Ätzend! Zweimal Pech mit Auktionen...
Ich sollte im Moment nichts kaufen. Gerade habe ich zweimal Pech gehabt, einmal bei Hood.de und einmal bei EBAY.
Für den bevorstehenden Urlaub wollte ich mir ein AF-Telezoom zulegen.
Ich hatte bei Hood.de ein EF 75-300 IS gekauft und der Verkäufer wollte unbedingt per DPD verschicken, trotz meines Wunsches, per DHL oer Hermes zu versenden. Mit DPD habe ich in unserer Gegend schon mehrfach wirklich schlechte Erfahrungen gemacht.
Und promt kam das Paket so eingedrückt an, dass meine Frau die Annahme verweigert hat - Zum Glück, denn der Verkäufer hat nach Rückkehr des Pakets von einem "Totalschaden" gesprochen.
Im Moment streite ich mich mit ihm über die Rücküberweisung, die er erst machen will, wenn die DPD Schadensregulierung abgeschlossen ist.
Dann hatte ich (sozusagen als Ersatz für das 75-300 IS) ein Tamron 80-210 bestellt. Das kam heute an und funktioniert, allerdings ist ein internes Element mit Fungus infiziert. Der Verkäufer hatte das Objektiv mit "sehr gutem Zustand" beschrieben. Ich warte nun auf seine Reaktion zu meiner Reklamation.
Echt, ich glaube, ich kaufe nichts mehr bei Online-Auktionshäusern. Die Qualität nimmt ständig ab und die Warterei nervt sowieso!! :motz
AW: Ätzend! Zweimal Pech mit Auktionen...
Hallo LucisPictor!
Ich kann deinen Frust gut verstehen, weil ich aktuell auch gerade eine schlechte Erfahrung gemacht habe, allerdings nicht mit einem manuellen Objektiv sondern mit dem Zuiko 12-60mm.
Ich hatte es nicht ersteigert sondern von einem Forum-User (nicht dieses) gekauft, und auch dieser Verkäufer hatte den Zustand des Objektives mit -1 beurteilt.
Es stellte sich aber heraus, dass das Objektiv innen sehr stark verschmutzt (Wasser oder beginnender Fungus) war und zudem auch mechanisch nicht in Ordnung war (Zoomring schwergängig).
Der Verkäufer hat einer Rücknahme zugestimmt, ich warte allerdings noch immer auf das Geld (seit mehr als einer Woche), er sagt, dass er das Objektiv erst prüfen müsse (er hat wohl Angst, dass ich ihm ein anderes, noch schlechteres Objektiv zurückgeschickt hätte).
Jetzt heißt es also noch Geduld haben.
Gebrauchtkauf (vor allem von Privatpersonen) ist halt immer ein Risiko.
Alois
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Ich gehe davon aus, dass 50% in "solchen" Läden Abzocker und Betrüger sind...:motz :motz:motz
Ich habe "dort" auch viel gute Erfahrungen gemacht, aber die Negativen sind nicht zu verachten! Was mich am meisten dabei stört, der Anbieter kümmert sich n Dreck darum, Er hat ja schon dran verdient!:shocking:
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Das lese ich nicht gerne. So eine Sauerei - das sind ja keine Schnäppchen.
Ich halte Dir die Daumen und hoffe, dass es gut ausgeht.
lg Peter
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Zitat:
Zitat von
LucisPictor
Echt, ich glaube, ich kaufe nichts mehr bei Online-Auktionshäusern. Die Qualität nimmt ständig ab und die Warterei nervt sowieso!! :motz
Tut mir Leid, dass Du gleich zweimal Pech gehabt hast. Ich drück' die Daumen, dass das alles noch gut ausgeht.
Ich hab' auch schon überlegt, lieber nichts mehr in Online-Auktionen zu kaufen. Warte immer noch auf ein 135-er Auto Ennalyt - habe das Geld vor Wochen überwiesen, den Verkäufer schon zweimal angeschrieben, keine Reaktion. Dabei hatte er bisher nur positive Bewertungen. Ist vielleicht im Sommerurlaub, wer weiß.
Wohl wäre der Einkauf beim Händler vor Ort immer noch das sicherste. Nur ist die Auswahl da eben auch nicht immer so groß.
Viele Grüße
Kathi
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Zitat:
Zitat von
LucisPictor
Und promt kam das Paket so eingedrückt an, dass meine Frau die Annahme verweigert hat - Zum Glück, denn der Verkäufer hat nach Rückkehr des Pakets von einem "Totalschaden" gesprochen.
Im Moment streite ich mich mit ihm über die Rücküberweisung, die er erst machen will, wenn die DPD Schadensregulierung abgeschlossen ist.
Das ist schon ärgerlich, aber gerade in obigem Fall ist die Rechtslage ja eindeutig. Ich würde mit einem recht förmlichen und bestimmt formuliertem Einschreiben einen Termin für die Rücküberweisung oder die Erfüllung des geschlossenen Vertrages festsetzen. Dazu eine Androhung von Schadenersatzforderung und dann wollen wir mal sehen, wie lange das Geld auf sich warten läßt.
:devil2:
So gehts ja nun nicht. :motz
Schade eigentlich, denn bislang hatte ich mit Onlinegeschäften nie Probleme.
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Na ja, Heiko. Gem §447 muss der Käufer das Versenderisiko tragen und darauf beruft sich der Verkäufer.
Er hat aber Abs. (2) dieses § nicht beachtet, der besagt, dass der Verkäufer das Versenderisiko trägt, wenn er gegen den Willen des Käufers und ohne besonderen Grund eine andere als die vom Käufer gewünschte Versendeart gewählt hat. Und dies ist hier der Fall.
