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Thema: EU KI Act - haben wir jetzt alle Kennzeichnungspflicht?

  1. #1
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    Standard EU KI Act - haben wir jetzt alle Kennzeichnungspflicht?

    Liebe Kollegen,
    da viele von uns nicht immer nur OOC Bilder nutzen, sondern sie auch bearbeiten, thematisiere ich mal den EU AI Act, der ab August 2026 Nutzer in vielen Fällen verpflichtet offenzulegen, wenn Inhalte durch eine KI erstellt oder verändert wurden.
    Bei mir hat das erstmal ein Gefühl von Verunsicherung ausgelöst, weil das laut Docma auch uns Fotografen betrifft, Zitat: "Jeder, der KI-Werkzeuge nutzt, um Bilder zu schaffen oder zu verändern, die den Eindruck erwecken, authentisch zu sein, wird rechtlich als „Deployer“ (Anwender) eingestuft und haftet für die korrekte Deklaration." (Quelle: https://www.docma.info/ki/kennzeichn...fur-fotografen).

    Um zu wissen ob und wie mich das persönlich betrifft, habe ich gerade eine "quick & dirty" Recherche im Netz gemacht. Leider bin ich dabei nicht schlauer geworden, weil es einander widersprechende Aussagen gibt.
    Für mich sind zwei Fragen wichtig:

    1. Betrifft die Kennzeichnungspflicht nur Unternehmer (also m.E. auch Profi-Fotografen und Influencer, etc.)? Oder auch Amateure ohne kommerzielle Interessen, die Ihre Bilder im Internet, Social Media, etc. posten?

    2. Was genau muss gekennzeichnet werden: Muss ich nur komplett KI-generierte Bilder kennzeichnen (sowieso nicht mein Fall)?
    Oder "wesentliche" Manipulationen (wie z.B. Entfernen/Austausch von störenden Bildelementen mit der Generativen Füllung" in PS - ja,. so was nutze ich gelegentlich)?
    … oder - hoffentlich nicht - jede Änderung, wo ich irgendwie KI-generierte Pixel einfüge, die nicht durch ein Objektiv erfasst wurden (z.B. KI-gestütztes Entrauschen, Schärfen, Maskieren, etc. mit Standard-Software wie TOPAZ, ON1, etc.)? Hoffentlich nicht, das würde eng werden, schließlich benutzen ja sogar die meisten RAW Konverter KI (Meines Wissens benutzt Adobe Camera Raw Adobe Sensei und Adobe Firefly für Funktionen wie KI-Rauschreduzierung, automatische Motiv- und Himmelsmaskierung sowie generative Werkzeuge zum Entfernen oder Erweitern von Inhalten, etc. - sowas nutze ich regelmäßig

    Ich bin kein Anwalt, deshalb versuche ich gar nicht erst, hier Antworten zu geben. Aber bis es Klarheit gibt, werde ich mich auf alle Fälle erstmal zurückhalten, weil das für die ganzen Abmahn-Anwälte auf alle Fälle ein gefundenes Fressen sein wird.

    Vielleicht weiß ja einer von Euch mehr?

    Hier noch eine Quelle, die ich recht ausführlich und informativ fand - aber ob das alles so stimmt kann ich nicht beurteilen.
    https://www.diefotomanufaktur.de/blo...n-122307#fazit

    Na ja, jedenfalls lasse ich mir davon nicht die Freude am Fotografieren verderben.
    Gutes Licht wünscht allen
    Michael

  2. #2
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    Der Artikel 50 der sog. KI-Verordnung findet sich hier:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...2401689#cpt_IV

    Anwedungshinweise etc. findet man hier:
    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...ten/start.html
    https://gesellschaft-datenschutz.de/...hnungspflicht/
    https://www.ihk.de/koeln/hauptnaviga...rdnung-7100068

    Zu Frage 1. Siehe FAQ Punkt: "Who is a deployer and what transparency obligations apply to them?"
    https://digital-strategy.ec.europa.e...icle-50-ai-act

    When a natural person uses an AI system in their personal capacity — for example, to generate deepfakes and disseminate them on social media — this is considered a personal activity. Such use is excluded from the scope of the AI Act. However, if it is an activity through which they gain an economic benefit on a regular basis (or are otherwise involved in a business, trade, occupational or freelance activity) this is considered a ‘professional’ activity. In this case, the natural person is considered to be a deployer of that AI system.

  3. 2 Benutzer sagen "Danke", Bessamatic :


  4. #3
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