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Thema: Streetfotografie Neues Urteil

  1. #11
    Förderndes Mitglied Avatar von Helge
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    Zitat Zitat von gpz06 Beitrag anzeigen
    [...] das Kammergericht hatte bestimmt keine Daten wie viel Leute das gesehen haben, wie ist die Frequentierung an der Stelle usw... usw... . Jetzt muss man wissen das vor Gericht freie Beweiswürdigung herrscht. D.H. der Richter kann frei entscheiden ob er harte Fakten fordert oder einfach auf Hörensagen/Vermutungen entscheidet. Selbst harte Fakten darf er ignorieren und trotzdem auf Hörensagen/Vermutungen entscheiden. [...]
    So genau kenne ich den Vorgang nicht, dass ich beurteilen könnte, welche Informationen das Gericht hatte und ob der Richter sein Urteil auf Basis von Fakten oder auf Basis von Spekulationen und Vermutungen gefällt hat. Ich entnehme Deiner Argumentation, dass Du das auch nicht weißt. Insofern erübrigen sich m.E. weitere Spekulationen. Aber Dein Punkt ist rübergekommen.

  2. #12
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    So, um die den Meinungsaustausch ein bisschen zu befeuern, stelle ich mal hier eines meiner "Street-Schnappis" vom letzten Jahr hier rein, welches ich auch letztes Jahr im Netz hochgeladen hatte.
    Dieses Bild ist in nach meinem Rechtsverständnis einwandfrei und auch "moralisch" kein Problem, mal abgesehen davon das 10 Personen im Bild enthalten sind und keiner "isoliert abgeschossen" wurde...
    Frühere juristische Beurteilungen von solchen Fotos hatten schon klargestellt, dass bei solchen Aufnahmen nichts zu beanstanden ist hinsichtlich von Persönlichkeitsrechten(aufgrund der Anzahl von Personen im Bild etc...). Das neue Urteil ist m.M.n. schon eine eindeutige Klarstellung und Stärkung dieser Form der Fotografie. Street-Fotografie wird immer kontrovers beurteilt und gesehen werden und nicht jeden gefallen, ob Betroffener oder nicht. Für mich ist das Bild eine unverfälschte Alltagssituation, ohne jemanden bloßzustellen. Ich selber mache auch nur Fotos im öffentlichen Raum und schieße keine die z.B. per Hausordnung untersagt sind oder die auf einen Balkon oder Privatgrundstück hinein reichen würden, da dieses nicht durch die sog. Panoramafreiheit gedeckt ist.
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    Geändert von kilgore72 (13.04.2018 um 09:03 Uhr)
    "Klar war die Ausrüstung teuer und ich mache keine besseren Bilder dadurch...aber ich habe jetzt mehr Spaß an meinen schlechten Bildern... " (Heiko Kanzler)

  3. #13
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    Zitat Zitat von kilgore72 Beitrag anzeigen
    So, um die den Meinungsaustausch ein bisschen zu befeuern, stelle ich mal hier eines meiner "Street-Schnappis" vom letzten Jahr hier rein, welches ich auch letztes Jahr im Netz hochgeladen hatte.
    Dieses Bild ist in nach meinem Rechtsverständnis einwandfrei und auch "moralisch" kein Problem, mal abgesehen davon das 10 Personen im Bild enthalten sind und keiner "isoliert abgeschossen" wurde...
    Frühere juristische Beurteilungen von solchen Fotos hatten schon klargestellt, dass bei solchen Aufnahmen nichts zu beanstanden ist hinsichtlich von Persönlichkeitsrechten(aufgrund der Anzahl von Personen im Bild etc...). Das neue Urteil ist m.M.n. schon eine eindeutige Klarstellung und Stärkung dieser Form der Fotografie. Street-Fotografie wird immer kontrovers beurteilt und gesehen werden und nicht jeden gefallen, ob Betroffener oder nicht. Für mich ist das Bild eine unverfälschte Alltagssituation, ohne jemanden bloßzustellen. Ich selber mache auch nur Fotos im öffentlichen Raum und schieße keine die z.B. per Hausordnung untersagt sind oder die auf einen Balkon oder Privatgrundstück reichen würden, da dieses nicht durch die sog. Panoramafreiheit gedeckt ist.
    Das kann man natürlich auch anders sehen. In meinen Augen sind die beiden Damen rechts sehr wohl "isoliert abgeschossen" (dabei die Dame rechts noch mehr), und auch mMn auch nicht besonders vorteilhaft getroffen, sie selbst könnte das auch durchaus als "bloß gestellt" empfinden. Wäre ich das auf dem Bild würde ich dagegen angehen.

    Die von Dir genannten juristischen Beurteilungen beziehen sich auf Einzelfälle, oder? Ansonsten würde ich gerne eine Quelle dazu lesen.

    Wenn ich Helge hier zitiere, der das Urteil auf den Kunstbegriff bezieht
    Das Urteil hat allerdings für den normalsterblichen Gelegenheitsfotografen keinerlei Auswirkung weil unsereins sich nur auf die ersten vier Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild berufen kann und nicht auf die fünfte, die hier zur Diskussion stand.
    , dann ist das umso strittiger, weil ich das gezeigte Bild nicht als Kunst empfinde.
    Gruß
    Rolf
    ____________
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  4. Folgender Benutzer sagt "Danke", xali :


  5. #14
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    Weißt Du Rolf, "Kunst" liegt immer im Auge des Betrachters .... ;-)

    1. Die "juristischen Entscheidungen" (Urteile) zu dem Thema von Persönlichkeitsrechten kannst Du Dir gerne mal selber erarbeiten und dann mal subsumieren und anwenden an meinem Bild (Google ist Dein Freund).

    2. Das Du jetzt findest das ich die beiden Damen "isoliert" abgeschossen habe sehe ich eher als Haarspalterei an, aber gut ist DEINE Meinung. ( Das Du das Bild nicht magst ist vollkommen in Ordnung, wie gesagt ist ein Schnappi, den ich aus der "Hüfte" geschossen habe)


    Nachtrag: Außerdem frage ich mich immer, wer definiert "Kunst"? Die Masse oder die Person selber, die sich als "Künstler" sieht/definiert (soll nicht heißen das ich mich so sehe) oder ob jemand "bekannt" ist mit seinen Werken...?
    Ich kann genau so gut sagen, hätte jetzt Andreas Gursky dieses Bild getätigt wär alles in Butter (juristisch und ethisch) oder wie und mir als "Amateur" kann das nicht zugestanden werden?
    Geändert von kilgore72 (13.04.2018 um 10:16 Uhr)
    "Klar war die Ausrüstung teuer und ich mache keine besseren Bilder dadurch...aber ich habe jetzt mehr Spaß an meinen schlechten Bildern... " (Heiko Kanzler)

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