Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
... Da wurde zwar keine Personen sondern eine Marke im Zusammenhang mit einer tagesaktuellen Berichterstattung verwendet und anschließend im Online-Archiv der Zeitung vorgehalten. Und genau das haben die Richter moniert, da ein Online-Archiv (wenn es denn öffentlich zugänglich ist) sich nicht mehr auf aktuelle Berichterstattung berufen kann. Der Verlag wurde also verdonnert, die Bilder rauszunehmen, oder das Archiv nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Ehrlich gesagt sehe ich da keinen Unterschied zwischen Markenrecht und Recht am eigenen Bild. ...
Der Verstoß gegen ein Markenrecht ist etwas komplett anderes und nicht vergleichbar mit der Ablichtung von Personen im Öffentlichen Raum im Zuge einer Veranstaltung. Bei der Nutzung einer Marke geht es um die Verwertbarkeit zu Werbezwecken. Diese kommerziellen Verwertungsrechte wurden dann verletzt.

Hier aber geht es erkennbar bei dem Stadtlauf nicht um eine kommerzielle Verwertung der Bilder, mit denen irgendjemand etwas verdient, was der/den abgebildeten Person/en einen monetären Verlust (der zwar von den Abmahnanwälten eh nur konstruiert wird) aber eben hier nicht vorliegen dürfte.