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Thema: Veröffentlichung von Bildern mit Personen drauf

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Standard Veröffentlichung von Bildern mit Personen drauf

    ... immer wieder schwierig, finde ich. Aktuell frage ich mich, ob es erlaubt wäre, Bilder von den Shows in meinem Urlaubs-Hotel zu veröffentlichen. Abgesehen davon, dass ich die rechtliche Lage in Griechenland nicht kenne, frage ich mich auch, ob das mit dem deutschen Recht vereinbar wäre. Ich würde vermuten schon, weil: Im Hotel fotografieren generell erlaubt ist (also kein Hausrecht oder -Verbot greift), weil es sich um Schausteller handelt, die mehr oder weniger (hier ist vielleicht die Crux) öffentlich auftreten.

    Was denkt ihr?

    VG, Rolf

  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Rob70 Beitrag anzeigen
    ... immer wieder schwierig, finde ich. Aktuell frage ich mich, ob es erlaubt wäre, Bilder von den Shows in meinem Urlaubs-Hotel zu veröffentlichen. Abgesehen davon, dass ich die rechtliche Lage in Griechenland nicht kenne, frage ich mich auch, ob das mit dem deutschen Recht vereinbar wäre. Ich würde vermuten schon, weil: Im Hotel fotografieren generell erlaubt ist (also kein Hausrecht oder -Verbot greift), weil es sich um Schausteller handelt, die mehr oder weniger (hier ist vielleicht die Crux) öffentlich auftreten.

    Was denkt ihr?

    VG, Rolf
    Was spricht denn dagegen, bei einer unsicheren Rechtslage einfach mal die Akteure zu fragen und ein Einverständnis einzuholen?
    Generell würde ich mich als ungefragt Fotografierter dagegen verwahren, Bild von mir veröffentlicht zu sehen, also weder das Medium für die Veröffentlichung zu kennen, noch in welchem thematischen Zusammenhang dieses Foto unter Umständen später stehen wird.

    Das Fotografieren in einem Hotel erlaubt sein könnte, ändert ja nichts daran, dass das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten gewahrt bleiben muss. Solange ein Künstler davon ausgehen kann, das die gefertigten Bild alleinig der Urlaubserinnerung wegen gefertigt werden, wird kaum jemand dagegen vorgehen. Anders aber ist eben bei Veröffentlichungen, wo überhaupt nicht klar ist, welche Kreise das ziehen kann.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  3. 3 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  4. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Was spricht denn dagegen, bei einer unsicheren Rechtslage einfach mal die Akteure zu fragen und ein Einverständnis einzuholen?
    Generell würde ich mich als ungefragt Fotografierter dagegen verwahren, Bild von mir veröffentlicht zu sehen, also weder das Medium für die Veröffentlichung zu kennen, noch in welchem thematischen Zusammenhang dieses Foto unter Umständen später stehen wird.

    Das Fotografieren in einem Hotel erlaubt sein könnte, ändert ja nichts daran, dass das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten gewahrt bleiben muss. Solange ein Künstler davon ausgehen kann, das die gefertigten Bild alleinig der Urlaubserinnerung wegen gefertigt werden, wird kaum jemand dagegen vorgehen. Anders aber ist eben bei Veröffentlichungen, wo überhaupt nicht klar ist, welche Kreise das ziehen kann.
    Dagegen spricht, dass ich es einfach nicht getan habe. Ich habe mich das eh noch nie getraut. Es ist ja auch so, dass man zum Zeitpunkt der Aufnahmen (bei extrem schlechter Beleuchtung) auch nicht sicher weiß, wie die Bilder geworden sind. Da "großspurig" nach dem Recht der Veröffentlichung zu fragen, noch dazu evtl. mit schriftlichem Einverständnis per "Modelvertrag" scheint / schien mir daher total überkanditelt. Wenn dann die Bilder peinlich schlecht geworden sind (technisch) und die Künstler danach fragen steht man dumm da.

    Ich werde mal Deinem Urteil vertrauen und darauf verzichten, auch wenn ich die Bilder z.T. sehr ausdrucksstark finde und überzeugt bin, dass sie den Künstlern auch gefallen würden (das weiß ich aber erst jetzt, zuhause). Ich denke, ich werde mal den Versuch unternehmen, über das Hotel Kontakt zu bekommen. Vielleicht wird's ja dann noch etwas.

