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Thema: BGH-Urteil zur Panorama-Freiheit

Baum-Darstellung

  1. #4
    Spitzenkommentierer Avatar von wolfhansen
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    Standard

    Hier in der LTO wird das Urteil etwas besser erklärt und auch der Hinweis zum EU-Recht gemacht

    https://www.lto.de/recht/nachrichten...-vg-bild-kunst

    Wichtig ist natürlich auch:

    Die Künstler der Werke haben Verträge mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst abgeschlossen, die Rechte und Ansprüche von Urhebern wahrnimmt.
    Die VG Bild-Kunst hatte daraufhin moniert, die Drohnenaufnahmen seien nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt.


    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32001L0029
    Gruß
    Wolfgang

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", wolfhansen :


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