Anhang 57680
Anhang 57681
nun denn ...
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Anhang 57680
Anhang 57681
nun denn ...
Mal wieder was US Car mäßiges:
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Anhang 57683
verändert mit Color Efex Pro Nik Collection
Anhang 57684
Anhang 57685
Anhang 57686
Mit der neuen OMD EM10II und der eingebauten Fokus-Bracketing Funktion gespielt, Helikon Focus zur Nachbearbeitung.
Gruß Jürgen
Nein, dafür gibt es Bücher die sich mit Foto und div. Rechten (Am eigenen Bild, Urheberrecht, div. zur Kunst...etc.) beschäftigen, wenn ich Fragen habe schlage ich nach oder greife zum Telefon und frage einen Rechtsexperten/Anwalt. Für einen Einsatz gab es aber noch nie eine Notwendigkeit ...
Eine andere an diesem Tag geknipste Fotostrecke hatte ich nächtens gleich nach Singapur geschickt, heute kam die dankende Bestätigung- es ist immer eine individuelle Geschichte, manchmal gehe ich auf die Leute zu oder ich werde gefragt, gelöscht habe ich bisher wenig. Aber immer wenn Jemand Bedenken hatte, keine Frage ;)
Da fällt mir ein, ich muß mal wieder Visitenkarten drucken, damit ich wieder welche dabeihabe- auch eine Möglichkeit, Jemanden erst das eigene Bild sehen zu lassen und dann richtig zu reagieren (auf der Visitenkarte stehen meine Websites drauf, da kann immer nachgesehen werden, ob ich mich wie abgesprochen verhalte).
...rein rechtlich gesehen brauchst du eine schriftliche Einverständniserklärung der Beteiligten mit der genauen Art der Veröffentlichung (wo wann wie ) . Ansonsten kannst du auf Unterlassung verklagt werden, was richtig teuer sein kann.
Nur ein Fotografieren einer Menge von Leuten, OHNE einzelne bewußt rauszustellen, ist rechtlich gesehen ohne explizite Einwilligung gedeckt.
In England z.b. ist die Rechtslage völlig anders, da darf man Leute beliebig "abschießen".
Ich finde es selbst auch schade, "Streetfotografie" nicht öffentlich stellen zu dürfen, selbst Bilder vom CSD sind genehmigungspflichtig....
aber bevor ich mir großen (und teuren ) Ärger einhandel.... lasse ich es lieber.
LG Claas
Bitte nicht anfangen rumzurätseln- ich sage immer "Im Recht sind wir alle Laien". Bereits der erste Satz enthält einen dicken Fehler (Einverständnis darf auch mdl. vorliegen..., es gibt Fälle die im Recht beschrieben sind wo es KEINE Einwilligung braucht etc. pp. Deshalb auch mein Ausflug zur Erweiterung der eigenen Literaturbestände, hier ein Beispiel, um im Vorfeld etwas einzulesen, meine Vorgehensweise "im Feld" etc. ;))
Ich bin nicht bereit rechtl. Aspekte zu erläutern, weiter zu kommentieren, ... ... - das wäre ein "Bärendienst" an unser Mod-Team und zuguterletzt an Cheffe Henry.
Gern wieder zurück zu NMZ ;)
Pancolar 50mm f1,8
.. von gestrigen Ausflug an die Oder (bei Lebus) mitgebracht, bei der Beobachtung der Familie Adebar im Brutgeschäft.
GX8 zusammen mit Adapter und alten Sigma 150-500mm, die beiden Bilder als Beispiel für Auftreten/Fehlen von direkten Sonnenlicht und wie sich das gesamte Bild ändert ... man darf nicht nur auf diese Super/Dunkelzooms herabsehen (fehlende Lichtstärke), sondern immer wieder mal hinterfragen was man da eigentlich macht- also Gegebenheiten vort Ort einschätzen, in die Bildgestaltung einbeziehen. Wenn Schönwetterlinse, dann auch Zeit mitnehmen, bis das mit Umgebungslicht klappt.
Bild drei das Falkenpärchen bei Anflug auf den nahen Kirchturm- das war Überbrückung der Wartezeit, ich wollte beide Brutpartner am Nest erleben, klappte nicht, nach mehr als zwei Stunden Wartezeit waren die Unterarme sonnenverbrand und ich brauchte Pause ...