  5. #4
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    Mit der unbefangenen Straßen- und Personenfotografie ist es doch schon lange vorbei.

    Egal, ob die Werke im eigenen Album bleiben oder online gehen, immer geht es in Rechtslagen, die man - wenn - nur ungefähr überblickt.

    Lösungen, wie Gesichter unkenntlich machen oder Leute von hinten fotografieren usw. sind keine.

    Es ist ja schon fraglich, was ich bei einem harmlosen Spaziergang durch die Stadt aufnehmen darf.

    Ein Blick mit der Kamera in einen Hof zB kann schon Rechte X und Y verletzen.

    Natürlich kann man Aufzunehmende vorher fragen, dann ist es aber schon vorbei mit dem spontanen Schnappschuss. Am besten gleich das vorgefertigte Formular zum Unterschreiben mitnehmen.

    Mir bleiben mein Archiv aus vergangenen Zeiten sowie Fotobücher zum Thema, die so vermutlich gar nicht mehr veröffentlicht werden können.

    Nicht zuletzt wegen dieser Umstände habe ich meine Website mit Fotos und Blog vor einiger Zeit aufgelöst. Einen Check durch Rechtsanwalt - wie noch zehn Jahre zuvor - wollte und konnte ich mir nicht leisten, und das Risiko, dass unter den 1000 Fotos welche dabei sind, die sich jemand rauspickt und mir vorhält, war mir einfach zu groß. Ebenso das mögliche Abgezocktwerden - hier in Österreich ging unlängst ein Fall durch die Medien, wo Abmahnschreiben an hunderte Empfänger verschickt wurden, weil angeblich ungefragt Daten des Websitebesuchers an Google weitergegeben wurden. Das ist doch krank.

    Etwas Positives fällt mir zum Thema leider nicht ein ;(
    Geändert von Ando (19.09.2022 um 18:18 Uhr)
    Gruß,

    Andreas

  6. 5 Benutzer sagen "Danke", Ando :


  7. #5
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Rob70 Beitrag anzeigen
    Dagegen spricht, dass ich es einfach nicht getan habe. Ich habe mich das eh noch nie getraut. Es ist ja auch so, dass man zum Zeitpunkt der Aufnahmen (bei extrem schlechter Beleuchtung) auch nicht sicher weiß, wie die Bilder geworden sind. Da "großspurig" nach dem Recht der Veröffentlichung zu fragen, noch dazu evtl. mit schriftlichem Einverständnis per "Modelvertrag" scheint / schien mir daher total überkanditelt. Wenn dann die Bilder peinlich schlecht geworden sind (technisch) und die Künstler danach fragen steht man dumm da.

    Ich werde mal Deinem Urteil vertrauen und darauf verzichten, auch wenn ich die Bilder z.T. sehr ausdrucksstark finde und überzeugt bin, dass sie den Künstlern auch gefallen würden (das weiß ich aber erst jetzt, zuhause). Ich denke, ich werde mal den Versuch unternehmen, über das Hotel Kontakt zu bekommen. Vielleicht wird's ja dann noch etwas.
    Aus meiner Erfahrung während der Presseagenturszeit die von 1978-1981 andauerte, kann ich berichten, dass Künstler oder Akteure öffentlicher Darbietungen ganz selten irgend einen Einwand vorbringen. Im Gegenteil sind sie eher daran interessiert, eine gewisse Verbreitung zu erlangen.

    Selbstverständlich möchten Sie natürlich auch sehen, was für Bilder dabei herausgekommen sind. Dies war eine der ersten Lektionen in der Presseagentur, sich zu trauen, die Menschen anzusprechen. Das war damals zu Zeiten der Analogfotografie noch deutlich schwerer umzusetzen als heute in der Digitalzeit, wo man nach der Show die Künstler/Darsteller direkt ansprechen und die Bilder auf dem Display der Kamera vorzeigen kann.

    Solange die Bilder ansprechend sind, wird kaum jemand etwas dagegen haben, wenn diese Bilder auf den Webseiten eines Amateurfotografen gezeigt werden und keinen kommerziellen Hintergrund haben und es erkennbar darum geht, eine Stimmung einzufangen oder es klar wird, dass der Zusammenhang mit der Veranstaltung erkennbar ist und bleibt.