Morgen läuft die 14tägige Frist ab, die ich ihm eingeräumt habe und dann bekommt er einen nachdrücklichen Brief von meinem Anwalt.
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Hi Carsten,
das ist ja blöd, wie es läuft! So ein Pech. Eigentlich ist die schlechte Erfahrung aber doch die Ausnahme - überlagert in der Wahrnehmung immer die positiven Erlebnisse.
Die letzten Male hat ein Einschreiben meinerseits mit Darstellung meiner Position und Fristsetzung bereits gereicht, um meine Interessen durchzusetzen. Anwalt (samt Kosten) braucht es nicht unbedingt.
Für ein gerichtliches Mahnverfahren braucht man auch keinen Anwalt.
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Zitat:
Zitat von
LucisPictor
Gem §447 muss der Käufer das Versenderisiko tragen.
Ups, da hab ich gewerblich und privat durcheinandergehauen... Da hast Du ja nochmal Glück im Unglück gehabt, da nicht per DHL verschickt. ;)
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Wieso? Ist es denn geschäftlich anders?
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Wenn Du als Verbraucher bei einem Händler kaufst, aber sicher:
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmah...nd-risiko.html
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Ach ja, und die Einstufung als gewerblicher Händler kann auch einer Privatperson passieren:
Zitat:
Zitat von welt.de
Gewerblich oder nicht? So lautet die Gretchenfrage für Onlinehändler. Doch die Rechtsunsicherheit nimmt zu. So erlebte eine Onlinetrödlerin, die von einem Anwalt wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden war, vor dem Landgericht Berlin eine böse Überraschung: Die Frau wurde als gewerbliche Anbieterin eingestuft, nachdem sie 93 Artikel in einem Monat verkauft hatte. Die Mutter von vier Kindern hatte in einem Ebay-Shop hauptsächlich Altkleider und gebrauchten Hausrat angeboten (Az.: LG Berlin, 103 O 75/06).
Da kann sich im Streitfall auch mal der Blick in die Bewertungen des Verkäufers pro Monat lohnen. ;)
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Danke. Inzwischen habe ich es auch gefunden.
Das Ding ist, dass der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist!
Gut!
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Umso besser.
Auf ihn mit Gebrüll....
:autsch:
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Einzelfall - ob 30, 60, 90 oder 400 Artikel, es kann so oder so kommen mit der Gewerblichkeit.
Schließlich könnte ich ja auch 3 Artikel pro Monat verkaufen und doch davon "leben". Zum Beispiel Angénieux ... da müsste man schon vergleichsweise viele ungewaschene Strampelhöschen verticken ...
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Zitat:
Zitat von
praktinafan
Einzelfall - ob 30, 60, 90 oder 400 Artikel, es kann so oder so kommen mit der Gewerblichkeit.
Schließlich könnte ich ja auch 3 Artikel pro Monat verkaufen und doch davon "leben". Zum Beispiel Angénieux ... da müsste man schon vergleichsweise viele ungewaschene Strampelhöschen verticken ...
Armstrong hatte aufm Mond ja auch ne Linse von Angénieux auf der Kamera. Das Teil würde sicher einige Rubel einbringen. :lolaway:
:topic
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Der Typ ist echt hartnäckig. Ich habe ihn erneut auf seine Pflichten als Verkäufer (§474 etc.) hingewiesen und er weigert sich einfach weiterhin.
Er will erst zahlen, wenn DPD die Schadensregulierung abgeschlossen hat.
Jetzt habe ich Kontakt zur Verbraucherzentrale und dann kommt eben doch der Anwalt...
Im Grunde würde ich ja abwarten, aber der Kauf ist schon über einen Monat her! Danach folgte die Korrespondenz. Jetzt reicht es mir einfach.
So langsam habe ich das Gefühl, es hat System bei ihm.
Ich konstruiere mal einen Fall:
Ein Verkäufer sitzt auf einem defekten Objektiv und verkauft es als "voll funktionsfähig".
Er beauftragt eine sagen wir mal "unzuverlässige" Versandfirma und verpackt das Objektiv mangelhaft.
Das Paket (und das Objektiv) kommt beschädigt an.
Zwei Möglichkeiten:
1) Das Paket wird tortzdem angenommen. => Der Käufer sitzt auf dem defekten Objektiv und muss nun nachweisen, dass er es nicht kaputt gemacht hat.
2) Das Paket wird nicht angenommen (wie bei uns). => Der Verkäufer tut unschuldig und regelt "großzügig" den Fall, überweist einen Teil des Geldes irgendwann zurück, weil die Versandfirma sich angeblich weigert, den ganzen Betrag abzudecken.
Der Verkäufer hat für ein defekten Objektiv noch einen Betrag bekommen und der gelackmeierte ist der Käufer, der einen Teil des Geldes los ist, ohne ein Objektiv zu haben.
Wenn der Verkäufer nun auch noch das defekte Objektiv wieder zurückerhällt, geht das ganze Spiel von vorne los!
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Recht so, denn wie sagte schon meine Oma (und die war ne kluge Frau): "Wer nicht hören will, muß fühlen."
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So, update!
Für das Tokina 80-210 habe ich einen Preisnachlass von 30% herausgehandelt. Das ist für mich nun OK so, zumal der Fungus im Inneren auf Bildern nicht zu bemerken ist. Das Geld habe ich schon zurück.
Für das EF 75-300 IS habe ich endlich die Bestätigung bekommen - kurz vor einer Strafanzeige wg. Betrugs - dass das Geld unterwegs ist. Bis Dienstag sollte ich es haben, wenn nicht, dann geht es doch weiter...