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Thema: DSGVO

  1. #11
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Nicht ich komme darauf, sondern Menschen, die sich damit auseinander gesetzt haben.

    https://www.rechtambild.de/2018/05/f...-unangebracht/

    Und zum Thema "berechtigtes Interesse" (worauf wir in der Schule am meisten hoffen), hier:

    https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung

    Zitat:

    "Wenn weder Einwilligung noch Vertrag als Rechtsgrundlage möglich sind, bleibt Fotografen noch die Möglichkeit, sich auf „berechtigte Interessen“ zu berufen. Leider verzichtet die Verordnung darauf, näher zu definieren, was als berechtigtes Interesse anerkannt wird. Hieraus folgt eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit, bis die Gerichte hierzu gefestigte Kriterien entwickelt haben. Einen ersten Anhaltspunkt gibt Erwägungsgrund 47 zur DSGVO: aus ihm geht hervor, dass sogar Zwecke der Direktwerbung als „berechtigte Interessen“ anerkannt werden können. Dies spricht für eine sehr weite Auslegung, welche die Schrecken der Auswirkungen des Datenschutzes auf die Freiheit der Fotografie etwas relativiert."
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
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  2. 2 Benutzer sagen "Danke", LucisPictor :


  3. #12
    Spitzenkommentierer Avatar von eos
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    ... na dann hoffen wir mal, bin gespannt.

    Gruß Claas

  4. #13
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von eos Beitrag anzeigen
    Wie kommst du darauf, dass sich für den Privatfotografen nichts ändert? Das muss erst gerichtlich geklärt werden, welches Gesetz subsidär ist. Die Strafandrohung ist ebenfalls immens.
    Welche Strafandrohung sollte denn da greifen, wenn Du mit Deinen Bildern keine kommerziellen Interessen verfolgst?


    Zitat Zitat von eos
    Unterschieden wird gar nicht zwischen kommerziell oder privat, sondern nur, ob du eine vertragliche Vereinbarung mit dem Fotografierten hast.....und mit allen sonstigen erkennbaren Personen im Hintergrund... Gruß Claas
    Doch, es wird nach wie vor unterschieden, ob kommerziell oder privat. Zudem ebenfalls, ob privates Fotoalbum oder veröffentlichtes Bild. Und diese Unterscheidung kennen wir nun lange Zeit.
    Insofern absolut nichts neues. Recht am eigenen Bild bei Veröffentlichung oder Weitergabe ist da das Stichwort.

    Man sollte sich da nicht verrückt machen lassen, abwarten und Tee trinken (oder ein Getränk nach Wahl...grins).

    Fotografiert man halt erstmal keine Personen (und Veröffentlichung von Personenbildern im DCC sind ja eher die Ausnahme zwischen den Blümchen, Bokeh- und technischen Leistungs-Shows von Objektiven)...

    Ob und inwieweit das für Berufsfotografen heute zum Problem wird, ist ebenfalls eine Frage der Zeit und der gerichtlichen Entscheidungen in Streitfällen. Sobald die ersten "echten Probleme" auftauchen, kann man sich damit beschäftigen. Vorher ist das IMHO reine Panikmache.

    Solche "Hohlphrasen" wie das Recht auf "Vergessen werden" sind in der heutigen Zeit eh Blödsinn, denn z.B. auf "archive.org" oder anderen "Archivdiensten" sind so viele Daten aus dem Internet doppelt und tausendfach vorhanden. Da wird niemand es schaffen, all seine Daten aus dem Internet verschwinden zu lassen. Es zeigt sich wieder einmal, dass dies letztlich hohle Politiker-Phrasen sind und Gesetze von Leuten gemacht, die absolut keine Ahnung von der Internet - Materie haben.

    Der Vorbesitzer des Digicamclubs hat seit der Übernahme versucht, komplett alles aus dem Internet löschen zu lassen, was mit seinem Realnamen im Zusammenhang stand. Es ist ihm bis heute (7 Jahre später !) noch immer nicht gelungen. Es macht sich nämlich niemand eine Vorstellung davon, wieviele Bots, Crawler und Archivdetektoren im Internet unterwegs sind.