    Wir haben hier im Forum z.B. vor Jahren ein Usertreffen in Bad Pyrmont gehabt, wo mittelalterliche Kostüme und Hutmoden präsentiert wurden.

    https://www.digicamclub.de/showthrea...l=1#post134471

    Zwar war hier von meiner Seite aus der Kontakt schon im Vorfeld geklärt worden, zeigt aber, dass man auch vor solchen Events Klarheit schaffen kann in diesen Fragen ohne mit VErträgen hantieren zu müssen.

    Die Darsteller wollten eigentlich nur wissen, wo sie die Bilder nachher finden können, also wo veröffentlicht wurde, um sich die Bilder selbst anzusehen und gegebenenfalls Bilder zu bestellen, die ihnen gefallen haben.

    Kann zwar auch recht streßig werden, wie in der geschilderten Fall, wo der Veranstalter dann gern für seine eigene Promo fürs nächste Jahr hochauflösende Dateien haben wollte, was mich eine zeitlang gebunden hat mit dem Sortieren der Bilder auf meiner Kamera.

    Aber der Grundsatz ist eigentlich immer der gleiche: Frag vorher, dann spart es den Anwalt

    LG
    Henry
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  8. 3 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  9. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Das war damals zu Zeiten der Analogfotografie noch deutlich schwerer umzusetzen als heute in der Digitalzeit, wo man nach der Show die Künstler/Darsteller direkt ansprechen und die Bilder auf dem Display der Kamera vorzeigen kann.
    Ich habe schon an das Hotel geschrieben ;-).

    Wegen des Zeigens der Bilder "in Camera". Das wäre nichts geworden: Aus mehr als 20m Entfernung mit einem manuellen 90er oder 180er Altglas aufgenommen bei ISO 8000. Erst die entrauschte SW-Umsetzung mit hohen Kontrasten ist wirklich schön anzusehen. Das was vermutlich direkt auf dem Display zu sehen war ist eher nicht geeignet gewesen, jemanden von den Bildern zu überzeugen.

    Ich sehe trotzdem ein: Dort zu fragen, um später einen Kontakt herstellen zu können, wäre die einfachere Lösung gewesen.

    VG, Rolf

  10. Folgender Benutzer sagt "Danke", Rob70 :


  11. #7
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Grundsätzlich ist zunächst zu differenzieren zwischen der Aufnahme und der Veröffentlichung.

    Hier konzentrieren wir uns auf die Veröffentlichung. Bei der Veröffentlichung bewegen wir uns grundsätzlich bei der Aufnahme einer Privatperson im Bereich des §22 KUG, so ist es ohne Einwilligung nicht erlaubt Fotografien der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn die abgebildete Person eine Vergütung erhalten hat.
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist in §23 KUG zu finden und beschränkt sich auf die Fälle in denen es sich um Personen der Zeitgeschehens handelt, wenn die Person an einer Demonstration teilgenommen hat, wenn die abgebildete Person lediglich "Beiwerk" darstellt in einer Landschaft oder einer anderen Örtlichkeit und einem höheren Kunstzweck. (Auch wenn seit der DS-GVO fraglich ist, ob das nationale Recht hier überhaupt noch Anwendung findet im Sinne der Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO oder ob eine Ausnahme der Verordnung widerspricht, die eine ausnahmslose Einwilligung voraussetzt. Die Rechtsprechung hat zumindest für journalistische Zwecke die Ausnahme nach dem nationalen Recht bis jetzt weiterhin bejaht)

    Die Darsteller haben von dir keine Entlohnung erhalten. Somit liegt keine Einwilligung vor. Eine Ausnahme von dem Einwilligungserfordernis ist auch nicht ersichtlich. In meinen Augen ist eine Veröffentlichung untersagt, es sei den du würdest dir eine Genehmigung einholen.


    LG
    Nils

  12. 2 Benutzer sagen "Danke", RetinaReflex :


  13. #8
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist zunächst zu differenzieren zwischen der Aufnahme und der Veröffentlichung.

