Die Entscheidung des Kammergericht ist Blödsinn. Es geht alleine um die Verwendung des Bildes und nicht um die Sichtbarkeit.
Gruß Gerd
Die Entscheidung des Kammergericht ist Blödsinn. Es geht alleine um die Verwendung des Bildes und nicht um die Sichtbarkeit.
Gruß Gerd