Also, von einem Killer-Feature auf Pistolen zu schließen - was Blödsinnigeres habe ich echt selten gehört. :shocking:
Bevor man sowas postet, wäre es vielleicht sinnvoll, sich mal zu erkundigen, was dieser Begriff überhaupt bedeutet. :nanu:
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Also, von einem Killer-Feature auf Pistolen zu schließen - was Blödsinnigeres habe ich echt selten gehört. :shocking:
Bevor man sowas postet, wäre es vielleicht sinnvoll, sich mal zu erkundigen, was dieser Begriff überhaupt bedeutet. :nanu:
Was soll das denn jetzt wieder bedeuten? Wer hat denn hier auf Pistolen "geschlossen"??
Hast du schon mal 'was von Analogie gehört? Ein Vergleich, der zur Verdeutlichung herangezogen wird... Mehr war das nicht.
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass ich mich erst "erkundigen" muss, was der Begriff "bedeutet"?
Ich habe fast ein Jahr lang in England gelebt. Ich kann Englisch sprechen, vermutlich besser als fast alle anderen hier. Also bitte fahr deine Überheblichkeit mal etwas herunter, ok?
Lieber Carsten,
meine Kritik bezog sich eher auf die Bemerkung von jemand Anderem:
"das bedeutet aber wohl kaum,das ich solche Features hochjubeln muss,oder unreflektiert als das Neue "Killerfeature" anpreisen sollte."
und nicht auf Deinen Vergleich (obwohl ich die Analogie zwischen einer Software und Pistolen und Hämmern und deren Verwendung auch nicht wirklich nachvollziehen kann).
Sorry für meine Wortwahl, werde mich bemühen, meine Meinung künftig "sorgsamer" zu verpacken.
Ich habe vor kurzem Passbilder für einen neuen Reisepass machen lassen. Seit ein oder zwei Jahren dürfen in den Reisepass ja nur noch Verbrecherfotos, wegen der biometrischen Daten.
Kurz und gut. Ich bin mit meiner Frau zu unserem ortsansässigen Fotografen, der uns die Bilder in kurzer Zeit gemacht hat. Bei der leichten Bearbeitung am PC hat er dann gemeint, dass es heutzutage für die Behörden problemlos möglich wäre herauszufinden, wieviel an an einem digitalen Foto per EBV verändert wurde.
Eine Echtheitsprüfung für digitale Fotos ist also durchaus möglich. Vielleicht nicht perfekt und deshalb vor Gericht auch nicht mehr beweismittelfähig.