    Hier konzentrieren wir uns auf die Veröffentlichung. Bei der Veröffentlichung bewegen wir uns grundsätzlich bei der Aufnahme einer Privatperson im Bereich des §22 KUG, so ist es ohne Einwilligung nicht erlaubt Fotografien der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn die abgebildete Person eine Vergütung erhalten hat.
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist in §23 KUG zu finden und beschränkt sich auf die Fälle in denen es sich um Personen der Zeitgeschehens handelt, wenn die Person an einer Demonstration teilgenommen hat, wenn die abgebildete Person lediglich "Beiwerk" darstellt in einer Landschaft oder einer anderen Örtlichkeit und einem höheren Kunstzweck. (Auch wenn seit der DS-GVO fraglich ist, ob das nationale Recht hier überhaupt noch Anwendung findet im Sinne der Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO oder ob eine Ausnahme der Verordnung widerspricht, die eine ausnahmslose Einwilligung voraussetzt. Die Rechtsprechung hat zumindest für journalistische Zwecke die Ausnahme nach dem nationalen Recht bis jetzt weiterhin bejaht)

    Die Darsteller haben von dir keine Entlohnung erhalten. Somit liegt keine Einwilligung vor. Eine Ausnahme von dem Einwilligungserfordernis ist auch nicht ersichtlich. In meinen Augen ist eine Veröffentlichung untersagt, es sei den du würdest dir eine Genehmigung einholen.


    LG
    Nils
    Danke. Es scheint als bekäme ich keine Genehmigung. Meine Email an das Hotel hat jedenfalls keine Antwort zur Folge gehabt. Vielleicht probiere ich es noch einmal.

    Mir scheint allerdings, dass es evtl. nicht ganz so einfach ist, wie Du sagst, denn es ist ja ein "relativ" öffentlicher Auftritt. Nach meiner Meinung würde ich es auch so einschätzen, dass die Artisten eine Veröffentlichung begrüßen würden. Ich weiß, meine Meinung tut nichts zur Sache. Es bleibt wohl dabei, dass nur ich mich an den Bildern erfreuen kann. VG

  14. #9
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Ich schließe mich der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an. Hier handelt es sich nicht um Streetfotografie o. Ä., sondern um eine organisierte Veranstaltung. Die Aussagen zum Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Foto sind zwar korrekt, kommen hier aber nicht zum Tragen, da ein Vertrag (der nicht einmal schriftlich sein muss) zwischen Veranstalter, d. h. dem Hotel, und den Künstlern vorliegt. In dem Vertrag ist idR. in irgendeiner Form das Recht von Fotos und Aufnahmen geklärt. Damit liegt das Recht für die Veröffentlichungen der Aufnahmen beim Hotel.

    Insbesondere diese Aussage
    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Die Darsteller haben von dir keine Entlohnung erhalten. Somit liegt keine Einwilligung vor.
    ist hier ohne Belang. Man könnte darüber diskutieren, ob die Darsteller nicht tatsächlich Geld von Rob70 erhalten hätten, nämlich indirekt über den Hotelpreis oder einen Eintritt, aber da besteht nur ein Vertrag zum Hotel, nicht vom Zuschauer zu den Künstlern, und damit liegen auch die Verwertungsrechte beim Hotel. Selbst wenn Rob70 den Künstlern noch zusätzlich Geld gegeben hätte, für die Show selbst wären diese weiterhin an ihren Vertrag mit dem Hotel gebunden.

    Ansprechpartner ist also ausschließlich das Hotel.
    Auf eine vom Hotel erteilte allgemeine Fotografiererlaubnis würde ich mich nicht verlassen, solange diese Shows nicht explizit mit eingeschlossen sind. Facebook-Bildchen, wo die Show eher Beiwerk der Urlaubsreportage ist, sehe ich als unproblematisch an - außer für die Show bestand ein Verbot der Veröffentlichung, und sei es mündlich geäußert - aber eine professionelle Bewertung sehe ich damit als nicht gedeckt an. Es kommt aber drauf an, wie die Fotografiererlaubnis formuliert ist.

    Ein Blick in die AGB des Hotels kann helfen.
    Wenn dort der Punkt nicht in deinem Sinne geklärt ist, mach eine Anfrage ans Hotel. Wird diese nicht beantwortet - wie bei deinem Versuch - dann noch mal nachfragen, denn das ist keine Standardanfrage an die Rezeption, und die Mail mag bei der Klärung in irgendeiner überfüllten Mailbox verschollen sein.
    Beim nächsten Urlaub am besten vorher beim Hotel fragen, solange mal persönlich anwesend ist.

  15. Folgender Benutzer sagt "Danke", Anthracite :


  16. #10
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von Rob70 Beitrag anzeigen
    Mir scheint allerdings, dass es evtl. nicht ganz so einfach ist, wie Du sagst, denn es ist ja ein "relativ" öffentlicher Auftritt. Nach meiner Meinung würde ich es auch so einschätzen, dass die Artisten eine Veröffentlichung begrüßen würden. Ich weiß, meine Meinung tut nichts zur Sache. Es bleibt wohl dabei, dass nur ich mich an den Bildern erfreuen kann. VG
    Für das Aufnehmen ist das korrekt. Es ist aber zu differenzieren zwischen der Aufnahme und der Veröffentlichung.