    Die Suchmaschinen wie Google, Bing, Yahoo und wie sie alles heißen, scannen die Webseiten in Millionen bis Milliarden Seiten pro Tag - Geschwindigkeiten und überführen Textpassagen oder Bilder in eigene Archive... wie bitte sollen denn normale Menschen alle Daten, die von Internetsuchmaschinen gescannt werden, zu den späteren "Verarbeitern" zurückverfolgen?
    Absoluter Unsinn so ein Gedanke... Man braucht doch nurmal an die Bildersuche bei Google denken... es sind Abermillionen Bilder aus Zeitungsarchiven, die Online - Ausgaben im Netz haben, zu finden. Jedes "Pups- Regional- Käseblatt" mit eigener Webpräsenz stellt Bilder ein... dazu Personen - Realnamen etc... ein Dschungel ohne Ende und die Deppen im Europa-Parlament wollen den Menschen erzählen, dies ließe sich einfach mal so bewerkstelligen.

    Es zeigt einmal mehr, wie irre mittlerweile der Regulierungswahn von irgendwelchen, sich ihre eigene vermeintliche Daseinsberechtigung zusammenzimmernden Politbürokraten, geworden ist.
    Wer will denn rückwirkend die ganzen fotografierten Menschen um Erlaubnis fragen, wer will "Verträge" mit ihnen nachträglich schließen? Oder sollen Milliarden Bilder aus dem Internet verschwinden weil sie möglicherweise der neuen DSGVO nicht genügen?

    Ich hab mir längst abgewöhnt, mir über solchen Unsinn von EU-Bürokraten noch einen Kopf zu machen... Asterix würde sagen... "Die spinnen, die Römer".
    Man kann nur hoffen, das die irgendwann auch mal in der Realität ankommen.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  5. 6 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  6. #14
    Spitzenkommentierer Avatar von eos
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    Hallo Henry ...

    ... rückwirkend greift das Gesetz eh nicht, sondern zum Stichtag 25.05., deswegen muss auch niemand die alten Archive löschen. Immerhin....

    Ansonsten Henry, dein Wort in Gottes Ohr. Das Problem werden die Abmahnanwälte sein, die versuchen werden, den privaten Fotografen abzuzocken, der in Ermangelung einer Rechtsschutzversicherung eventuell einfach zahlen wird. Ob die Rechtsgrundlage dann die Abmahnung rechtfertigt oder nicht ist dann ein ganz anderer Punkt.

    Ich werde mich persönlich komplett erstmal mit Veröffentlichungen von Bildern mit Personen im Hintergrung zurück halten und abwarten was passiert.

    Mal sehen, was für einen Unsinn die EU noch produziert, vielleicht dürfen demnächst auch Blumen nur fotografiert werden, wenn der Gärtner zugestimmt hat....

    Gruß Claas

  7. #15
    Spitzenkommentierer Avatar von GoldMark
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    ... Asterix würde sagen... "Die spinnen, die Römer".
    Man kann nur hoffen, das die irgendwann auch mal in der Realität ankommen.


    ggf. können wir noch den Hinkelsteinweitwerfer einstellen, falls jemand dumm kommt
    Liebe Grüße

    Bernhard
    https://deramateurphotograph.de/

  8. Folgender Benutzer sagt "Danke", GoldMark :

    eos

  9. #16
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von eos Beitrag anzeigen
    Hallo Henry ...

    ... rückwirkend greift das Gesetz eh nicht, sondern zum Stichtag 25.05., deswegen muss auch niemand die alten Archive löschen. Immerhin....

    Ansonsten Henry, dein Wort in Gottes Ohr. Das Problem werden die Abmahnanwälte sein, die versuchen werden, den privaten Fotografen abzuzocken, der in Ermangelung einer Rechtsschutzversicherung eventuell einfach zahlen wird. Ob die Rechtsgrundlage dann die Abmahnung rechtfertigt oder nicht ist dann ein ganz anderer Punkt.

    Ich werde mich persönlich komplett erstmal mit Veröffentlichungen von Bildern mit Personen im Hintergrung zurück halten und abwarten was passiert.

    Mal sehen, was für einen Unsinn die EU noch produziert, vielleicht dürfen demnächst auch Blumen nur fotografiert werden, wenn der Gärtner zugestimmt hat....

    Gruß Claas
    Abmahnanwälte werden auch nur dort aktiv, wo Geld zu holen ist. Dies können sie letztlich auch nur "versuchen", wenn sie irgendwelche "Formalkriterien" finden, wie z.B. fehlende oder ungeregelte Dinge in Datenschutzbestimmungen irgendwelcher kommerziell betriebenen Webseiten. Mehr kann ein Abmahnanwalt auch nicht erreichen, oder glaubst Du etwa, ein Anwalt würde die hinter den Bildern stehenden Genehmigungen zur Veröffentlichung kennen?

