Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen
Nun hat der BGH endlich Klarheit gebracht. Eine Drohne fällt natürlich NICHT unter die Panoramafreiheit. So ärgerlich das Urteil für Fotograf:innen auch sein mag, so folgerichtig ist es aber auch aus dem Gesetzestext. Mir fiel es immer schwer, manch vorinstanzliche Gerichtsurteile meinen Fotorechtsschülern zu erklären. Beschwerden gegenüber den Richtern halte ich da für unangebracht. Beschwert Euch beim Gesetzgeber …
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...n-urheberrecht