    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    Ich schließe mich der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an. Hier handelt es sich nicht um Streetfotografie o. Ä., sondern um eine organisierte Veranstaltung. Die Aussagen zum Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Foto sind zwar korrekt, kommen hier aber nicht zum Tragen, da ein Vertrag (der nicht einmal schriftlich sein muss) zwischen Veranstalter, d. h. dem Hotel, und den Künstlern vorliegt. In dem Vertrag ist idR. in irgendeiner Form das Recht von Fotos und Aufnahmen geklärt. Damit liegt das Recht für die Veröffentlichungen der Aufnahmen beim Hotel.

    Insbesondere diese Aussage

    ist hier ohne Belang. Man könnte darüber diskutieren, ob die Darsteller nicht tatsächlich Geld von Rob70 erhalten hätten, nämlich indirekt über den Hotelpreis oder einen Eintritt, aber da besteht nur ein Vertrag zum Hotel, nicht vom Zuschauer zu den Künstlern, und damit liegen auch die Verwertungsrechte beim Hotel. Selbst wenn Rob70 den Künstlern noch zusätzlich Geld gegeben hätte, für die Show selbst wären diese weiterhin an ihren Vertrag mit dem Hotel gebunden.

    Ansprechpartner ist also ausschließlich das Hotel.
    Auf eine vom Hotel erteilte allgemeine Fotografiererlaubnis würde ich mich nicht verlassen, solange diese Shows nicht explizit mit eingeschlossen sind. Facebook-Bildchen, wo die Show eher Beiwerk der Urlaubsreportage ist, sehe ich als unproblematisch an - außer für die Show bestand ein Verbot der Veröffentlichung, und sei es mündlich geäußert - aber eine professionelle Bewertung sehe ich damit als nicht gedeckt an. Es kommt aber drauf an, wie die Fotografiererlaubnis formuliert ist.

    Ein Blick in die AGB des Hotels kann helfen.
    Wenn dort der Punkt nicht in deinem Sinne geklärt ist, mach eine Anfrage ans Hotel. Wird diese nicht beantwortet - wie bei deinem Versuch - dann noch mal nachfragen, denn das ist keine Standardanfrage an die Rezeption, und die Mail mag bei der Klärung in irgendeiner überfüllten Mailbox verschollen sein.
    Beim nächsten Urlaub am besten vorher beim Hotel fragen, solange mal persönlich anwesend ist.
    In meinen Augen interpretierst du hier zu viel in den Sachverhalt hinein. Irgendeine Form des Vertrages (wahrscheinlich typengemischt) wird zwischen Künstler und Hotel vorliegen. Ob dieser jedoch die Bildrecht mit einschließt steht auf einem anderen Blatt, jedoch liegt dann zumindest eine Bezahlung von Seiten des Hotels vor und somit ein Recht an der Veröffentlichung.

    Was du jedoch übersieht ist eine Besonderheit des UrhG, nämlich die Differenzierung zwischen einfachem und ausschließlichem Verwendungsrecht. Das Hotel wird durch ihre Bezahlung ohnehin ein Recht an der Veröffentlichung haben, die Frage ist jedoch ob sie ein ausschließliches haben, was ungewöhnlich wäre.


    Also müssten wir uns zunächst fragen, ob dem Fotografen hier ein eigenes Veröffentlichungsrecht gegeben ist, wie ich in meinem vorherigen Posting ausgeführt habe.
    Ein indirektes Bezahlen ist eine spannende Idee. Ich würde jedoch dagegen argumentieren aufgrund dem Sinn und Zweck der Norm. Man möchte hier den Künstler schützen, erhält dieser Geld vom Veröffentlicher, so kann man davon ausgehen, dass man sich konkludent zumindest geeinigt hat über eine Verwertung der Bilder, da es sonst widersinnig wäre Geld zu bezahlen.
    Bleibst also nur ein abgeleitetes Recht und zwar vom Hotel, welches s.o. eines haben sollte. Korrekt ist hier, dass ein Blick in die AGB helfen kann oder eine Anfrage an das Hotel.

  17. Folgender Benutzer sagt "Danke", RetinaReflex :


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