Der Verstoß gegen ein Markenrecht ist etwas komplett anderes und nicht vergleichbar mit der Ablichtung von Personen im Öffentlichen Raum im Zuge einer Veranstaltung. Bei der Nutzung einer Marke geht es um die Verwertbarkeit zu Werbezwecken. Diese kommerziellen Verwertungsrechte wurden dann verletzt.
Hier aber geht es erkennbar bei dem Stadtlauf nicht um eine kommerzielle Verwertung der Bilder, mit denen irgendjemand etwas verdient, was der/den abgebildeten Person/en einen monetären Verlust (der zwar von den Abmahnanwälten eh nur konstruiert wird) aber eben hier nicht vorliegen dürfte.