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Thema: Verkaufsportale müssen besonders aktive private Verkäufer ab 2023 dem FA melden!

  1. #1
    Hardcore-Poster Avatar von witt
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    Standard Verkaufsportale müssen besonders aktive private Verkäufer ab 2023 dem FA melden!

    Verkaufsportale müssen ab 2023 besonders aktive Verkäufer, auch private, dem Finanzamt melden!

    Die Grenze liegt wohl bei 30 verkäufen oder 2000 eur Umsatz

    Hier mal ein Video von einer Steueranwältin auf YouTube

    Über die Suchmaschienen findet man auch div Informationen.

    Das ist für unser Hobby natürlich nicht so schön, 2000 eur sind ja schnell erreicht, ich werde ab sofort jede Rechnung aufheben, man weiß ja nie.

    Was mir noch ich so richtig klar ist, was ist mit den Bietebereichen der Foren?

    Gruß Michael

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", witt :


  3. #2
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    Es ist klar, dass die Steuer immer mitspielt, wenn umgesetzt wird.

    Die Frage ist nur, was als privat und was als gewerblich gilt mit entsprechenden Abgabepflichten.

    Das kann im Detail wohl nur ein Steuerberater beantworten, ausgehend von den eigenen Aktivitäten.

    Aber da sollte man sich besser selbst darum kümmern und nicht warten, bis man "gemeldet" wird.

    Den Aufwand für Plattform- und Forenbetreiber für ein solches "Meldewesen" möchte ich mir gar nicht vorstellen.
    Gruß,

    Andreas

  4. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von aibf
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    Den prof. Gewerblern um und mit dem Thema Fotografie und Video sind die Foren-An-und-Verkaufsgebote schon lange ein Dorn im Auge.
    Was hier in bestimmten Foren (z.B. das blaue) umgesetzt wird (meist gebrauchte Ware) ist schon erheblich für die Wirtschaft.
    Ebay und Ebay-Kleinanzeigen natürlich nicht zu vergessen.
    Da könnte man schon vermuten, dass hinter den Bemühungen des FA eine Strategie steckt.
    Haben die Ämter zu wenig zu tun?
    Die FA-Ämter sollten sich doch eigentlich mehr um große Fische kümmern (Großkunden) und nicht um die kleinen Fische im Teich.
    VG Ekkehard


  5. Folgender Benutzer sagt "Danke", aibf :


  6. #4
    Hardcore-Poster Avatar von Optikus64
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    Moin,

    viele Sardinen machen einen Blauwal satt ...

    Es geht sicher nicht um den Popelfritz der seine drei Objektive verscherbelt - aber es gibt, wenn man aufmerksam ist fällt das auch auf - einige professionelle Händler die in großer Zahl Sachen verkaufen, das dürfte weniger Fotozeug betreffen als hochwertige Kleidung, Unterhaltungselektronik, Spielekonsolen usw., so viele Väter, Mütter, Onkel und Tanten deren Haushalte da aufzulösen sind oder solche Mengen berichteter Kellerfunde, natürlich alles top erhalten, quasi neuwertig, haben die Karnickel in Nachbars Stall nicht. Das ist Schwarzmarktwirtschaft.

    Ich war selbst jahrelang EBay-Händler (mit Steuernummer UND Ust.-Nummer), das ist alles kein Hexenwerk und wer zwanzig, dreißig Objekte im Monat verkauft, und das ist nach EBay-Statistik noch wenig, darf das auch angemeldet tun, meine Meinung.
    Für den Kleinkram interessiert sich eh keiner. Aber regelmäßig (!) im Monat 2000€ netto, was ja die de facto Wertgrenze ist, ist für viele ein reguläres Monatseinkommen, und das gehört nunmal versteuert.
    Im übrigen AUCH wenn's ein Einzelfall ist, das müßte man in der Einkommensteuer angeben als außergewöhnliche Einnahmen, auch da gibt's ne Freigrenze, macht aber keiner. Das ist die Steuerhinterziehung des kleinen Mannes...

