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Thema: Interessantes Urteil zum Thema Urheberrecht(sverletzung)

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von classicglasfan
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    Standard Interessantes Urteil zum Thema Urheberrecht(sverletzung)

    Es klingt absurd und ich bin einmal gespannt, ob das so bleibt oder ob dagegen jemand klagt:

    http://www.mimikama.at/allgemein/absurd/

    Zum Glück besteht hier im Forum keine "Gewinnerziehlungsabsicht".
    Gruß, André
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  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", classicglasfan :


  3. #2
    Kennt sich aus Avatar von hpg
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    Das ist schon ein sehr interessantes Urteil aber es ist nur ein
    Urteil des Landgerichts. Das kann an anderen Landgerichten schon wieder ganz anders aussehen.
    Die Entscheidung wird letztendlich wieder ein EG Urteil bzw. ein Urteil
    des BGH sein.
    Ich würde es darauf ankommen lassen und wenn es sein muss auch durch alle Instanzen.

    LG
    hpg

  4. #3
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln über soviel "Dusseligkeit" seitens der Richter. Auf welchem Planeten/ in welchem "Parallel-Universum" leben diese Leute eigentlich.

    Es ist ohnehin schon ein Graus, was allein durch die Politik im Internet unter "Strafandrohung" gestellt wird (Siehe Just. Min. Maas & Co Gesetzesänderungen).

    So langsam hab ich als Webseitenbetreiber "die Schnauze voll", auf welche Absonderungen des geschriebenen Worts ich aufpassen soll innerhalb eines Forums/Mediums. Die Freiheit von Wort, Bild und Schrift wird hier in der deutschen Politik als "hoher Wert" dieser Gesellschaft "gepriesen", aber hintenrum wird alles Mögliche bis *****ische unternommen, die Betreiber von Webseiten dazu zu bringen, hier eigentlich staatliche Kontroll-Aufgaben zu übernehmen und genau das auszuüben, was eigentlich in einer demokratischen Gesellschaft unerwünscht ist... nämlich die Zensur.

    Wenn ich nun dahergehen muss, mir hier jede Verlinkung daraufhin anzusehen, welche Inhalte dort verbreitet werden und ob diese "Regelkonform" sind (wessen Regeln eigentlich?), bei Unterlassung sogar Gefahr laufe mich strafbar zu machen, vergeht einem schon die Lust, hier überhaupt noch Verlinkungen nach extern zu gestatten.

    Wer sagt mir denn, das nicht irgendein Blogger, der hier im DCC in seiner Signatur seinen Blog verlinkt, dort Urheberrechtsverletzungen auf seinen Seiten begeht.

    Das ist alles absolut "irrationaler Blödsinn" und juristisch gesehen absoluter Quatsch. Wer bitte soll denn im konkreten Fall wie eine Urheberrechtsverletzung nachweisen..? Sollen wir Webseitenbetreiber nun diese Nachweise führen für völlig "neben der Spur" laufende Richter?

    Ich bekomme da langsam einen anschwellenden Kamm

    LG
    Henry
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  5. 4 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  6. #4
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    Ein Grund mehr den DCC-Shop zu schließen, und auf jedenfall hervorheben, das alle von Dir angebotenen Objektiv/Adapter-Arbeiten rein auf Selbstkostenbasis laufen...

    Die fehlende Fassung der "Gewinnerzielung" macht das Urteil für mich beinahe Sittenwidrig, da hier der Beliebigkeit der Richter Tür und Tor zu jedwedem Urteil geöffnet wird.

    Eine echte Blamage der Justiz.

  7. 3 Benutzer sagen "Danke", NickB :


  8. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von GoldMark
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    Vielleicht lässt der Richter seine E-Mails noch von der Sekretärin ausdrucken.

    Das musste nun einfach raus, als Informatiker kann ich nur noch sagen Super-DAU (Anspielung auf Super-GAU).
    Liebe Grüße

    Bernhard
    https://deramateurphotograph.de/

  9. 2 Benutzer sagen "Danke", GoldMark :


  10. #6
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Ich verlinke mal direkt auf Heise. (Hoffentlich mach ich mich nun nicht strafbar )...

    https://www.heise.de/newsticker/meld...n-3566919.html

    Auch die Kommentare sind lesenswert...

    https://www.heise.de/forum/heise-onl...70253/comment/

    Hier ein Link zu einer Petition auf change.org, die ich geneigt zu unterstützen bitte...

    https://www.change.org/p/rette-den-l...haftung-kippen

    Ich bin echt fassungslos, wie dämlich diese rückständigen Richter und auch die deutsche Justiz im allgemeinen verblödet sind. Da wird von der Notwendigkeit digitalem Fortschritt geredet und Leute, die vermutlich gerade einmal ihren Computer einschalten können, befinden nun über einen der wichtigsten Grundfeste des Internet wie eben Links.

