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Spitzenkommentierer
Hier in der LTO wird das Urteil etwas besser erklärt und auch der Hinweis zum EU-Recht gemacht
https://www.lto.de/recht/nachrichten...-vg-bild-kunst
Wichtig ist natürlich auch:
Die Künstler der Werke haben Verträge mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst abgeschlossen, die Rechte und Ansprüche von Urhebern wahrnimmt.
Die VG Bild-Kunst hatte daraufhin moniert, die Drohnenaufnahmen seien nicht von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32001L0029
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