Danke, das wird mir nutzen.
Stellenweise ist schon erkennbar, dass das u.U. ein ziemliches Gewusel anwaltlicher Spitzfindigkeiten werden wird.
Was sind denn nun z.B. aktuelle Fotos aus dem Bergbau ? Zufallsfotogafien, dann sind sie vom Urheberrecht ausgeschlossen ? Künsterische Individualität, dann werden sie vom Urheberecht geschützt. Aber wenn selbst die Wahl von Blende und Zeit als künstlerische Individualität gelten, sieht es ja erstmal gut aus. Wenn dann aber die Gegenseite anhand der Exifs sagt, das hat die Automatik gemacht, dann ist es wohl vorbei mit der künstlerischen Individualität.
Das muß ich mir ganz langsam einziehen, stellenweise (Verbreitungsrechte etc.) scheint es ja wirklich so, als ob ich der Sache einen Riegel vorschieben könnte.
Ich habe aber schon mal sowas vergeblich versucht, als ich nach der Wende meine Fotos von Aquarienfischen (Dias) von einem DDR-Verlag und von der Aquarien-Terrarien-Zeitschrift der DDR wieder zurück haben wollte, war das aber alles schon von einem Altbundi-Verlag über Nacht aufgekauft, abgeholt und es fand sich in Berlin nichts mehr. Noch heute tauchen ab und an Bilder aus den Serien oder ganze Serien in Aquarienbüchern wieder auf und es steht dann meistens drunter "Archiv" oder "Autor unbekannt". Ich erkenne die Bilder aber an einem ganz bestimmten Stein, den ich immer im Fotobecken quasi als Signum liegen hatte und der entweder ganz links oder ganz rechts auf dem Dia zu sehen war.
Beweisen kann ich nichts mehr, denn damals hatte man ja nur das Dia für das jeweilige Bild und das ging in die Redaktion. Bekam man es zurück - dann war alles ok, meistens aber bekam man nichts mehr wieder und während der Wende war das dann der große Moment in dem der große Unbekannte alles verschwinden ließ.