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Thema: alte Zeiss-Objektive Zoll

  1. #1
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    Standard alte Zeiss-Objektive Zoll

    Hallo,
    Nebenbei sammele ich alte, manuelle Objektive weil ich sie ab und zu an meiner Sony/Stativ verwende (just for fun). Jetzt habe ich in Japan ein altes Zeiss entdeckt und gekauft (in der Bucht).
    Das ich Zoll und Einfuhr/Umsatzsteuer zahlen muß war mir klar.
    Aber jetzt kommts. Ca. 30km zum Zollamt gefahren um zu zahlen und das Objektiv abzuholen. Nur dieses bekam ich nicht.
    Ich werde per Post über den Hergang informiert, das Objektiv wird zu Zeiss gesendet. Diese prüfen, ob es sich nicht um einen Nachbau handelt (gibt es dort welche die dieses alte Objektiv kennen?). Nachbauten dürfen nicht eingeführt werden.
    Es handelt sich nicht um Neuware sondern um ein altes Objektiv.

    Ob ich jemals mein Objektiv bekomme? Da vergeht einem alle Lust am Sammeln.

    der Marktwert des Objektives liegt im unteren 3-stelligen Euro-Bereich.

  2. #2
    Spitzenkommentierer Avatar von wolfhansen
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    Ja, Grenzbeschlagnahme - hatte ich mal bei einer alten Marken-Uhr (Mido) via Ebay.
    Ich bekam die Uhr nach Überprüfung durch den Hersteller ausgehändigt.
    Gruß
    Wolfgang

  3. #3
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    Wer zahlt denn solche Überprüfungen?

  4. #4
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    interessante Frage.
    Das wollte ich auch wissen.

  5. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von wolfhansen
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    Bei mir sind keine Kosten angefallen, da wohl nur die Modell-Bezeichnung und die Serien-Nummer
    an den Hersteller übermittelt wurde.
    Gruß
    Wolfgang

  6. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von wolfhansen
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    Gruß
    Wolfgang

  7. Folgender Benutzer sagt "Danke", wolfhansen :


  8. #7
    Fleissiger Poster
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    Die wichtigste Aussage in dem Dokument ist in diesen Zusammenhang:
    In diesem Fall werden die Waren durch die Zollbehörden vernichtet, wenn der Anmelder oder Besitzer der Waren entweder der Vernichtung positiv zugestimmt hat, oder der Vernichtung nicht innerhalb der oben genannten Frist (zehn Tage) widersprochen hat. Die Vernichtung erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Antragstellers. Widerspricht der Zollanmelder bzw. Besitzer der Waren der Beschlagnahme, werden die Waren nur auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung vernichtet.
    Gruß, Lars

    *tempus fugit*

  9. #8
    Spitzenkommentierer Avatar von Waldschrat
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    Also, warum sollte denn eine "Vernichtung" anstehen?
    Wenn das Objektiv eben nicht gefälscht ist, bekommt es der TO selbstverständlich
    irgendwann ausgehändigt, nachdem durch Zeiss der Status geklärt wurde.

  10. #9
    Fleissiger Poster
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    Ja, wenn alles korrekt abläuft wird es natürlich ausgehändigt. Und selbst, wenn jemand die Sache falsch einschätzt und das Objektiv für eine Fälschung hält, ist es nicht einfach verloren. Das wollte ich damit sagen.
    Gruß, Lars

    *tempus fugit*

  11. #10
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    bleibt die Hoffnung. Werde über den Ausgang berichten.

  12. Folgender Benutzer sagt "Danke", 936baby :


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