Informationen zum Fotorecht
Hallo,
in der letzten c't wurde auf eine Seite verwiesen, die sich mit dem Dauerbrenner "Recht am Bild" beschäftigt. Auch wenn hier im Forum schon mehrfach darüber diskutiert wurde, möchte ich den Link hier reinstellen, da ich die Seite sehr umfassend und interessant finde:
http://www.rechtambild.de/
Bietet zwar nicht unbedingt etwas Neues, aber es gibt unter anderem eine schöne Zusammenfassung als PDF - evtl. zum Ausdrucken für die Fototasche - wenn man sich mal nicht sicher ist. Alles ist mit den entsprechenden Rechtsquellen hinterlegt, ist also qualitativ sauber aufgearbeitet.
AW: Informationen zum Fotorecht
Gute Idee, das mal wieder zum Thema zu machen!
AW: Informationen zum Fotorecht
Prima Link, danke. Hab das Handbuch schon runter geladen...
AW: Informationen zum Fotorecht
Danke für den Link!
Dazu habe ich gleich mal eine Frage.
Im Zoo fotografiere ich die Tafel des "Rundgangs",
im Wald eine Tafel mit Rundwanderwegen. Darf
ich die Fotos auf meiner Webseite veröffentlichen?
Danke!
Grüße :)
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Ganz unverbindlich sag ich einfach mal Nein! Du vervielfältigst und veröffentlichst hier eine Grafik (bildfüllend abgelichtet, nehme ich mal an), an der du keine Rechte hast.
Fotografierst du das aber für eine Diashow, die du z.B. in einem ALtersheim aufführst, kannst du das im Rahmen der journalistischen Arbeit tun. Druckst du das aber dann auf einen Werbeflyer für diese Diashow, ist das schon wieder ne Urheberrechtsverletzung. ;)
Nachtrag: Ist die Tafel aber nur Beiwerk, dann dürfte das unter die Panoramafreiheit fallen.
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Zitat:
Zitat von
Heiko
Ganz unverbindlich sag ich einfach mal Nein! Du vervielfältigst und veröffentlichst hier eine Grafik (bildfüllend abgelichtet, nehme ich mal an), an der du keine Rechte hast.
Fotografierst du das aber für eine Diashow, die du z.B. in einem ALtersheim aufführst, kannst du das im Rahmen der journalistischen Arbeit tun. Druckst du das aber dann auf einen Werbeflyer für diese Diashow, ist das schon wieder ne Urheberrechtsverletzung. ;)
Nachtrag: Ist die Tafel aber nur Beiwerk, dann dürfte das unter die Panoramafreiheit fallen.
Hm, was ist mit Graffitis?
Grüße :)
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Da wäre ich entspannt, denn einerseits hat der Sprayer zwar das Urheberrecht, aber ob die Einnahmen aus den einklagbaren Verwertungsrechten seine Ausgaben für den Schadenersatz durch Sachbeschädigung aufwiegen, wage ich zu bezweifeln. Er wird sich also kaum outen. ;)
Beauftragte Graffiti-Arbeiten sind andererseits fest im öffentlichen Raum installiert und dann durch die Panoramafreiheit gedeckt, denke ich. Wenn du diese aber wieder als alleiniges Motiv vollflächig ablichtest und veröffentlichst, wäre ich vorsichtig.
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Ich bilde mir ein, dass es auch noch einen Unterschied macht, ob man das Bild
auf einer kommerziellen Seite veröffentlicht, oder auf einer rein privaten.
Grüße :)
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