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Thema: BETRUGSMASCHE mit Paypal

  1. #1
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    Standard BETRUGSMASCHE mit Paypal

    Hallo Leute

    (falls es die falsche Kategorie sein sollte, bitte ich die Mod`s, es einfach zu verschieben.)


    Im SUF ist ein Betrugsfall geschildert worden, dessen Inhalt und Modus Operandi dem einen
    oder anderen in dieser Art vielleicht noch nicht so geläufig oder aufgefallen ist.
    Daher wollte ich uns alle nicht im Dunkeln stehen lassen und euch auf das Thema aufmerksam machen.

    Hier der Link zum SUF (ich wollte das nicht hierher kopieren).
    Mit besten Grüßen
    Rico

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  2. 3 Benutzer sagen "Danke", mekbat :


  3. #2
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    Deswegen sollte man außerhalb von Ebay auch nur Zahlungen per Paypal Family & Friends akzeptieren. Spart man auch die Gebühren.
    Wenn ich etwas höherwertiges bei Ebay verkaufe akzeptiere ich auch nur noch Überweisungen, bei Kleinbeträgen ist mir das egal.
    Gruß
    Rolf
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  4. 2 Benutzer sagen "Danke", xali :


  5. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von Jubi
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    Das ist ja echt ne besonders ausgekochte Masche!
    Zum Glück kann man solche Online-Betrügereien auch online anzeigen und muß nicht zur Polizei rennen.
    Dann wird zumindest ein Strafverfahren eröffnet und das schreckt manche Leute ja wohl doch noch.
    Ob man sein Geld wiedersieht, ist leider ne andere Frage...

    Wichtig: Möglichst immer sreenshots von den Anzeigen und dem email-Verkehr machen/aufheben bis zum Abschluß des Geschäfts, ob Kauf oder Verkauf!
    Dann kann der Anbieter/Käufer sich nicht faul rausreden.
    Leider können ja bei ebay-Kleinanzeigen die Angebote vom Anbieter einfach gelöscht werden und man sieht dann auch in den Nachrichten die Infos dazu nicht mehr;
    ein sehr großes Manko dieser Plattform, wie ich finde.


    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    Deswegen sollte man außerhalb von Ebay auch nur Zahlungen per Paypal Family & Friends akzeptieren. Spart man auch die Gebühren.
    Wenn ich etwas höherwertiges bei Ebay verkaufe akzeptiere ich auch nur noch Überweisungen, bei Kleinbeträgen ist mir das egal.
    Hm, dann hast Du aber doch gar keinen Schutz von paypal, oder?
    Als Verkäufer habe ich paypal nur bei ausländischen Käufern akzeptiert, bisher zum Glück ohne Probleme, uff!

    Gx

    Jubi

  6. #4
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    Zitat Zitat von Jubi Beitrag anzeigen
    Hm, dann hast Du aber doch gar keinen Schutz von paypal, oder?
    Als Verkäufer habe ich paypal nur bei ausländischen Käufern akzeptiert, bisher zum Glück ohne Probleme, uff!

    Gx

    Jubi
    Als Verkäufer will ich ja auch keinen Schutz für den Käufer. Grundsätzlich finde ich es zwar nicht schlecht, ich kaufe auch viel bei Ebay, aber der Käuferschutz lädt quasi zum Missbrauch ein.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...a-1179662.html
    Gruß
    Rolf
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  7. Folgender Benutzer sagt "Danke", xali :


  8. #5
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    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    Als Verkäufer will ich ja auch keinen Schutz für den Käufer. ...

    Das hier auf Käuferseite auch Betrug in großem Stil betrieben wird und der Wirtschaft schadet,
    hat auch der BGH jetzt festgestellt und will den Verkäufern mehr Rechte einräumen.

    Link zum BGH
    Mit besten Grüßen
    Rico

    FLICKR

  9. Folgender Benutzer sagt "Danke", mekbat :


  10. #6
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    Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.

    1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.
    2. Fall: Wer Schrott aus Fernost verkauft und diese mit anderen Bilder vertuscht , der ist ein Betrüger. Dem sollte man eher noch den Zoll wegen Nichteinhaltens von CE- Kennzeichnungen auf den Hals hetzen.

    Gruß Klaus

  11. #7
    Hardcore-Poster
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    Verkäufer - schuldig?

    Das Gericht sieht ihn eher als benachteiligt an:
    Zitat: "... die Rückbelastung des PayPal-Kontos des Verkäufers betreffe nur dessen Rechtsverhältnis zu PayPal, nicht aber die Rechtsbeziehungen der Kaufvertragsparteien. Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Zahlungsbegehren weiter."
    Somit stärkt es das Rechtsinteresse des Verkäufers und dieser kann sein Geld von Paypal zurück fordern.

    Trotzdem bleibt abzuwarten, wie die anderen Instanzen zu entscheiden gedenken.
    Mit besten Grüßen
    Rico

    FLICKR

  12. #8
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    Zitat Zitat von K_Mar Beitrag anzeigen
    Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.

    1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.

    Gruß Klaus
    Ich würde hier nicht den Verkäufer als Schuldigen sehen, wenn er etwas vereinbarungsgemäß unversichert verschickt. Wenn ich etwas kaufe zahle ich immer die zwei Euro mehr für den versicherten Versand und wenn der Verkäufer das nicht anbietet, dann verzichte ich auf den Kauf.
    Gruß
    Rolf
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