Wenn das Fotorecht den Auslöser übernimmt Im Internet gibt es ein Biotop, in dem Ahnungslosigkeit nicht als Mangel, sondern als Qualifikation gilt: das Fotoforum aphog.com. Dort sitzt der gemeine Hobbyfotograf, die analoge Kamera um den Hals, das Halbwissen im Anschlag und wartet seit Jahren auf den Moment, in dem endlich jemand eine Rechtsfrage stellt, damit er seine drei aufgeschnappten Paragraphen aus dem Keller holen und vor Publikum aufblasen kann. Der Mann hat vielleicht einmal einen Artikel über das Recht am eigenen Bild gelesen, kennt „DSGVO“ aus dem Fernsehen und hat irgendwann das Wort „Model Release“ gehört, und schon tritt er auf wie der Vorsitzende der Anwaltskammer, nur mit älterem Anzug und erheblich weniger Ahnung. Man fragt dort: „Darf ich ein Portrait, das ich von einem Bekannten gemacht habe, auf meiner eigenen Festplatte behalten?“ und bekommt nicht etwa eine Antwort, sondern einen juristischen Flächenbrand. Innerhalb von Minuten stehen Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, DSGVO, Vertragsrecht, Kunstfreiheit, Street Photography, Model Release und irgendein Urteil aus dem Jahr 1987 im Raum, während die ursprüngliche Frage unter den Stiefeln dieser kleinen Laienspielschar langsam erstickt. Die Kamera liegt daneben und möchte vermutlich nur noch Ziegelsteine fotografieren, denn Ziegelsteine haben wenigstens die angenehme Eigenschaft, nicht irgendwann einen neuen Freund zu bekommen. Die Frage ist so harmlos, dass ein vernünftiger Mensch sie nach dem Lesen tatsächlich beantworten könnte: Ein Amateur hat eine Person unentgeltlich fotografiert, möchte das Bild nicht ungefragt ins Internet stellen, möchte es aber behalten. Was darf er damit? Fertig. Das wäre allerdings das Ende des Threads, und ein Ende ist für den Forenexperten ungefähr das, was Nüchternheit für einen Stammtisch ist: theoretisch möglich, praktisch unerwünscht. Also kommt der erste Wichtigtuer aus seinem Mauseloch und schreibt: „Da hast Du Vertragsfreiheit.“ Vertragsfreiheit. Der Mann fragt, ob er ein Foto auf seiner eigenen Festplatte behalten darf, und der Experte antwortet mit einem Begriff, der ungefähr so viel mit der Frage zu tun hat wie ein Teebeutel mit der Einkommensteuererklärung. Das ist juristisch etwa so hilfreich wie die Auskunft „Du hast einen Penis“ gegenüber einem Mann, der wissen möchte, wie man in einem Puff bezahlt. Ja, danke. Und was soll er jetzt damit machen – ihn unterschreiben lassen? Aber genau so funktioniert ein deutsches Fotoforum: Einer kennt ein Wort, spricht es mit der Gravität eines Bundesrichters aus, und plötzlich sitzen alle anderen aufrecht da und nicken, weil sie ebenfalls nichts wissen und das gemeinsam offenbar weniger peinlich ist. Nun muss ein Vertrag her. Natürlich muss ein Vertrag her. Am besten aus dem Internet, wo die Rechtssicherheit bekanntlich zwischen Katzenvideos und gebrauchten Damenslips feilgeboten wird. Der Amateur dachte, er habe einen Bekannten fotografiert, das Forum erklärt ihm, er habe einen rechtsgeschäftlichen Vorgang eingeleitet, offenbar ohne die dafür zuständige Behörde, den richtigen Stempel und einen dreifachen Durchschlag. Die Kamera hat ausgelöst, der Mensch hat gelächelt, und irgendwo im Thread springt einer auf und ruft „Model Release!“, als hätte er gerade einen Blindgänger gefunden. Der Fotograf wollte ein Bild machen, aber die Herren haben aus dem Auslöser eine Notbremse gemacht: bloß nicht drücken, da könnten Rechte entstehen. Dann kommt das Urheberrecht. Wer den Auslöser drückt, ist der Urheber. Das Bild gehört dem Fotografen. Auf dem Bild befindet sich aber ein Mensch mit eigenen Rechten. Das Recht am eigenen Bild steht neben dem Urheberrecht. Und damit ist aus zwei Menschen vor einer Kamera plötzlich die Friedenskonferenz von Versailles geworden. Der Fotograf hat das Bild gemacht, das Model das Gesicht mitgebracht, und jetzt muss geklärt werden, wer woran welche Rechte hat, als ginge es um die Neuaufteilung Europas. Man wartet förmlich darauf, dass einer mit einem Rotstift die Nase des Models umkreist und erklärt, dass dieser Quadratzentimeter Persönlichkeitsrecht leider nicht Teil der fotografischen Nutzungsrechte sei. Der Forenexperte ist begeistert. Endlich kann er mit einem Begriff glänzen, den er nicht ganz versteht: „Urheberrecht“. Er spricht ihn langsam aus. „Ur-he-ber-recht.