Eintrag: Freihandgrenze
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Freihandgrenze
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildstabilisierung
Die Freihandgrenze für Bildaufnahmen sind bezogen auf das KB Format nach folgender "Regel" zu ermitteln:
Notwendige Verschlusszeit = 1/Brennweite..
Dies besagt, die Mindestvoraussetzung um ein Bild verwacklungsfrei ohne weitere technischen Hilfsmittel wie einem Stativ durchzuführen sollte dem Kehrwert der Brennweite entsprechen.
Bei einem KB Sensor und eine 300mm Objektiv wäre also eine Mindestverschlusszeit von 1/300 Sek. notwendig.. - eine sehr ruhige Hand vorausgesetzt.
Durch die neueren Sensorformate der digitalen Spiegelreflexkameras APS-C, APS-H deren sogenannter Cropfaktor in die Rechnung mit einbezogen werden muss, änderte sich die Regel um diesen Faktor..
1/Brennweite * Cropfaktor..
Beispielsweise APS-C von Canon = Freihandgrenze = 1/300mm *1,6 = 480mm Brennweitenequivalent.. erfordert nun eine Mindestverschluss-Geschwindigkeit von ~1/500 Sek. wo vorher im Grenzfalle noch 1/300 sek ausgereicht hätten. Dieser Cropfaktor ist in die Berechnung der Freihandregel mit einzubeziehen.
Als Sicherheitszugabe sollte bei langen Brennweiten eine häufig um ein bis zwei Stufen Verschlusszeit gewählt werden.
Durch technische Hilfsmittel, wie einem Stativ oder den neuerdings in den Kameras und Objektive verbauten, sogenannten Image Stabilizern wird über Lage- und Bewegungssensoren diese Regel inzwischen ausser Kraft gesetzt. Diese Stabilisatoren erweitern durch ihre Kompensation der Eigenbewegung diese Freihandregel um bis zu 4 Zeitstufen in Richtung längerer Verschlusszeitenbildungsmöglichkeit.
Dies bedeutet einen Zugewinn in ungünstigen Lichtsituationen, kann aber bei bewegten Personen z.B. keinen Vorteil erbringen, da zwar die Eigenbewegung des Fotografen ausgeglichen wird, aber die Bewegungen eines Gegenstandes relativ zur optischen Achse und dessen Bewegungsrichtung, durch die zu erzielenden, längeren Verschlusszeiten verständlicherweise nicht kompensiert werden können.