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				Ist oft mit dabei
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
 
			
				
				
				
					 Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen
					
						
							Nun hat der BGH endlich Klarheit gebracht. Eine Drohne fällt natürlich NICHT unter die Panoramafreiheit. So ärgerlich das Urteil für Fotograf:innen auch sein mag, so folgerichtig ist es aber auch aus dem Gesetzestext. Mir fiel es immer schwer, manch vorinstanzliche Gerichtsurteile meinen Fotorechtsschülern zu erklären. Beschwerden gegenüber den Richtern halte ich da für unangebracht. Beschwert Euch beim Gesetzgeber …
 
 https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...n-urheberrecht
 
 
 
 
 
 
 
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				Spitzenkommentierer
			
			
			
			
			
			
				  
 
					    
				 
 
 
 
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				 Berechtigungen
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