    Im Grunde sind solche Richter zu beschränkt im Kopf überhaupt zu begreifen, dass jede von Ihnen selbst aufgerufene Seite einen Link darstellt. Mich wundert im Grunde langsam schon gar nichts mehr in der heutigen Rechtsprechung... .sowohl national als auch Eu-weit. Ich bin nun schon über 60 Jahre alt, aber solche Justiz-Dilettanten hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt...




    So, als erstes wird jetzt erstmal der Webshop abgeschaltet... wer weiß, mit wievielen geklauten Produktbildern dort die chinesischen Amazon Lieferanten operieren und die Wahrscheinlichkeit, das Amazon mir Auskunft über die Legalität des dort verwendeten Bildmaterials gibt, halte ich für nahezu aussichtslos, bin damit aber schon in der rechtlich grauen Szene.

    LG
    Henry
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  11. 3 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  12. #7
    Spitzenkommentierer Avatar von classicglasfan
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    In einem der Kommentare auf heisse.de ist ein Link zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs bzw. zu den dazugehörigen Paragraphen (http://www.caselaw.de/document?si=de...85445c53c&pg=0). Wenn man davon ausgeht, dass das die Grundlage für die Rechtssprechung zu diesem Thema ist, dann dürfte das o.g. Urteil einer Klage in der nächsten Instanz nicht standhalten.
    Gruß, André
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    (Im Moment nur sporadisch online)


  13. #8
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    Zitat Zitat von classicglasfan Beitrag anzeigen
    In einem der Kommentare auf heisse.de ist ein Link zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs bzw. zu den dazugehörigen Paragraphen (http://www.caselaw.de/document?si=de...85445c53c&pg=0). Wenn man davon ausgeht, dass das die Grundlage für die Rechtssprechung zu diesem Thema ist, dann dürfte das o.g. Urteil einer Klage in der nächsten Instanz nicht standhalten.

    Das ist ja das was ich meinte;eine einsame Entscheidung eines Richters das bei Einschaltung einer übergeordneten Instanz
    keinen Bestand haben wird. Das wird schneller revidiert werden als wir uns denken können. Es braucht nur jemand die Sache bis zum Ende auszufechten.

    hpg

  14. #9
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist das Urteil keinesfalls "eine einsame Entscheidung". Das Urteil basiert auf einem Urteil des EuGH. Es ging einzig und alleine um das Merkmal der "Gewinnerzielungsabsicht", welches das LG Hamburg nun konkretisiert hat. Selbst wenn ein solcher Fall vor dem BGH landen sollte, wird dieser sich eher am EuGH orientieren. Er wird höchstens das Merkmal neu konkretisieren.


    Die fehlende Fassung der "Gewinnerzielung" macht das Urteil für mich beinahe Sittenwidrig, da hier der Beliebigkeit der Richter Tür und Tor zu jedwedem Urteil geöffnet wird.
    Bitte ein wenig Vorsicht, wenn man mit Rechtsbegriffen wie "sittenwidrig" hantiert. Sittenwidrig ist laut Rechtsprechung des BGH etwas wenn es gegen die Guten Sitten bzw. gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkendenden verstößt. Zum Einen ist die fehlende Fassung sicherlich nicht sittenwidrig und zum Anderen ist der Begriff sittenwidrig juristisch ohnehin weit gefasst und beschränkt sich auf das Zivilrecht und das Strafrecht. Hier würde es sich aber um einen Fall der Zivilprozessordnung handeln (abgesehen von sittenwidriger Härte bei Zwangsvollstreckungen)
    Außerdem wird hier nicht Tür und Tor geöffnet. Kein Richter ist an dieses Urteil gebunden. Selbst wenn es ein BGH Urteil wäre, wäre es nicht bindend für den zuständigen Richter.

  15. #10
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Na hier geht es ja nicht um die Frage der Sittenwidrigkeit, sondern letztlich nur darum ob eine Webseite sich die Inhalte der verlinkten Seite zu eigen macht oder eben nicht.

    Es läßt sich nun trefflich darüber streiten, ob und wie solche Irrsinns-Regelungen auf Foren oder Gewerbliche Angebote (z.B. Online Medien renomierter Zeitungsverlage), in denen Kommentarfunktionen und Verlinkungen seitens der Nutzer stattfinden.

