Moin Moin Sven (papagei2000)
Erst einmal herzlich Willkommen im DCC.
Schön, das du dich hier so einbringst und uns deine Versicherung erklärst.
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Moin Moin Sven (papagei2000)
Erst einmal herzlich Willkommen im DCC.
Schön, das du dich hier so einbringst und uns deine Versicherung erklärst.
Ja, Sven, kenne ich beides. ;)
Leider habe ich einige Sachen, die weder dort noch dort gelistet sind.
Und die FoMag-Liste nennt doch eher Einkaufspreise, also die Summen, die ich von einem Händler für meine Sachen kriegen würde. Wenn ich ein Teil wiederbeschaffen will, muss ich i.d.R. höhere Preise in Kauf nehmen.
Zuerst einmal Herzlich Willkommen, Sven. Schön, dass wir jetzt auch einen Versicherungsfachmann an unserer Seite haben. Da habe ich gleich eine Frage: Wie weit sind Uralt-Fotogeräte (häufig nur ein ideeller Wert!) in die normale Hausratversicherung einbezogen? Ab wann muß man eine Zusatzversicherung eingehen? Zur Erklärung: Siehe mein Album (in der Signatur), darin ist z.Z. knapp 1/3 meines Bestandes abgebildet...
Klar, ihr müsst die Gläser einmal die Woche beim Notar vorführen und euer Eigentum nachweisen. :lolaway::lolaway:
VG
Ralf
Richtig.
Zitat:
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden ?
Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene
Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns
später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir, diese Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.
Hallo,
Danke erstmal für euer herzliches Willkommen !
@Meiner Einer
Ein ideeller Wert ist über eine Versicherung leider nicht abdeckbar, wohl aber ein tatsächlicher Sachwert, mir ist allerdings keine Liste
bekannt in der die Werte solcher schönen alten Kameras aufgeführt und gepflegt werden. Ob die Kameras über deine Hausratversicherung
versichert sind, kann ich Dir ohne deinen Vertrag zu kennen nicht beantworten, da es nicht DIE Hausratversicherung gibt, jeder Versicherer
kocht mitlerweile sein eigenes Süppchen so das die allgemeinen VHB kaum noch eine Aussagekraft haben.
@LucisPictor
Wenn einige deiner Geräte nicht gelistet sind, kannst Du auch bei ebay schauen wofür diese zur Zeit im Durchschnitt verkauft werden.
Gruß
Sven
Hallo Sven,
erst einmal Danke für die Infos.
Es geht ja nicht darum wie sich der Versicherungsnehmer orientieren kann. Ausschlaggebend ist doch wie geht die Versicherung vor, wenn ein Ausrüstungsgegenstand ersetzt werden soll, der nicht in einer der Listen aufgeführt ist.
OK, dass heißt ihr schaut dann bei EBAY nach. (Ich muss das eigentlich nicht, denn ich kenne die aktuellen Marktwerte meiner Sachen sehr gut.)
Das wollte ich doch wissen.
@Ralf: Was soll denn diese Bemerkung schon wieder? So wurde es mir eben mitgeteilt.
@Sven: Wie regelst du die Sache mit dem Eigentumsnachweis, wenn es keine Rechnung gibt?
Wie alt dürfen solche Fotos sein?
Naja, Sie sollten aktuell zur Antragsstellung erstellt werden, d.h. vielleicht nen Tag vorher oder einige Tage danach. Als Nachweiss dafür gilt die Tageszeitung auf der die Sachen fotografiert wurden.
Gruß
Sven
Und Veränderungen wären ebenfalls zu dokumentieren und anzuzeigen?
Wir haben eine kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR
max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird und eine Kleinteileklausel
über die Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten ect. kostenlos bis 500 EUR max. 10%
der Versicherungssumme (VS) mitversichert sind.
Für größere Veränderungen gibt es einen Änderungsantrag den man unter folgendem Link
downloaden kann:
http://www.poepping.de/fotoversicher...ng-2010-GE.pdf
Gruß
Sven
Siehste, Ralf!
Ja, denke schon. Es sei denn du hast eine Rechnung.
Selbst bei solch einer Veränderungsklausel muss ja immer ein Eigentumsnachweis gebracht werden. Das ist im Normalfall ja die Rechnung.
Doch für uns Altglas-Fans, die wir auch auf Fortobörsen kaufen, gilt dann den Hinweis auf die Fotos.
Gut, da ich ja nur die wirklich teuren Sachen versichern würde, müsste ich auch nur die fotografieren.
@Sven:
Ich habe zwei kleine Kinder. Was ist denn, wenn eines der beiden meine Kamera vom Tisch schmeißt oder so Wasser drüber schüttet oder so?
Na solche Sachen stelle ich mir in der Tat recht schwierig vor.
Wenn die Kamera oder das Objektiv eine "Macke" hat und von Vati die Sachen dann in den typischen Laufweg des Kindes gestellt werden ist doch Tür und Tor offen..
Ziemlich optimistische Aussage. Klingt für mich eher nach Werbung.. Gerade solche "Schadensverläufe" sind ziemlich "grenzwertig" und in der Regel wohl schwer nach zu vollziehen.
Mich würde dann eher mal die Frage nach den typischen Schadensfällen und die Regulierungsquote in der Fotoversicherung interessieren. Also die "Masse" der typischen Schadensfälle... in der Relation zu dem was dann letztlich reguliert wurde. Quasi eine Hitliste der Vorgänge..
Gruß
Henry
Warum sollte es jemand so kompliziert machen wenn sogar versehentliches fallen lassen versichert ist, natürlich ist Versicherung immer Vertrauenssache, wer betrügen will kann betrügen, er darf sich nur nicht erwischen lassen. Wer will beweisen ob jemand absichtlich mit seinem Auto in den Graben gefahren ist ?
Im nachstehenden Forum sind einige Schadenberichte zu finden:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=255544
Wenn Du eine Hitliste der Schadensgründe haben möchtest, Vóila:
1. versehndliches Fallen lassen
2. Diebstahl
3. verkratzen von Linsen
Gruß
Sven
Hallo,
ich habe mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen nur Auszugsweise.
Welche Rechstform hat der Betreiber dieser Versicherung? Eine große Versicherung wird einen Schaden bestimmt regulieren können.
ist es eine Versicherung die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemeldet ist ?
Ist er in das Vermittlerregister eingetragen??
Versicherungen darf ja nicht jeder einfach so anbieten http://www.bafin.de/cln_006/nn_72275...2052bodyText18
Er ist Versicherungsmakler ,wie kann man da eine eigene Versicherung anbieten?
Ein Blick auf die Internetseite hilft da weiter:
http://www.fotoversicherung.com/Popp...Impressum.html
Als Versicherer kannst Du Dir im Antrag die Generali Versicherungs AG oder die ERGO Versicherungs AG aussuchen,
beide gehören zu den weltgrößten Versicherern !
Gruß
Sven
Sorry so genau habe ich mir alles nicht durchgelesen.
Für mich als Laien hörte sich es anders an
@papagei2000
Sobald ich wieder mehr Zeit habe, werde ich mich mal intensiver um deine Versicherung, bzw. deine Konditionen/Preise kümmern. Eine Fotoversicherung halte ich nämlich mittlerweile für meine Sachen angebracht.