Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
Beauftragte Graffiti-Arbeiten sind andererseits fest im öffentlichen Raum installiert und dann durch die Panoramafreiheit gedeckt, denke ich. Wenn du diese aber wieder als alleiniges Motiv vollflächig ablichtest und veröffentlichst, wäre ich vorsichtig.
Im Recht-Forum hat man mir geantwortet, dass lediglich der Begriff "bleibend" von Relevanz ist.

Grüße