    Den Medien, sei es die FAZ, Die Zeit, Spiegel Online oder eigentlich jedes beliebige Publikationsmedium bis hin zu den öffentlich rechtlichen steht ja gleiches ins Haus. Einen maskierten Link kann jeder setzen, der sich in den Kommentarspalten verewigt.
    Das führt letztlich zu "moderierten" Foren und Kommentarbereichen, wie wir sie ja heute schon kennen, wo die Beiträge zumeist erst nach einer gewissen Zeit freigeschaltet werden. Das wird durch solche Urteile noch weiter forciert.

    Ein Forenbetreiber hat da eigentlich kaum eine Chance alle von Usern gesetzten Links zu überprüfen, er ist aber andererseits faktisch eben auch nicht derjenige, der den Link setzt, sondern der absetzende User... ob und inwieweit der Webseitenbetreiber bzw. in meinem Falle als Forenbetreiber ich nun in eine Haftung gerate, oder ob der "den Link setzende User" nun dafür einstehen muss, wird mal wieder nicht präzisiert und nur auf eine nie definierte und höchst streitbare "Unternehmereigenschaft" abgehoben.

    Solche Dinge an einer Unternehmer-Eigenschaft festzumachen ist IMHO ein Irrsinn, absoluter Unfug und öffnet Abmahnanwälten Tür und Tor (was ja vielleicht auch beabsichtig ist).

    Finden auf einer Webseite Urheberrechtsverletzungen statt, sollte man erwarten können, das die dortigen Betreiber dafür einzustehen haben und nicht derjenige, der gutgläubig dorthin verweist.
    Das ist eben auch der Grund, weshalb wir hier im DCC stets und ständig darauf achten, das hier keine Bilder von anderen Stellen einkopiert werden und zudem bei Bekanntwerden binnen 72 Stunden solche vielleicht urheberrechtlich nicht "einwandfreien" Bilder wieder löschen. Das ist ja soweit einsehbar und keiner von uns möchte seine Bilder ungefragt woanders sehen, als hier im DCC, wo er sie eingestellt hat.

    Ist aber irgendwie schon wildes "Adsurdistan", was da derzeit abläuft. Da sollen Webseitenbetreiber in Mit - Haftung genommen werden, wo Ermittlungsbehörden versagen, die eigentlich tätig werden müssten.

    Wenn man allein daran denkt, was für ein Theater gestohlene und bei eBay genutzte Bilder von Forenten in Verkaufsofferten eingesetzt wurden (gab es schon einige Male und auch der DCC ist schon dagegen vorgegangen über unseren Anwalt), sich den Aufwand der dafür betrieben werden muss um vor genau den gleichen Richtern und Behörden den Nachweis zu führen, kann man eigentlich nur noch den Kopf schüttel über derart weltfremde, sich selbst ad absurdum führende Gerichte.

    Einerseits wollen sie gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen und Betreiber in die Mithaftung für fremde Urheberrechtsverstöße nehmen, geht man aber faktisch gegen offensichtlich und belegbare Verstöße gerichtlich oder vorgerichtlich vor, so reichen den gleichen Richtern nichtmal die Nachweise, das die Bilder aus der eigenen Kamera stammten (alles schon erlebt!).

    Diese weltfremden Herrschaften sollten sich einmal entscheiden, was sie nun eigentlich genau worunter verstehen und sanktionieren wollen und vor allem eine klare Definition, welchen Regeln eine Ermittlungsarbeit folgen muss. Das ist ohnehin B u l l s h i t, denn es reicht IMHO aus, wenn ein Rechteinhaber der sein Recht verletzt sieht, sich meldet und Löschung verlangt. Alles andere ist blanker Unsinn.
    Denn nur der Rechteinhaber hat aus meiner Sicht ein berechtigtes Interesse, das er aber zunächst einmal anmelden und nachweisen muss. Das Verfahren wäre sinnvoll, weil dann die Sache gleich direkt geklärt werden könnte. Nun einen Webseitenbetreiber - egal ob Unternehmer oder nicht - in Mithaftung zu nehmen für fremde Inhalte auf die er keinen Einfluss und kein Hintergrundwissen erlangen kann, hat IMHO eher etwas von "Gesinnungsschnüffelei" und "Vermutungstheorien" zu tun, als mit klar erkennbarer Faktenlage.

    Einerseits soll alles kontrolliert werden, andererseits möchte man digitalen Fortschritt und aufgeklärte, mündige Bürger. Zudem hat sich die Gesetzgebung mittlerweile in ihren Gesetzen und dem Kontrollwahn in Bezug auf das Internet so verfangen, dass selbst die Gerichte und Richter selbst nicht mehr "durchblicken", anders ist so ein Quatsch wie der vom Hamburgern Landgericht schon gar nicht mehr zu erklären.


    LG
    Henry
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