“ Das Publikum schweigt. Niemand weiß, was er sagen soll. Aber alle spüren: Hier passiert gerade etwas Juristisches. Nun wird erklärt, dass die Bilder dem Fotografen gehören, er sie aber nicht einfach zeigen darf. Die Datei darf auf der Festplatte liegen, der Fotograf darf sie ansehen, das Model kann nicht einfach behaupten, die Datei gehöre ihm, aber sobald jemand das Wort „Veröffentlichung“ erwähnt, gehen im Forum die Warnleuchten an. Die JPEG-Datei wird behandelt wie ein radioaktives Materialfass. Der Fotograf schaut sein eigenes Bild an, und irgendwo sitzt ein Experte und fragt sich vermutlich bereits, ob dieses Anschauen eine Nutzungshandlung darstellen könnte. Die Festplatte hört mit und schweigt. Sie ist damit der vernünftigste Teilnehmer der gesamten Diskussion. Sie speichert die Datei. Das ist ihr Beruf. Sie möchte weder einen Vertrag noch eine Einwilligung noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wenn Festplatten Gefühle hätten, würde diese wahrscheinlich inzwischen um Versetzung bitten. Dann wird die DSGVO aus dem Schrank gezogen. Natürlich. Irgendjemand fragt, ob die abgebildete Person Löschung oder Auskunft verlangen könnte, und schon wird aus Lisa eine Verarbeitungstätigkeit. Der Fotograf hat nicht mehr Lisa fotografiert, sondern personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert. Lisas Gesicht bekommt Verwaltungscharakter, die Nase wird zum Datensatz, die Augen werden Datenfelder und die Sommersprossen sehen aus, als müssten sie beim Einwohnermeldeamt einen Termin buchen. Der Forenexperte sagt „personenbezogene Daten“ und richtet sich auf, als hätte er persönlich die Datenschutz-Grundverordnung geschrieben. Dabei weiß er über den konkreten Fall ungefähr so viel wie der Toaster über Tiefenpsychologie. Aber er hat das Wort gesagt, und im Fotoforum gilt das bereits als Befähigungsnachweis. Jetzt kommt wieder der Vertrag. Ein Vertrag hilft bei Nutzungsrechte-Fragen und kann selbstverständlich sinnvoll sein, wenn zwei Menschen vorher klären wollen, was mit Bildern geschehen darf. Das Problem ist nur, dass der Vertrag im Fotoforum nicht als vernünftiges Hilfsmittel behandelt wird, sondern als magischer Schutzschild gegen die gesamte menschliche Existenz. Unterschreiben, und die Zukunft ist geregelt. Das Model könnte seine Meinung ändern? Vertrag. Der neue Freund könnte das Bild nicht mögen? Vertrag. Das Model könnte irgendwann sagen, dass es das Foto inzwischen hässlich findet? Vertrag. Der Fotograf könnte das Bild plötzlich anders verwenden wollen? Vertrag. Ein Meteor könnte auf die Website fallen? Vermutlich Vertrag. Die Herren glauben an die metaphysische Kraft von PDF-Dateien, weil es ihnen erspart, über den unangenehmen Umstand nachzudenken, dass Menschen sich verändern und ein Stück Papier keine Zeitmaschine ist. Irgendwann kommt der neue Freund des Models ins Spiel, denn in diesen Diskussionen darf der hypothetische Dritte niemals fehlen. Er ist das Gespenst, das noch gar nicht existiert, aber möglicherweise irgendwann schlechte Laune bekommt. Ein Portrait liegt auf einer Website, bis jemand auftaucht, der damit ein Problem hat. Dann ist der Vertrag plötzlich nur noch der Anfang der Diskussion. Einer erinnert an einen Fall, in dem ein Fotograf trotz Vereinbarung Ärger bekam, und schon wird die nächste große Weisheit verkündet: Einen Vertrag kann man haben, und trotzdem kann jemand klagen. Natürlich kann er das. Man kann auch einen Fahrradhelm tragen und trotzdem von einem Bus überfahren werden. Aber im Forum wird diese Banalität mit der Gravität eines Mannes vorgetragen, der gerade die Endlichkeit des Universums entdeckt hat. Der Experte nickt. Die anderen nicken. Die Erkenntnis wird weitergereicht. Niemand fragt, was sie mit der Ausgangsfrage zu tun hat. Dann beginnt die Prozession der fremden Fälle. Ein Fotograf habe ein