    Ein Anwalt kann höchstens von einer in einem Bild sichtbaren Privatperson mit der Wahrnehmung seiner Interessen im konkreten Fall mandatiert werden.
    Es verhält sich im Grund wie immer... z.B. wenn ich im DCC von einem User im Streitfall verlange, mir den Nachweis zu erbringen, dass diese oder jene Person der Ablichtung und Veröffentlichung zugestimmt hat, oder der Fotograf dieses oder jenes Foto von einem Gegenstand selbst erstellt und nicht einfach nur von irgendwoher in den DCC kopiert hat.

    Dies muss ich aber nur in offensichtlichen Fällen tun, wenn das gleiche Bild anderenorts veröffentlicht wurde. Insofern stehe ich da als Forenbetreiber - genau wie der Anwalt vor dem Problem, zunächst herauszufinden, wie die Rechtslage ist.
    Man kann davon ausgehen, dass sich so einen Unsinn kein Abmahnanwalt unaufgefordert "durchzieht" außer wenn durch eine reale Person ihre Interessen schützen möchte und gegen eine unberechtigte Veröffentlichung vorgeht. Das Risiko im Klagewege zu scheitern, wäre *****isch für den Anwalt. Dieser kann sich nur auf "Formalkriterien" wie die Veröffentlichung und Bezugnahme auf die neuesten Fassungen in den Texten beziehen und wenn irgendwelche Punkte da nicht drinstehen, "Rabatz" machen.

    Ob und was da eingehalten wird oder nicht von dem was da in den "Endlos-Texten" die eh keiner liest geregelt ist, bleibt dabei völlig ohne Belang. Ich weiß schon nicht mehr wie viele Mails in in der letzten Zeit bekommen habe, wo dieser Unfung der DSGVO im Grunde wieder einen "Endlos-Text" verpackt eigentlich nur mit einem Mausklick dafür sorgt, dass der Händler oder kommerzielle Anbieter von irgendwas "der Form" genüge tut, ohne dass dies irgendeinen praktischen Nutzen nach sich zog.

    Gerade in Facebook Zeiten, wo ohnehin seit ewigen Zeiten von den angemalten Fußnägelfotos bis hin zur Pizza-Vorliebe in Fotos jeder nur erdenkliche Unsinn in der Welt weiterverbreitet wird... und sei es noch so belanglos (ich bekomme jedesmal "ein Horn", wenn ich meine Nichten und Neffen mit ihren ins Netz gestellten Belanglosigkeiten erlebe), wird sich von den Kids ohnehin niemand derartigen Blödsinn dadurch verbieten lassen, das nun irgendwelche neuen Datenschutzbestimmungen - die eh keiner liest, geschweige denn versteht - mit einem Fingerwisch oder Mausklick akzeptiert wird, ohne diesen Text je gelesen zu haben.

    Es werden weiterhin Fotos von lackierten Fußnägeln um die Welt gepostet, auf denen die Schwester oder Freundin im Hintergrund die Flasche mit Nagellack hält etc... wer will das "Abmahnen"

    Aber man soll sich überraschen lassen und einfach erstmal sehen, was da tatsächlich kommt.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  10. 3 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  11. #17
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    ... abwarten und Tee trinken (oder ein Getränk nach Wahl...grins).
    Gin-Tonic ist gerade in. Und lecker.
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  12. #18
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    Einschätzung des Datenschutzbeauftragten der "Fotocommunity":

    http://www.fotocommunity.de/blog/fot...uer-fotografen

    Die Darstellung mündet interessanter Weise in die Auskunft des BMI,
    welche "tho" auf Seite 1 unseres Fadens schon eingebunden hatte.

  13. 2 Benutzer sagen "Danke", Waldschrat :


  14. #19
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    Vielleicht ist alles nur halb so schlimm?
    Vielleicht ist alles noch undurchdachter?
    https://www.welt.de/wirtschaft/webwe...lflow_facebook
    Mit besten Grüßen
    Rico

    FLICKR

  15. #20
    Spitzenkommentierer Avatar von Tedat
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    Standard "DSGVO: Ende der Fotografie oder halb so schlimm?"

    Gruß
    Jan

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