    LG
    Jörg

  7. Folgender Benutzer sagt "Danke", Optikus64 :


  8. #5
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    Die Regeln, was die Besteuerung betrifft, haben sich ja nicht geändert. Nur werden neu gewisse Personen dem FA gemeldet. Hier die Regeln (Stand 2017) kompakt zusammengefasst:
    https://www.lohi.de/news/article/pri...n-grenzen.html

  9. 2 Benutzer sagen "Danke", Bessamatic :


  10. #6
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    An der steuerlichen Betrachtung hat sich zum neuen Jahr nichts verändert, es kommt lediglich eine Meldepflicht der Verkaufsportale dazu.

    Die Frage die immer wieder im Einzelfall zu entscheiden ist, ob der jeweilige Verkäufer gewerblich handelt.
    Daneben kann aber auch ein genereller Veräußerungsgewinn über 600€ bei einer Haltedauer unter einem Jahr steuerlich relevant sein. Hier ist jedoch die Beweisbarkeit kaum gegeben.

    Für die Forenmarktplätze gilt das ganze im übrigen nicht, die Meldepflicht trifft nur Portale über die auch eine direkte Kaufabwicklung stattfindet. Eine Vermittlung zwischen zwei Usern ist hier nicht ausreichend.


    LG
    Nils

  11. 4 Benutzer sagen "Danke", RetinaReflex :


  12. #7
    Hardcore-Poster Avatar von waldbeutler
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    Hallo Nils!
    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Daneben kann aber auch ein genereller Veräußerungsgewinn über 600€ bei einer Haltedauer unter einem Jahr steuerlich relevant sein.
    Schön wär's -Niemand macht einen Gewinn, wenn er seine Geräte gebraucht wieder verkauft, die er zuvor neu gekauft hat. Auch beim Wiederverkauf von Gebrauchtware ist in der Regel kein Gewinn zu machen.
    Meines Wissens werden aber vom Finanzamt auch Einnahmen aus Verkäufen die im Kalenderjahr eine gewisse Höhe überschreiten, Einkommensteuerpflichtig - ohne dabei den früheren Anschaffungspreis gegenrechnen zu können...
    Gruß, Michael

  13. 2 Benutzer sagen "Danke", waldbeutler :


  14. #8
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von waldbeutler Beitrag anzeigen
    Hallo Nils!

    Schön wär's -Niemand macht einen Gewinn, wenn er seine Geräte gebraucht wieder verkauft, die er zuvor neu gekauft hat. Auch beim Wiederverkauf von Gebrauchtware ist in der Regel kein Gewinn zu machen.
    Meines Wissens werden aber vom Finanzamt auch Einnahmen aus Verkäufen die im Kalenderjahr eine gewisse Höhe überschreiten, Einkommensteuerpflichtig - ohne dabei den früheren Anschaffungspreis gegenrechnen zu können...
    Das ist so nicht korrekt. Der Dreh- und Angelpunkt ist die gewerbliche Einstufung. Dann wird über einem Gewinn von 10.908€ Einkommenssteuer, über 24.500€ Gewerbesteuer und über 22.000 bzw. 50.000€ Umsatz im Kalenderjahr Umsatzsteuer fällig.

    Der private Verkäufer kommt nur in die Steuerpflicht bei einem Spekulationsgeschäft mit einem Gewinn über 600€ bei einer Haltedauer unter einem Jahr (das gilt allerdings nicht für Hausrat bzw. Dinge des täglichen Bedarfs. Insbesondere aber für Schmuck, Uhren, Antiquitäten und wohl nach meiner Ansicht auch für Sammelartikel wie Kameras und Objektive aus vergangenen Tagen.
    Ebenfalls möglich und dann auch ohne eine Grenze ist der Private steuerpflichtig bei einem geplanten Wiederverkauf, dem ein Kauf mit der Absicht des Wiederverkauf vorangeht. Das müsste er unter Anlage sonstige in die Steuererklärung eintragen.

    In beiden Fällen ist die Beweisbarkeit schwierig und der Aufwand des Finanzamtes größer als der Nutzen, hier könnte das PStTG Abhilfe schaffen durch eine Auskunftspflicht, denn eine Meldepflicht besteht erst bei einer Anzahl von 30 Verkäufen p.a. oder einem Erlös über 2000€ p.a.

  15. 8 Benutzer sagen "Danke", RetinaReflex :


  16. #9
    Hardcore-Poster Avatar von witt
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    AB 1. MÄRZ NEUE REGELUNG
    Ebay streicht Angebotsgebühr und Verkaufsprovision für private Anbieter:innen


    https://www.prosieben.de/serien/news...er-innen-69613

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