Portrait als Plakat verwendet. Jemand habe fremde Menschen fotografiert. Eine prominente Person sei beteiligt gewesen. Einer kennt einen Formel-1-Fall. Einer kennt das Bundesverfassungsgericht. Einer kennt Hundertwasser. Einer kennt einen Artikel. Einer kennt einen Anwalt. Einer kennt einen, dessen Schwager einen Anwalt kennt. Nach zehn Beiträgen ist die ursprüngliche Frage nicht beantwortet, aber der Fragesteller hat eine kostenlose Führung durch die deutsche Rechtsgeschichte bekommen, veranstaltet von Männern, die vermutlich bei einem echten Juristen erst einmal fragen müssten, wo der Eingang ist. Jeder zieht noch einen Link aus der Tasche, jeder hat noch eine Erinnerung, jeder weiß noch einen Fall, und niemand besitzt die elementare Höflichkeit, einmal zu sagen: „Moment, ich habe eigentlich keine Ahnung, ob dieser Fall hier überhaupt einschlägig ist.“ Das ist das eigentlich Komische an diesen Leuten: Sie halten ihre Unsicherheit für Komplexität. Sie wissen nicht, wie die Rechtslage ist, also erklären sie, dass die Rechtslage kompliziert sei. Sie kennen den konkreten Sachverhalt nicht, also erklären sie, dass man ohne vollständige Sachverhaltskenntnis nichts sagen könne. Sie haben keine juristische Ausbildung, also erklären sie, dass selbst Juristen das unterschiedlich sehen. Und wenn schließlich gar nichts mehr übrig bleibt, kommt der Satz: „Im Zweifel Anwalt.“ Damit haben sie sich elegant aus der Affäre gezogen. Erst haben sie eine halbe Stunde so getan, als seien sie die letzte Instanz des deutschen Fotorechts, und am Ende schicken sie den Fragesteller zu jemandem, der tatsächlich dafür bezahlt wird, etwas zu wissen. Das ist keine Bescheidenheit. Das ist ein Rückzug mit Trompeten. Der Fragesteller wollte wissen, ob er Portraits von Bekannten auf seiner Festplatte behalten darf. Der Amateur steht vor einem juristischen Panorama, das mit seiner Frage ungefähr so viel zu tun hat wie die Titanic mit einer Zimmerpflanze. Er wollte wissen, ob eine Datei auf seiner Festplatte bleiben darf, und die Herren erklären ihm die Kunstfreiheit. Er wollte nicht veröffentlichen, und sie erzählen ihm von Plakatwerbung. Er fragt nach einem Portrait, und sie antworten mit Street Photography. Das ist die besondere Form von Forenkompetenz, bei der man eine Frage nicht beantwortet, sondern so lange mit Nebensachen bewirft, bis der Fragesteller freiwillig aufgibt. Es folgt die große Forenweisheit: „Was im Gesetz steht, ist eine Sache. Was der Anwalt daraus macht, eine andere. Und wie der Richter es sieht, wieder eine andere.“ Dieser Satz wird gewöhnlich mit der Miene eines Mannes vorgetragen, der gerade die Relativitätstheorie auf einer Serviette entdeckt hat. Dabei bedeutet er zunächst nur: Rechtsfragen können kompliziert sein. Aber ausgerechnet der Mann, der gerade zehn Beiträge lang den Eindruck erweckt hat, er könne die Frage beantworten, entdeckt nun plötzlich die Grenzen menschlicher Erkenntnis. Er weiß nicht, was gilt, also erklärt er, dass niemand wissen könne, was gilt. Er hat keine Antwort, aber dafür eine Theorie darüber, warum eine Antwort unmöglich ist. Das ist ungefähr die intellektuelle Leistung eines Wetterhahns, der erklärt, das Wetter sei komplex, nachdem er vergessen hat, in welche Richtung er zeigt. Und so bleibt am Ende das Bild auf der Festplatte, das 35er liegt daneben, und die Herren sitzen noch immer im Forum und erklären sich gegenseitig das Recht. Der eine schreibt „Vertragsfreiheit“, der nächste „DSGVO“, der dritte „Hundertwasser“, der vierte „Anwalt“, und irgendwo dazwischen liegt die ursprüngliche Frage, längst totgeredet und unter zwölf Links begraben. Das Foto ist harmlos. Die Kamera ist harmlos. Die Festplatte ist harmlos. Nur die Herren, die darüber reden, haben aus ihrem Nichtwissen eine juristische Großmachtfantasie gebaut. Und wenn einer von ihnen morgen wieder „Recht am eigenen Bild“ schreibt, wird vermutlich die gesamte Runde ehrfürchtig schweigen, weil sie für einen kurzen Moment glaubt, der Penis sei endlich wieder vom Puff zurück.


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