Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
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Außerdem kann man sich, wenn Du den Händler weißt, über die Seriennummer eine Rechnungskopie anfertigen lassen und kommt dann doch wieder in den Genuß eventueller Restgarantie.

Restgarantie - Vorsicht, Vorsicht.

Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung.
Die Bedingungen sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und
häufig gilt die Garantie nur für den Erstkäufer.

Die Gewährleistung gilt ebenfalls nur für den Erstkäufer und ist auch nicht übertragbar.
Verkauft der Erstkäufer den Artikel, muß er dem Käufer gegenüber die
Gewährleistung übernehmen - es sei denn, er handelt nicht gewerblich und schließt die Gewährleistung aus.

Gruß Wilhelm