Zitat Zitat von uburoi Beitrag anzeigen
Dann sei der Vollständigkeit halber an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass nach den amtlichen Regeln letzter Hand "der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s" (§ 97E) erlaubt ist, z.B. "Peter's Pommespalast" o.Ä. Ekelhaft, ich weiß, aber erlaubt ...
Oh Gott, Du hast Recht, das ist schlimm.
Sei's drum!