei zylinder mehr vorhanden, sind diese ventile nun sicher krumm!

    hm, lies mal das kleingedruckte von deinem kaufvertrag!
    denn der zahnriemen ist ein verschleißteil und ob der dann auch unter die viel beschriene "gebrauchtwagengarantie" fällt weiß ich nicht,
    wünsche es dir aber!!!

  3. #3
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Zitat Zitat von wolfi Beitrag anzeigen
    hm, das liest sich nicht gut......

    hm, lies mal das kleingedruckte von deinem kaufvertrag!
    denn der zahnriemen ist ein verschleißteil und ob der dann auch unter die viel beschriene "gebrauchtwagengarantie" fällt weiß ich nicht,
    wünsche es dir aber!!!

    Ja. Im Kaufvertrag steht alles Wesentliche.
    Wenn nicht verständlich geschrieben, einfach mal freundlich mit dem Händler reden - hilft oft.
    Auch wenn verständlich geschrieben.
    Gibt es neben dem Kaufvertrag einen Garantievertrag?
    Händler versichern ihre Garantie sehr oft.

    Gruß Wilhelm


    PS
    So am Rande:
    Wenn eine Steuerkette nach Hupferer ins Schlagloch überspringt,
    hatte sie wohl zuviel Spiel. Also war der Ketten-/Zahnriemen-Spanner lahm
    oder die/der Kette/Zahnriemen ausgeleiert.
    Also eventuell nicht vorschriftsmäßig gewechselt.
    Ist sicher ein Argument, mit dem man einen gewissen Verhandlungs-Spielraum hat,
    muß man aber nicht unbedingt mit hart auf den Händlertisch hauen.
    Eine dosierte Argumentation ist da sicher sehr hilfreich.

  4. #4
    Hardcore-Poster
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Der Zahnriemen sollte, soviel ich weiß, vorsichtshalber zwischen 60.000 und 80.000 km gewechselt werden. Da du, wie du sagst, ein scheckheftgepflegtes Auto hast, sollte das, falls es denn gemacht wurde, im Serviceheft bei den Inspektionen vermerkt sein. Wenn nicht, sollte dich der Händler beim Kauf drauf aufmerksam gemacht haben. Google auch mal rum; anderen wird so etwas vielleicht auch passiert sein.
    Gruß Renate

  5. #5
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    ne habe keinen extra vertrag.. nichts und aus dem vertrag ist auch nichts heraus zu lesen wegen garantie so ne kacke

  6. #6
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Zitat Zitat von -r0w0- Beitrag anzeigen
    ne habe keinen extra vertrag.. nichts und aus dem vertrag ist auch nichts heraus zu lesen wegen garantie so ne kacke

    Garantie und Gewährleistung:

    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.


    Wichtig:
    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.



    Du hast das Auto bei einem Händler gekauft.
    Da der gewerblich handelt, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.
    Also solltest Du mindestens 12 Monate Gewährleistung haben,
    wenn er die Frist im Kaufvertrag verkürzt hat.
    Wenn nicht, hast Du 24 Monate Gewährleistung.
    Eine Garantie hast Du (wohl) nicht, da ja im Kaufvertrag nichts steht.


    Also:
    Hin zum Händler.
    Seine Haltung, Meinung zum Schadensfall hören.
    Wenn er repariert - gut.
    Eventuell fordert er eine gewisse Kostenbeteiligung von Dir.
    Ob das rechtens ist - keine Ahnung.
    Wenn er seine Gewährleistungspflicht nicht anerkennt -
    Rat einholen (ADAC??), nötigenfalls Rechtsweg.


    Du kannst Dich natürlich vorab mal beim ADAC erkundigen,
    die haben doch so eine Beratung für Mitglieder, oder?


    Gruß Wilhelm

  7. #7
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    sooooo: zum glück wird nie so heiß gegessen wie gekocht: der fehler enstand durch ein elektronikproblem.. die zylinder 2 und 4 haben keine verbrennung gehabt und deshalb hat sich das auto angehört wie nen kaputter treker...

    der fehler lag darin das sich eine kabelverbindung an einem x kabelbaum gelöst hat und damit kein saft mehr zum motor kam etc...

    die rechnung konnte ich zum glück außm auschenbecher an kleingeld zusammen kratzen ( 28€ arbeitslohn und 86€ reperatur (stecker zusammen drücken :P) )

    bin hin zum händler (der mich winkend morgens abgewiesen hat), da der defekt laut peugeot werkstatt schon beim kauf gewesen sein muss, und wollte gern die rechnung bezahlt haben.. er weigerte sich! genau wie heute morgen.. als ich ihm den fall geschildert habe hat er sich nichts von angenommen und hat mich quasi weg geschickt mit den worten ca pech wenn ich keine garantie abgeschlossen habe...
    heut abend das gleiche... meinte das würde nur unter die garantie fallen, wobei ich ihm gesagt habe das der sachmangel schon vorher war.. er meinte nur könnte er nicht....


    ich platze gleich und übergebe den fall meinem rechtsanwalt... auch wenns nur 100 par zerquetschte sind...

  8. #8
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Ja, ja, die Autohändler!
    Früher waren es die Pferdhändler.
    Und die wurden gelegentlich gemeuchelt. (Schön!)

    Sicher, Händler versuchen gelegentlich
    den einen oder anderen Kunden über den Tisch zu ziehen.
    Das Leugnen gesetzlicher Regelungen wird immer wieder versucht und hat Methode.

    Viel Spaß beim Rechtsanwalt!
    Gruß Wilhelm

    PS
    Peugeot fährt man nicht.

  9. #9
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Da kann sich dein Autohändler nicht herausreden, auch wenn er's gern möchte. RA ist ein bisschen hart, aber wenn's sein muß. Berichte mal von Deinem Erfolg!

    Gruß, Frank

  10. #10
    andy74th
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Zitat Zitat von -r0w0- Beitrag anzeigen

    bin hin zum händler (der mich winkend morgens abgewiesen hat), da der defekt laut peugeot werkstatt schon beim kauf gewesen sein muss, und wollte gern die rechnung bezahlt haben..
    Wenn dir genau das der Meister der Peugeot Werkstatt schriftlich auf deine Rechnung mit aufnimmt hat dein Verkäufer das Nachsehen es sei denn er will den Klageweg gehen. Eine frage beim Werkstattmeister mit dem Hinweis das dein Vertrauen in die andere Werkstatt nun dahin ist und du in Zukunft gerne hier dein Auto warten lässt, hilft oft den Satz zu bekomme. Klar bleibst du frei in der Entscheidung ob du letztendlich zur Werkstatt gehst oder doch zu einer ganz anderen

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